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Beschlussvorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (öffentlicher Golfplatz) hier:-Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächen-nutzungsplanes/ Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 3 (1) BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
250 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (öffentlicher Golfplatz)
hier:-Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächen-nutzungsplanes/ Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 3 (1) BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (öffentlicher Golfplatz)
hier:-Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächen-nutzungsplanes/ Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 3 (1) BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (öffentlicher Golfplatz)
hier:-Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächen-nutzungsplanes/ Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 3 (1) BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (öffentlicher Golfplatz)
hier:-Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächen-nutzungsplanes/ Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 3 (1) BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 49/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (öffentlicher Golfplatz) hier: - Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes/ Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 3 (1) BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 4 (1) BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.03.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Der Investor beabsichtigt als Vorhabenträger südlich des Ortsteiles Leopoldshöhe einen öffentlichen Golfplatz mit einer Übungsanlage und der notwendigen Infrastruktur zu errichten. Das heißt, jedermann kann ohne sich einem Club anschließen zu müssen, auf der geplanten Anlage dem Golfsport nachgehen. Der bisher in Planung befindliche Vorhabenbereich liegt im Süden des Orsteiles Leopoldshöhe im Anschluss an die Wohnbebauung, östlich der Hauptstraße (L 751), beidseitig der „Hövenstraße“ (K 20) und im Osten wird das Gelände durch landwirtschaftliche Flächen bzw. durch das „Evenhauser Holz“ begrenzt. Das Gelände ist verkehrsmäßig sehr gut erreichbar, die Entfernung zum nächsten Autobahnanschluss beträgt ca. 8 km. Da sich der Golfplatz direkt an den Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde Leopoldshöhe anschließt, ist dieser für die Bürger sogar fußläufig erreichbar. Die Anlage bedeutet nicht nur einen wichtigen positiven weichen Standortfaktor für die Gemeinde mit den weiter nach Westen gelegenen Gewerbe- und Industriegebieten, sondern auch ein in der heutigen Zeit immer wichtiger werdendes Freizeitangebot. Zurzeit ist das Gelände für Erholungssuchende nur mäßig erschlossen. Da das Gelände auch als Golfplatz weiterhin frei zugänglich bleiben wird und vorhandene Wegebeziehungen aufrecht erhalten und miteinander verbunden werden, bedeutet die Umwandlung eine erhebliche Attraktivitätssteigerung für die Erholung. -2- Vorgesehen sind 9 Spielbahnen, eine Übungsanlage sowie die erforderliche Infrastruktur wie Zufahrt, Parkplätze, Aufenthalts- und Sozialräume. Letztere können in vorhandenen Gebäuden realisiert werden. Die Gesamtfläche der geplanten Anlage umfasst ca. 35,4 ha, davon entfallen rd. 13,5 ha auf die Spielbereiche und Erschließung. Nördlich der K 20 („Hövenstraße“) sind die 9 Spielbahnen geplant, zwei Par 3 Bahnen, sechs Par 4 Bahnen und eine Par 5 Bahn in einer Gesamtlänge für die Herren von 2.552 m. Für 9 Spielbahnen ergibt sich somit ein Par 35 und für 18 Bahnen (die 9 Bahnen werden 2 mal gespielt) ergibt sich eine Par 70-Anlage, bei einer Gesamtlänge von 5.104 m. Dieser Vorhabenbereich / Änderungsbereich grenzt unmittelbar südlich an die Wohnbebauung „Rosenhagen“ an. Im Westen wird die Fläche durch die L 751 begrenzt. Im Süden verläuft die K 20, sie trennt die Spielbahnen von der südlich der Kreisstraße geplanten Übungsanlage. Im Osten grenzen ein Feldgehölz sowie weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Das Gelände soll über eine vorhandene Feldzufahrt südlich der K 20 erschlossen werden. Die Spielbahnen nördlich der K 20 sind über eine vorhandene Unterführung erreichbar. Aufenthaltsräume, Sozialräume und Pflegemaschinen sollen in einem vorhandenen Gebäude untergebracht werden. Nachweispflichtig sind 44 PKW-Stellplätze. Die Parkplätze sollen südlich der K 20 als Schotterrasenfläche angelegt werden. Bei diesem Vorhabenbereich / Änderungsbereich handelt es sich um intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, die sich überwiegend als Ackerflächen bzw. als intensiv genutzte Wiesen und Weideflächen darstellen. Vorhandene Gebäude können für Aufenthalts- und Sozialräume der Sportler und Mitarbeiter und zur Unterbringung von Pflegemaschinen genutzt werden. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nur im geringen Umfang erforderlich, da überwiegend intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. Die Topographie der Landschaft ist für einen Golfplatz sehr gut geeignet. Vorhandene wertvolle landschaftliche und ökologische Strukturen bleiben im vollen Umfang erhalten, werden zum Teil vernetzt und mit Pufferzonen ausgestattet. (Absprache Untere Landschaftsbehörde). Erweiterung des Geltungsbereiches Über die o.g. Projektplanung hinaus soll eine weitere Teilfläche in einer Größe von rd. 12,5 ha südlich der „Hövenstraße“ (K 20) in Richtung Osten / Süden bis zur „Dorfstraße“ in den Änderungsbereich einbezogen werden. Beabsichtigt ist hier die Anlage einer weiteren 9 Bahn Golfanlage. Mit der Erweiterung erlaubt sich die planungsrechtliche Sicherung eines Vorhabens „Golfanlage für Jedermann“ mit 18 Standard-Bahnen oder die alternative Errichtung einer 9-Bahn-Anlage entweder nördlich oder südlich der „Hövenstraße“. Bei einer Entwicklung der Anlage südlich der „Hövenstraße“ wird eine notwendige Über- oder Unterquerung der „Hövenstraße“ vermieden, da die der Golfanlage zugehörigen vorhandenen baulichen Anlagen für Aufenthalts- und Sozialräume der Sportler und Mitarbeiter und zur Unterbringung von Pflegemaschinen sowie die Stellplätze südlich der Straße liegen. Eingriffe in Natur und Landschaft sind auch hier nur im geringen Umfang erforderlich, da auch für diesen Teil der Projektplanung überwiegend intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. -3- Planverfahren Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu erreichen, ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz / Golfplatz“ notwendig. Auf der Grundlage des geänderten Flächennutzungsplanes (vorbereitender Bauleitplan) soll die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt werden. Auf eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) kann nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde (Kreis Lippe) aufgrund der landschaftsbezogenen Nutzung hier verzichtet werden. Am 9. März 2005 hat eine Bürgerversammlung im Leopoldshöher Rathaus zu der Änderungsplanung für den Bereich nördlich bzw. südwestlich der „Hövenstraße“ stattgefunden. Hiermit sind die Voraussetzungen an die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne der Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 (1) Satz 2, Ziffer 2 BauGB für diesen Teilbereich bereits erfüllt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB ist ebenfalls für den Bereich nördlich bzw. südwestlich der „Hövenstraße“ in der Zeit vom 19.07.2005 bis 19.08.2005 (einschließlich) erfolgt. Die Abwägung der Äußerungen aus diesen Verfahrensschritten soll gemeinsam mit der Abwägung der Äußerungen aus den für die Erweiterung des Geltungsbereiches zu erfolgenden Verfahrensschritten zum Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB erfolgen. Die Beteiligungen gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB haben noch für die in Rede stehende Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erfolgen. -4- Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der Änderung des Flächennutzungsplanes werden nicht anfallen. Der Vorhabenträger hat sich bereit und in der Lage erklärt, die Kosten, die mit den Planungen zur Erreichung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens verbunden sind, vollständig zu tragen. Die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen zur äußeren und inneren Erschließung des Änderungsbereiches gehen ebenso zu Lasten des Vorhabenträgers wie der Nachweis der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzflächen für den potenziellen Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt sowie deren dauerhafte Pflege. Hinweis: In einem städtebaulichen Vertrag wird spätestens vor dem Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Vorhabenträger als zukünftigem Grundstückseigentümer der Flächen innerhalb des Änderungsbereiches geregelt, dass für die Gemeinde Leopoldshöhe dauerhaft ein Zugriff auf ggf. notwendige Flächen im Rahmen eines potenziellen Ausbaus der „Dorfstraße“ im Zusammenhang mit einem Neubau der L 751 n besteht. Begründung der Beschlussvorschläge Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens in dem erweiterten Teilbereich südlich der „Hövenstraße“ (K 20) in Richtung Osten / Süden bis zur „Dorfstraße“ zu erreichen ist auch für diese Flächen eine Änderung der Darstellungen des Flächennutuzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz / Golfplatz“ notwendig. Das Änderungsverfahren ist entsprechend fortzuführen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist für die Erweiterungsfläche durchzuführen. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Geltungsbereich zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes um eine Teilfläche südlich der „Hövenstraße“ (K 20) in Richtung Osten / Süden bis zur „Dorfstraße“ in einer Größe von rd. 12,5 ha zu erweitern. Das Verfahren ist als 17. Änderung des Flächennutzungsplanes fortzuführen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, für die Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig zu beteiligen. Schemmel Anlage 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (Öffentlicher Golfplatz) Begründung mit Planzeichnung