Daten
Kommune
Bedburg
Größe
615 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-49/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Bildung und personelle Besetzung des Jugendhilfeausschusses
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gem. § 70 Abs. 1 und § 71 SGB VIII i. V. m. dem
Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für
das Jugendamt der Stadt Bedburg vom 09.11.2010 die Bildung des
Jugendhilfeausschusses.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Jugendhilfeausschuss für die Dauer
der laufenden Wahlperiode 9 mit folgenden stimmberechtigten Mitgliedern/Stellvertretern
zu besetzen:
a) stimmberechtigte Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII
9 Mitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in
der Jugendhilfe erfahren sind:
Mitglied
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Stellvertreter/in:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
8.
9.
b) stimmberechtigte Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII
6 Mitglieder auf Vorschlag der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten
Träger der freien Jugendhilfe:
Mitglied
1. Karsten Esser (DLRG)
Stellvertreter/in
Julian Burbach (DLRG)
2. Patrick Jeske
(Jugendfeuerwehr Bedburg)
3. Arnold Biciste (Caritas)
Alexandra Ludmann
(Jugendfeuerwehr Bedburg)
Judith Vosen (Caritas)
4. Anna Schlösser (AWO)
Marianne Hassel (AWO)
5. Winfried Zimmermann (AWO)
Gabriele Amendt (Caritas)
6. Heike Pongs (Regenbogengruppe)
Beratende Mitglieder gem. § 5 AG KJHG i. V. m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das
Jugendamt der Stadt Bedburg:
Der Rat der Stadt Bedburg bestätigt die Bestellung nachfolgender Personen nebst
Stellvertreter/in als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses:
1.
2.
3.
Mitglied
Stellvertreter/in
Bürgermeister Sascha Solbach
oder ein/e von ihm bestellte/r
Vertreter/in
Leiter des Jugendamtes, Herr
Hermann-Josef Kramer oder
dessen Vertretung
ein/e Richterin/in des
Vormundschaftsgerichtes oder des
Familiengerichtes oder ein/e
Jugendrichter/in, die/der vom
zuständigen Präsidenten des
Landgerichts Köln bestellt wurde:
-
Anne Brell
Richterin am Amtsgericht
Bergheim
Kennedystraße 2, 50126 Bergheim
Marcel Koch
Richter am Amtsgericht Bergheim
Kennedystraße 2, 50126 Bergheim
Beschlussvorlage WP9-49/2014
-
Seite 2
STADT BEDBURG
4.
Sitzungsvorlage
ein/e Vertreter/in der
Arbeitsverwaltung, die vom/von der
zuständigen Direktor/in der
zuständigen Agentur für Arbeit
bestellt wurde:
Sylvia Borger,
Berufsberaterin Agentur für Arbeit
Bergheim, Bergstraße 6
50126 Bergheim
5.
Seite: 3
Tanja Larres
Teamleiterin Agentur für Arbeit
Brühl, Wilhelm-Kamm-Str. 1
50321 Brühl
ein/e Vertreter/in der Schulen, die/der
von der Bezirksregierung Köln als
obere Schulaufsichtsbehörde bestellt
wird:
- Werden noch benannt -
6.
ein/e Vertreter/in der Polizei, die vom
Landrat des Rhein-Erft-Kreises als
Kreispolizeibehörde bestellt wurde:
Ralf Mölleken
Leiter Polizeiwache Nord,
Schützenstraße 14
50126 Bergheim
Thomas Kwiatkowski
Leiter Bezirksdienst, Polizeiwache
Nord, Schützenstraße 14
50126 Bergheim
je eine Vertretung der katholischen
und der evangelischen Kirche, die
von der zuständigen Stelle der
Religionsgemeinschaften (Kath.
Dekanat Bedburg /Bergheim;
Gemeindeämter der Ev.
Kirchengemeinden) bestellt wurden:
7.
für die Kath. Kirche:
Pfarrer Christian Hermanns
Marktplatz 5, Bedburg
für die Kath. Kirche:
Kaplan Michael Hoßdorf
Theodor-Heuss-Str. 8, Bedburg
8.
für die Ev. Kirche:
Pfarrer Gebhard Müller
Langemarckstraße 20, Bedburg
für die Ev. Kirche:
Eva Miersch
9.
je ein beratendes Mitglied gem. § 58
Abs. 1 Satz 7 Gemeindeordnung
NRW derjenigen Fraktion im Rat der
Stadt Bedburg, die nicht bereits
gemäß Abs. 2 der Jugendamtssatzung vertreten sind:
Beschlussvorlage WP9-49/2014
Seite 3
STADT BEDBURG
10
Sitzungsvorlage
Die/der Vorsitzende des
Jugendamtselternbeirates der Stadt
Bedburg
Seite: 4
Die/der stellv. Vorsitzende des
Jugendamtselternbeirates der Stadt
Bedburg
Für die Mitglieder 3 bis 9 ist je ein/e persönliche Stellvertreter/in zu wählen. Auf eine
angemessene Beteiligung von Frauen ist zu achten.
