Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 07.11.2006
TOP
Betreff
3.1
Aufhebung der Grundschulbezirke;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO
NRW
Vorlage: 47/2006 1. Ergänzung
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom
04.10.2006 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.
Diese hat folgenden Wortlaut:
„Die Aufhebung der Grundschulbezirke soll gemäß § 84 SchulG NRW erst mit Beginn des
Schuljahres 2008/09 erfolgen. Von der möglichen vorzeitigen Aufhebung wird kein
Gebrauch gemacht.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen