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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 01/06 "Gewerbegebiet Asemissen" hier: Beurteilung der Notwendigkeit einer Überarbeitung des Bebauungsplanes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 01/06 "Gewerbegebiet Asemissen"
hier:  Beurteilung der Notwendigkeit einer Überarbeitung des Bebauungsplanes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 01/06 "Gewerbegebiet Asemissen"
hier:  Beurteilung der Notwendigkeit einer Überarbeitung des Bebauungsplanes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 53/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 Bebauungsplan Nr. 01/06 "Gewerbegebiet Asemissen" hier: Beurteilung der Notwendigkeit einer Überarbeitung des Bebauungsplanes Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.03.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der B-Plan ist im November 1994 rechtskräftig geworden. Die Entwicklung des Gewerbegebietes schritt so zügig voran, dass bereits im Jahr 2002 eine Erweiterung des Gewerbegebietes erforderlich wurde. Mit dem B-Plan Nr. 01/08 „Erweiterung Gewerbegebiet Asemissen“ wurde dieses erreicht. Der Bebauungsplan sieht nur eine minimale Erschließung vor (s. Anlage 1). Dadurch verblieb eine großflächig, zusammenhängende Gewerbefläche nördlich der Eisenbahnlinie und westlich der heutigen Straße „ Westring“. Die Aufteilung dieser Gewerbefläche sollte und ist entsprechend den nachgefragten Grundstücksgrößen und –zuschnitte vorgenommen worden. Die erforderliche Straße ist so dann bedarfsorientiert geplant und umgesetzt worden. Da es sich dabei um überbaubare Fläche handelt und die damaligen Bauherren durch die Diskussion um die Errichtung ihres Betriebes über die Straßenbaumaßnahmen informiert waren1, hat der Kreis Lippe dieser Vorgehensweise im Vorwege einer Bebauungsplanänderung zugestimmt. Bauplanungsrechtlich betrachtet ist dieses allerdings noch nachzuholen. Im Rahmen der Bauberatung ist dieses auch mehr als offensichtlich geworden, da es immer wieder zu Irritationen führt, dass die gebauten Straßen nicht im B-Plan dargestellt sind. Um auch hier rechtlichen Missverständnissen vorzubeugen ist es aus praktischen Gründen sinnvoll, den Bebauungsplan zu ändern.2 Des Weiteren stehen aktuell zwei Erweiterungen von Gewerbebetrieben an, die eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich ziehen (s. Anlage 1). Dabei handelt es sich um einen Betrieb, der nördlich direkt an die Bahnlinie angrenzt und sich östlich der Straße „Westring“ befindet. Bei den Grundstückserwerbsverhandlungen waren diese Erweiterungsabsichten bereits Gegenstand der Diskussion. Weil damals schon der B-Plan dieses nicht vor sah, wurde per Dringlichkeitsentscheidung geklärt, ob eine Entwicklung wie damals vorgetragen wurde, gewünscht ist (siehe HoPlA v. 03.02.2000). Entsprechend der damaligen politischen Entscheidung und den Ergebnissen der Vorabbeteiligung der Betroffenen (hier: Bahn 1 Ansonsten hätten die Bauherren ein Grundstück ohne Erschließung erworben und für dieses einen Bauantrag beantragt, der wegen fehlender Erschließung hätte abgelehnt werden müssen. 2 In diesem Zusammenhang möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass aufgrund der Vielzahl von Änderungsverfahren in verschiedenen Bebauungsplänen die Rechtsauskunft sich immer schwieriger darstellt. Es bestehen daher Überlegungen, diese Verfahren zur Gesamtüberarbeitung dem Ausschuss in weiteren Sitzungen zu empfehlen. -2- und Landwirtschaftskammer für den Wirtschaftsweg entlang der Eisenbahnlinie) wurde der jetzige Bauantrag positiv entschieden. Der Bebauungsplan ist in diesem Bereich allerdings entsprechend zu überarbeiten, weshalb ein Änderungsverfahren nötig wird. Der zweite Gewerbebetrieb liegt direkt östlich an der Straße „Westring“, angrenzend zum Regenrückhaltebecken. Diese Firma hat ebenfalls Erweiterungsbedarf. Auch an dieser Stelle steht der Bebauungsplan den betrieblichen Vorstellungen entgegen. Gegenwärtig werden mit den Betroffenen (hier: RWE und Bezirksregierung Detmold – ehemals StAfUA Minden -) die Realisierungsmöglichkeiten geklärt. Es wird allerdings im jetzigen Planungsstand schon offensichtlich, dass eine B-Planänderung vorzunehmen ist. Hinzukommt, dass die B 66 („Detmolder Straße“) per Planfeststellung verlegt werden soll. Wenngleich die exakte Trassenführung noch nicht gegeben ist, so ist der in Frage kommende Bereich für die Straße klarer geworden. Die in diesem Zusammenhang von einer möglichen Bebauung ausgenommene Freifläche (s. Anlage 2) zwischen heutigem Verlauf der B 66 und den bestehenden Gewerbegebäuden kann somit planerisch überarbeitet werden. Welche Entwicklungstendenzen hier angezeigt sind, wären in einem Änderungsverfahren zu klären. Aus den dargelegten Überlegungen sieht die Verwaltung einen Überarbeitungsbedarf für den hiesigen Bebauungsplan. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ einzuleiten. Schemmel