Beschlussvorlage WP9-49/2014
Seite 4
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 5
Begründung:
Die Stadt Bedburg hat zum 01.01.2011 aufgrund ihrer Anerkennung als mittlere kreisangehörige
Stadt auch die Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe zu übernommen.
Die Aufgaben des Jugendamtes werden gem. § 70 Abs. 1 SGB VIII (KJHG) durch den
Jugendhilfeausschuss (JHA) und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Der
Jugendhilfeausschuss ist ein bundesgesetzlich vorgeschriebener, parlamentarischer Ausschuss
auf kommunaler Ebene. Der Bundesgesetzgeber hat den Jugendhilfeausschuss trotz aller
spezialgesetzlicher Besonderheiten als einen von der Vertretungskörperschaft zu bildenden
Pflichtausschuss des jeweiligen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe konzipiert. Der Rat
der Stadt Bedburg hat den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 14.12.2010 für die Dauer
der vergangenen Wahlperiode konstituiert.
Eine Kommune, die über ein eigenes Jugendamt verfügt, hat für den Jugendhilfeausschuss eine
eigene Satzung zu erlassen. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 09.11.2010 die
entsprechende Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg beschlossen.
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 71 SGB VIII i. V. m. den
entsprechenden Vorschriften des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG
KJHG NW) sowie der Jugendamtssatzung der Stadt Bedburg.
Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
Gemäß § 4 Abs. 1 der Jugendamtssatzung gehören dem Ausschuss einschließlich des/der
Vorsitzenden 15 stimmberechtigte Mitglieder sowie darüber hinaus beratende Mitglieder
gem. § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung an.
a) Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
§ 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 2 Jugendamtssatzung legt fest, dass 3/5
(9 Personen) der stimmberechtigten Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft
(Ratsmitglieder) des Trägers oder aus in der Jugendhilfe erfahrenen Personen stammen
müssen. § 58 Abs. 3 Satz 3 Gemeindeordnung NRW, der eine Mehrheit der Ratsmitglieder für
Ausschüsse zwingend vorsieht, findet im Bereich des Jugendhilfeausschusses keine Anwendung,
da das SGB VIII in Verbindung mit dem AG KJHG NW Spezialvorschriften enthält.
Die stimmberechtigten Mitglieder werden für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft
von diesen gewählt.
§ 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 2 der Jugendamtssatzung legt weiterhin fest, dass 2/5
(6 Personen) der stimmberechtigten Mitglieder von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden
und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind.
Bei der Wahl sind die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend
der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich der Stadt Bedburg angemessen zu
berücksichtigen. Seitens der Verbände und Träger wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Mitglied
1. Karsten Esser (DLRG)
Stellvertreter/in
Julian Burbach (DLRG)
2. Patrick Jeske (Jugendfeuerwehr Bedburg)
Alexandra Ludmann (Jugendfeuerwehr)
Beschlussvorlage WP9-49/2014
Seite 5
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 6
3. Arnold Biciste (Caritas)
Judith Vosen (Caritas)
4. Anna Schlösser (AWO)
Marianne Hassel (AWO)
5. Winfried Zimmermann (AWO)
Gabriele Amendt (Caritas)
6. Heike Pongs (Regenbogengruppe)
(wird noch benannt)
Wahlverfahren:
Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat für die Dauer der laufenden
Wahlperiode gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit bis zum
Zusammentreten des neugewählten Jugendhilfeausschusses aus. Zum stimmberechtigten
Mitglied kann nur gewählt werden, wer der Vertretungskörperschaft angehören kann, also
wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, seinen Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im
Stadtgebiet hat und die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die eines EUMitgliedsstaates. Für jedes Mitglied ist ein/e persönlicher Stellvertreter/in zu wählen. Bei
der Wahl sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches
Geschlechterverhältnis anzustreben (§ 4 AG KJHG NW).
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NW. Der
Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht:
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist
der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend
(§ 50 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW).
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.
Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates
entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen,
zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden
zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze
zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los (Zählverfahren nach Hare/Niemeyer).
Ausgehend von den bekannten Konstellationen im Rat der Stadt Bedburg würde sich bezüglich
der 9 stimmberechtigten Mitglieder aus Vertretungskörperschaft oder aus in der Jugendhilfe
erfahrenen Personen folgende Aufteilung ergeben:
Sitze x
Stimmen
: Gesamtstimmen
Quotient
ganze
Sitze
+ extra
CDU
9
15
36
3,75
3
1
4
SPD
9
12
36
3,00
3
0
3
FWG
9
6
36
1,50
1
0*
1
Grüne
9
2
36
0,50
0
0*
0
Einzelm.*
9
1
36
0,25
0
0
1+
1 (LOS)
0
Partei
7
Beschlussvorlage WP9-49/2014
8 +
1(LOS)
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Sitzungsvorlage
Seite: 7
* Im vorliegenden Fall sind noch zwei weitere Sitze über die Nachkommastellen zu vergeben. Der erste
Sitz für die höchste Nachkommastelle geht an die CDU (0,75). Als nächsthöchste Nachkommastelle
folgt 0,50 für die Partei der FWG und der Grünen. Gem. § 50 Abs. 3 Satz 5 GO entscheidet bei gleichen
Zahlenbruchteilen das Los.
Alternativ:
Sitze x
Stimmen
: Gesamtstimmen
Quotient
ganze
Sitze
+ extra
SPD – 12
FWG – 6
Grüne – 2
FDP – 1
9
21
36
5,25
5
-
5
CDU
9
15
36
3,75
3
1
4
8
1
9
Partei
b) Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Darüber hinaus gehören dem Jugendhilfeausschuss gem. § 5 AG KJHG NW i. V. m. § 4 Abs. 3
der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg beratende Mitglieder an, die von den
nachstehend genannten Institutionen bestellt werden. Seitens der zuständigen Institutionen
wurden bis heute folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen bestellt. Die übrigen Bestellungen
werden nachgereicht.
beratende Mitglieder:
1. Bürgermeister Sascha Solbach oder
ein/e von ihm bestellte/r Vertreter/in
2. Leiter des Jugendamtes, Herr
Hermann-Josef Kramer oder dessen
Vertretung
Stellvertreter/in:
-
3. ein/e Richterin/in des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder ein/e Jugendrichter/in,
die/der vom zuständigen Präsidenten
des Landgerichts Köln bestellt wurde:
Anne Brell
Richterin am Amtsgericht Bergheim
Kennedystraße 2, 50126 Bergheim
Beschlussvorlage WP9-49/2014
Marcel Koch
Richter am Amtsgericht Bergheim
Kennedystraße 2, 50126 Bergheim
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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4. ein/e Vertreter/in der Arbeitsverwaltung, die von der zuständigen
Direktorin der zuständigen Agentur für
Arbeit bestellt wurde:
Sylvia Borger,
Berufsberaterin Agentur für Arbeit
Bergheim, Bergstraße 6
50126 Bergheim
Tanja Larres
Teamleiterin Agentur für Arbeit
Brühl, Wilhelm-Kamm-Str. 1
50321 Brühl
5. ein/e Vertreter/in der Schulen, die/der
von der Bezirksregierung Köln als
obere Schulaufsichtsbehörde bestellt
wird:
- Werden noch benannt 6. ein/e Vertreter/in der Polizei, die vom
Landrat des Rhein-Erft-Kreises als
Kreisbehörde bestellt wurde:
Ralf Mölleken
Leiter Polizeiwache Nord,
Schützenstraße 14, 50126 Bergheim
Thomas Kwiatkowski
Leiter Bezirksdienst, Polizeiwache
Nord, Schützenstraße 14, 50126
Bergheim
je eine Vertretung der katholischen
und der evangelischen Kirche, die von
der zuständigen Stelle der
Religionsgemeinschaften (Kath.
Dekanat Bedburg /Bergheim;
Gemeindeämter der Ev.
Kirchengemeinden) bestellt wurden:
7. für die Kath. Kirche:
Pfarrer Christian Hermanns
Marktplatz 5, Bedburg
für die Kath. Kirche:
Kaplan Michael Hoßdorf
Theodor-Heuss-Str. 8, Bedburg
8. für die Ev. Kirche:
Pfarrer Gebhard Müller
Langemarckstraße 20, Bedburg
9. je ein beratendes Mitglied gem. § 58
Abs. 1 Satz 7 Gemeindeordnung
NRW derjenigen Fraktion im Rat der
Stadt Bedburg, die nicht bereits
gemäß Abs. 2 vertreten sind
für die Ev. Kirche:
Eva Miersch
Für die unter 3) bis 9) genannten beratenden Mitglieder ist gem. § 5 Abs. 2 AG KJHG jeweils eine
persönliche Stellvertretung zu bestellen. Bestimmte Voraussetzungen für die beratende
Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss (Mindestalter oder Wohnsitz in Bedburg) sieht der
Gesetzgeber nicht vor.
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Sitzungsvorlage
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c) Vorsitz im Jugendhilfeausschuss
Die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren/dessen Stellvertretung werden in der
konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses von den stimmberechtigten Mitgliedern des
Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. Die
Wahl kann durch offene Abstimmung vollzogen werden, soweit diesem Verfahren niemand
widerspricht. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich bezieht.
Gemäß § 4 Abs. 5
AG KJHG müssen Vorsitzende/r und Stellvertreter/in der
Vertretungskörperschaft angehören.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 12.08.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-49/2014
Seite 9