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Beschlussvorlage (Satzung über die Errichtung und Unterhaltung einer Obdachlosenunterkunft in der Gemeinde Leopoldshöhe Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
14.12.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Satzung über die Errichtung und Unterhaltung einer Obdachlosenunterkunft in der Gemeinde Leopoldshöhe 
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 152/2006 zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991301 Datum: 24. November 2009 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung einer Obdachlosenunterkunft in der Gemeinde Leopoldshöhe Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung Termin 28.11.2006 Haupt- und Finanzausschuss 07.12.2006 Rat 14.12.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Gemeinde Leopoldshöhe unterhält das Wohnheim „Am Großen Holz 9a“ im Ortsteil Bexterhagen zur Unterbringung von Obdachlosen. Personen, die obdachlos geworden sind, werden im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr durch eine Ordnungsverfügung aufgrund des Ordnungsbehördengesetzes in diese Unterkunft eingewiesen. Es hat sich gezeigt, dass es aus Gründen der Rechtssicherheit ratsam ist, die Benutzung der Unterkunft sowie die Erhebung von Benutzungsentgelten durch eine Satzung zu regeln. Daher wurde die beiliegende Satzung über die Errichtung und Unterhaltung einer Obdachlosenunterkunft in der Gemeinde Leopoldshöhe sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Gemeinde Leopoldshöhe erarbeitet. Dabei hat sich die Verwaltung an den gängigen Mustersatzungen orientiert. Die Berechnung der Benutzungsgebühren erfolgte in Anlehnung an die Grundsätze der Verordnung über die wohnwirtschaftliche Berechnung (Zweite Berechnungsverordnung –II. BV). Eine Übersicht über die Ermittlung der Benutzungsgebühr ist dieser Vorlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat folgende Beschlussvorschläge auszusprechen: a) Die Satzung über die Errichtung und Unterhaltung einer Obdachlosenunterkunft wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Gemeinde Leopoldshöhe wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. In Vertretung Lange