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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2008)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
15.02.2011
Erstellt
01.02.11, 06:35
Aktualisiert
01.02.11, 06:35
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2008) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2008) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2008)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 21/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Rechnungsprüfung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2008 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.01.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 21/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Becke / Dijkstra 21.01.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2008 Beschlussentwurf: Der Jahresfehlbetrag wird durch Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage gedeckt. Sachdarstellung: 1. Problem In seiner Sitzung am 05. Oktober 2010 beschloss der Rat der Stadt Wesseling (Vorlagennummer 188/2010) u.a. folgendes: Der Jahresüberschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Einstimmig, 4 Enthaltungen Die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises hat darauf hingewiesen, dass der Ratsbeschluss einen Fehler enthält. Tatsächlich hatte die Stadt Wesseling zum Jahresabschluss 2008 keinen Überschuss, sondern es wurde im Rahmen der Prüfung ein Fehlbetrag festgestellt. Versehentlich wurde der Beschlussvorschlag des Vorjahres diesbetreffend nicht geändert. Es handelt sich bei dem Beschluss und der anschließenden Bekanntmachung folglich um eine offensichtliche Unrichtigkeit. Die darüber hinaus gehenden Beschlüsse zum Jahresabschluss wurden seitens der Kommunalaufsicht nicht beanstandet. 2. Lösung Die Kommunalaufsicht bittet darum, dass der Ratsbeschluss – mit dem richtigen Beschluss über die Deckung des Fehlbetrages- wiederholt und anschließend öffentlich bekanntgemacht wird. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine