Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
53/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
Bebauungsplan Nr. 01/06 "Gewerbegebiet Asemissen"
hier: Beurteilung der Notwendigkeit einer Überarbeitung des Bebauungsplanes
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
29.03.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der B-Plan ist im November 1994 rechtskräftig geworden. Die Entwicklung des Gewerbegebietes schritt so
zügig voran, dass bereits im Jahr 2002 eine Erweiterung des Gewerbegebietes erforderlich wurde. Mit dem
B-Plan Nr. 01/08 „Erweiterung Gewerbegebiet Asemissen“ wurde dieses erreicht.
Der Bebauungsplan sieht nur eine minimale Erschließung vor (s. Anlage 1). Dadurch verblieb eine
großflächig, zusammenhängende Gewerbefläche nördlich der Eisenbahnlinie und westlich der heutigen
Straße „ Westring“. Die Aufteilung dieser Gewerbefläche sollte und ist entsprechend den nachgefragten
Grundstücksgrößen und –zuschnitte vorgenommen worden. Die erforderliche Straße ist so dann
bedarfsorientiert geplant und umgesetzt worden. Da es sich dabei um überbaubare Fläche handelt und die
damaligen Bauherren durch die Diskussion um die Errichtung ihres Betriebes über die
Straßenbaumaßnahmen informiert waren1, hat der Kreis Lippe dieser Vorgehensweise im Vorwege einer
Bebauungsplanänderung zugestimmt. Bauplanungsrechtlich betrachtet ist dieses allerdings noch
nachzuholen. Im Rahmen der Bauberatung ist dieses auch mehr als offensichtlich geworden, da es immer
wieder zu Irritationen führt, dass die gebauten Straßen nicht im B-Plan dargestellt sind. Um auch hier
rechtlichen Missverständnissen vorzubeugen ist es aus praktischen Gründen sinnvoll, den Bebauungsplan
zu ändern.2
Des Weiteren stehen aktuell zwei Erweiterungen von Gewerbebetrieben an, die eine Änderung des
Bebauungsplanes nach sich ziehen (s. Anlage 1). Dabei handelt es sich um einen Betrieb, der nördlich
direkt an die Bahnlinie angrenzt und sich östlich der Straße „Westring“ befindet. Bei den
Grundstückserwerbsverhandlungen waren diese Erweiterungsabsichten bereits Gegenstand der Diskussion.
Weil damals schon der B-Plan dieses nicht vor sah, wurde per Dringlichkeitsentscheidung geklärt, ob eine
Entwicklung wie damals vorgetragen wurde, gewünscht ist (siehe HoPlA v. 03.02.2000). Entsprechend der
damaligen politischen Entscheidung und den Ergebnissen der Vorabbeteiligung der Betroffenen (hier: Bahn
1
Ansonsten hätten die Bauherren ein Grundstück ohne Erschließung erworben und für dieses einen
Bauantrag beantragt, der wegen fehlender Erschließung hätte abgelehnt werden müssen.
2
In diesem Zusammenhang möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass aufgrund der Vielzahl von
Änderungsverfahren in verschiedenen Bebauungsplänen die Rechtsauskunft sich immer schwieriger
darstellt. Es bestehen daher Überlegungen, diese Verfahren zur Gesamtüberarbeitung dem Ausschuss in
weiteren Sitzungen zu empfehlen.
-2-
und Landwirtschaftskammer für den Wirtschaftsweg entlang der Eisenbahnlinie) wurde der jetzige
Bauantrag positiv entschieden. Der Bebauungsplan ist in diesem Bereich allerdings entsprechend zu
überarbeiten, weshalb ein Änderungsverfahren nötig wird.
Der zweite Gewerbebetrieb liegt direkt östlich an der Straße „Westring“, angrenzend zum
Regenrückhaltebecken. Diese Firma hat ebenfalls Erweiterungsbedarf. Auch an dieser Stelle steht der
Bebauungsplan den betrieblichen Vorstellungen entgegen. Gegenwärtig werden mit den Betroffenen (hier:
RWE und Bezirksregierung Detmold – ehemals StAfUA Minden -) die Realisierungsmöglichkeiten geklärt. Es
wird allerdings im jetzigen Planungsstand schon offensichtlich, dass eine B-Planänderung vorzunehmen ist.
Hinzukommt, dass die B 66 („Detmolder Straße“) per Planfeststellung verlegt werden soll. Wenngleich die
exakte Trassenführung noch nicht gegeben ist, so ist der in Frage kommende Bereich für die Straße klarer
geworden. Die in diesem Zusammenhang von einer möglichen Bebauung ausgenommene Freifläche (s.
Anlage 2) zwischen heutigem Verlauf der B 66 und den bestehenden Gewerbegebäuden kann somit
planerisch überarbeitet werden. Welche Entwicklungstendenzen hier angezeigt sind, wären in einem
Änderungsverfahren zu klären.
Aus den dargelegten Überlegungen sieht die Verwaltung einen Überarbeitungsbedarf für den hiesigen
Bebauungsplan.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet
Asemissen“ einzuleiten.
Schemmel