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Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Wahlprüfungsausschusses der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
145 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Wahlprüfungsausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Wahlprüfungsausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Wahlprüfungsausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Wahlprüfungsausschusses der Stadt Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-47/2014 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.09.2014 Betreff: Personelle Besetzung des Wahlprüfungsausschusses der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Wahlprüfungsausschuss der Stadt Bedburg wie folgt: Ratsmitglied (Fraktion) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Bezüglich der Regelung des Vertretungsfalles beschließt der Rat für den Wahlprüfungsausschuss Vertretungslisten, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge ihrer Auflistung zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind. Die Vertretungslisten der einzelnen Fraktionen sind als Anlage der Niederschrift beigefügt. _____________Fraktion Stellvertetende Mitglieder/Ratsmitglied 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Beschlussvorlage WP9-47/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat aufgrund der Vorgabe des Kommunalwahlgesetzes in seiner Sitzung am 01.07.2014 beschlossen, einen Wahlprüfungsausschuss zu bilden, der aus Mitgliedern bestehen soll. In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, in den Wahlprüfungsausschusses ausschließlich Ratsmitglieder zu entsenden. Listenvertretung: Der Rat hat weiterhin beschlossen, bezüglich der Vertretung der Ausschussmitglieder sogenannte Vertreterpools zu wählen, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge des Vorschlags ihrer jeweiligen Fraktion zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind. Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz hat die neue Vertretung, sprich der Rat, nach der Durchführung der Kommunalwahl über mögliche Einsprüche sowie über die Gültigkeit dieser Wahl zu beschließen. Hierzu bedarf es zunächst einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss. Die Zusammensetzung des Wahlprüfungsausschusses unterliegt nicht den spezialgesetzlichen Vorschriften, sondern den allgemeinen Grundsätzen für die Bildung von Ausschüssen nach der Gemeindeordnung. Im Interesse einer unbeeinflussten Kontrolle wird empfohlen, nicht unbedingt solche Personen zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen, die im Wahlausschuss der vorherigen Vertretung tätig waren. Eine Aufstellung über die Besetzung des Wahlausschusses der alten Vertretung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur personellen Besetzung des Hauptund Finanzausschusses (WP9-40/2014) verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 12.08.2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-47/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-47/2014 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4