Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
15.02.2011
Erstellt
01.02.11, 06:35
Aktualisiert
01.02.11, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
21/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Rechnungsprüfung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2008
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.01.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 21/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Becke / Dijkstra
21.01.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2008
Beschlussentwurf:
Der Jahresfehlbetrag wird durch Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage gedeckt.
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung am 05. Oktober 2010 beschloss der Rat der Stadt Wesseling (Vorlagennummer 188/2010)
u.a. folgendes:
Der Jahresüberschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Einstimmig, 4 Enthaltungen
Die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises hat darauf hingewiesen, dass der Ratsbeschluss einen Fehler
enthält. Tatsächlich hatte die Stadt Wesseling zum Jahresabschluss 2008 keinen Überschuss, sondern es
wurde im Rahmen der Prüfung ein Fehlbetrag festgestellt. Versehentlich wurde der Beschlussvorschlag des
Vorjahres diesbetreffend nicht geändert. Es handelt sich bei dem Beschluss und der anschließenden
Bekanntmachung folglich um eine offensichtliche Unrichtigkeit.
Die darüber hinaus gehenden Beschlüsse zum Jahresabschluss wurden seitens der Kommunalaufsicht nicht
beanstandet.
2. Lösung
Die Kommunalaufsicht bittet darum, dass der Ratsbeschluss – mit dem richtigen Beschluss über die
Deckung des Fehlbetrages- wiederholt und anschließend öffentlich bekanntgemacht wird.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine