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Beschlusstext (Aufhebung der Grundschulbezirke; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufhebung der Grundschulbezirke;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

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BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 07.11.2006 TOP Betreff 3.1 Aufhebung der Grundschulbezirke; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW Vorlage: 47/2006 1. Ergänzung Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 04.10.2006 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: „Die Aufhebung der Grundschulbezirke soll gemäß § 84 SchulG NRW erst mit Beginn des Schuljahres 2008/09 erfolgen. Von der möglichen vorzeitigen Aufhebung wird kein Gebrauch gemacht.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen