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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2007)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
14.12.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2007) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2007)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 156/2006 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Haushalt / Schulen / Jugend Auskunft erteilt: Frau Sampieri Telefon: 05208/991-203 Datum: 24. November 2009 Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2007 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 23.11.2006 Haupt- und Finanzausschuss 07.12.2006 Rat 14.12.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Insgesamt gesehen ergibt sich für das Jahr 2007 eine erfreuliche Gebührensituation. Die Grundgebühren bleiben gegenüber dem Jahr 2006 weitestgehend stabil bzw. verringern sich im Bereich der 1.100 l Container (um ca. 4,3 %). Die Grundgebühr für eine Gefäßkombination bleibt unverändert bei 59,00 €, dagegen erhöht sich die Grundgebühr für ein grau/grün befreites Gefäß minimal um 1,50 € auf 41,50 €. Diese Erhöhung ist mit dem hohen Anteil der Transportkosten zu begründen, welche die vorgesehene MwSt.Erhöhung beinhalten. Die Verwiegekosten (Gewichtsgebühren) können jeweils um 0,01 €/kg reduziert werden. Dies ist insbesondere auf die erneuten Ausschüttungen der auf hohem Preisniveau befindlichen Papiererlöse zurückzuführen. In den vorgeschlagenen Gebührenansätzen ist die notwendige Anpassung der Verwaltungskosten (Personal- und KRZ-Anteile) um 10.400,00 € enthalten. Bereits die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat anlässlich der Prüfung im November/Dezember 2005 diesbezüglich Handlungsbedarf festgestellt. Die Gebührenkalkulation (Stand August 2006) ist als Anlage beigefügt. -2- Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Gebührenkalkulation dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. In Vertretung Lange