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Beschlussvorlage (BP 28.13 Kaster - Anlage A) Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
19.03.14, 18:04
Aktualisiert
19.03.14, 18:04

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. Änderung – „Bereich Untere Josef-Schnitzler-Straße“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. …den Hinweis zur 1. Evonik AG, Marl, laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. 24.12.2013 Wir antworten als Rechtsnachfolger der Infracor GmbH. …den Hinweis zur Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. 2. PLEdoc GmbH, Essen, Kenntnis zu nehmen. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer 08.01.2014 Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - - - Open Grid Europe GmbH (ehem. E.ON Gastransport GmbH) Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen (ehem. E.ON Ruhrgas AG) Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. Änderung – „Bereich Untere Josef-Schnitzler-Straße“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. 3. Westnetz GmbH, Bergheim, 09.01.2014 Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. In Ihrem Schreiben vom 19.12.13 bitten Sie uns Entfällt. um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen ist nicht erforderlich. Die erforderlichen Anschlüsse sollen aus der Josef-Schnitzler-Straße erfolgen. …den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. Änderung – „Bereich Untere Josef-Schnitzler-Straße“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... …den Hinweis zur Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 4. Westnetz GmbH, DortKenntnis zu nehmen. keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westmund, netz GmbH. 07.01.2014 Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRWS-LK-TM, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund. 5. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, 14.01.2014 Hinweis zur Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere Ein allgemeiner Hinweis zum Umgang mit Kampfmit- …den historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf teln beim Auffinden ist im Bebauungsplan enthalten.. Kenntnis zu nehmen. das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. Änderung – „Bereich Untere Josef-Schnitzler-Straße“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/index.jsp 6. Entfällt. unitymedia kabel bw, Kas- Vielen Dank für Ihre Informationen. Im Planbereich befinden sich keine Versorgungssel, anlagen der Unitymedia NRW GmbH. Deshalb 06.01.2014 haben wir keine Einwände gegen die o. a. Planung. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. …den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 7. Erftverband, Bergheim, 15.01.2014 Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftver- Entfällt. bandes sind derzeit durch die v. g. Maßnahme nicht betroffen. Des Weiteren wird die geplante Niederschlagswasserbeseitigung von unserer Seite aus begrüßt. Daher bestehen hier aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. …den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 8. Amprion GmbH, Dortmund, 13.01.2014 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. …den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. Änderung – „Bereich Untere Josef-Schnitzler-Straße“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Hinweis zur Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich Ein Hinweis zur Grundwasserabsenkung ist im Be- …den 9. Bezirksregierung ArnsKenntnis zu nehmen. über dem Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld bauungsplan enthalten. berg, Dortmund, „Arnold Josef“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes Der Erftverband wie auch die RWE Power AG wur27.01.2014 ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistun- den im Verfahren beteiligt. gen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Bergbau dokumentiert. Des Weiteren ist der Bereich des Planungsgebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63-2000-1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und für kon- 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. Änderung – „Bereich Untere Josef-Schnitzler-Straße“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... krete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nach Befragung unserer möglicherweise betroffe- Entfällt. …den Hinweis zur 10. RWE Power AG, Köln, nen Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass Kenntnis zu nehmen. 23.01.2014 nach unserem heutigen Kenntnisstand Belange unserer Gesellschaft durch das vorgenannte Planvorhaben nicht berührt werden. 11. Gemeinde Titz, 20.01.2014 Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Entfällt. Belange werden seitens der Gemeinde Titz keine Anregungen und Bedenken zu den o. g. Bauleitplanungen vorgebracht. …den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 12. Thyssengas GmbH, Dortmund, 23.01.2014 Mit Ihrer Nachricht vom 19.12.13 teilen Sie uns die Entfällt. o. g. Maßnahme/n mit: Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. Nicht vorgesehen. Die uns übersandten Unterlagen senden wir Ihnen wunschgemäß zurück. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. …den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. Änderung – „Bereich Untere Josef-Schnitzler-Straße“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... 13. Geologischer Dienst NRW, Bitte korrigieren Sie die Angabe der geologischen Der Hinweis wird entsprechend der Anregung korri- …der Anregung zu folgen. Untergrundklasse im Ka. Hinweise in den Textli- giert.. Krefeld, chen Festsetzungen: 30.01.2014 Erdbebengefährdung: Die Gemarkung Kaster der Stadt Bedburg befindet sich in Erdbebenzone 2 und geologischer Untergrundklasse S gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149. April 2005. Siehe auch http://www.gd.nrw.de/g_details.php?id=2643 Weitere Anregungen liegen nicht vor. 14. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 04.02.2014 Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange werden keine Bedenken oder Anregungen zur o. g. Bauleitplanung vorgebracht. 7