Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
01.03.11, 04:06
Aktualisiert
01.03.11, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 158/2011
14.02.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2011
Antrag der Gemeinde Nettersheim auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des
Umbaus und der Ausstattung der Kindertageseinrichtung in Nettersheim, Schulstraße 6, zur
Schaffung einer Gruppe des Typs I und einer Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder.
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Ermächtigungsübertragung i.R.d. JAB 2010 (D 31/2011)
Produkt: 365 01 Zeile: 28
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Nettersheim zu den Kosten des Umbaus und
der Ausstattung der Kindertageseinrichtung in Nettersheim,
Schulstraße 6, zur Schaffung einer Gruppe I und einer Gruppe II für unter dreijährige Kinder einen
Zuschuss in Höhe von 5 % des zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu gewähren.
-2Begründung:
Die Gemeinde Nettersheim bittet mit Antrag vom 24.06.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu
den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Typs I und einer Gruppe des Typs II
für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung Nettersheim, Schulstraße 6. Es sollen 11
Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach
Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Nettersheim auf 47.024,63 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 47.024,63 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 29.10.2010
47.024,63 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss
i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
42.322,17 €
2.351,23 €
2.351,23 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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