Daten
Kommune
Bedburg
Größe
145 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-47/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Personelle Besetzung des Wahlprüfungsausschusses der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Wahlprüfungsausschuss der Stadt
Bedburg wie folgt:
Ratsmitglied (Fraktion)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
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Bezüglich der Regelung des Vertretungsfalles beschließt der Rat für den
Wahlprüfungsausschuss Vertretungslisten, wonach die dort genannten Personen in der
Reihenfolge ihrer Auflistung zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind.
Die Vertretungslisten der einzelnen Fraktionen sind als Anlage der Niederschrift beigefügt.
_____________Fraktion
Stellvertetende Mitglieder/Ratsmitglied
1
2
3
4
5
6
7
8
9
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Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat aufgrund der Vorgabe des Kommunalwahlgesetzes in
seiner Sitzung am 01.07.2014 beschlossen, einen Wahlprüfungsausschuss zu bilden, der
aus Mitgliedern bestehen soll.
In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, in den
Wahlprüfungsausschusses ausschließlich Ratsmitglieder zu entsenden.
Listenvertretung:
Der Rat hat weiterhin beschlossen, bezüglich der Vertretung der Ausschussmitglieder
sogenannte Vertreterpools zu wählen, wonach die dort genannten Personen in der
Reihenfolge des Vorschlags ihrer jeweiligen Fraktion zur Vertretung verhinderter
Ausschussmitglieder berufen sind.
Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz hat die neue Vertretung, sprich der Rat, nach der
Durchführung der Kommunalwahl über mögliche Einsprüche sowie über die Gültigkeit
dieser Wahl zu beschließen. Hierzu bedarf es zunächst einer Vorprüfung durch den
Wahlprüfungsausschuss.
Die Zusammensetzung des Wahlprüfungsausschusses unterliegt nicht den
spezialgesetzlichen Vorschriften, sondern den allgemeinen Grundsätzen für die Bildung
von Ausschüssen nach der Gemeindeordnung.
Im Interesse einer unbeeinflussten Kontrolle wird empfohlen, nicht unbedingt solche
Personen zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen, die im
Wahlausschuss der vorherigen Vertretung tätig waren. Eine Aufstellung über die
Besetzung des Wahlausschusses der alten Vertretung ist der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt.
Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die
ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur personellen Besetzung des Hauptund Finanzausschusses (WP9-40/2014) verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 12.08.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
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