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Beschlusstext (Bau einer Streetsoccer-Arena auf dem Gelände der KGS St. Urbanus Winden; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bau einer Streetsoccer-Arena auf dem Gelände der KGS St. Urbanus Winden;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

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BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 07.11.2006 TOP Betreff 3.2 Bau einer Streetsoccer-Arena auf dem Gelände der KGS St. Urbanus Winden; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW Vorlage: 48/2006 1. Ergänzung Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 29.09.2006 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: „1. Der Bau einer Streetsoccer-Arena auf dem Gelände der KGS St. Urbanus Winden, welche aus Spendengeldern sowie aus Mitteln des Fördervereins dieser Schule finanziert wird, wird befürwortet. 2. Gegen die Errichtung der Anlage auf dem dafür vorgesehenen Standort bestehen keine Bedenken.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen