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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" hier: Umwandlung der Spielplatzfläche als Wohnbauland )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
31.01.2008
Erstellt
28.01.08, 14:37
Aktualisiert
28.01.08, 14:37
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp"
hier: Umwandlung der Spielplatzfläche als Wohnbauland )

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 10/2008 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" hier: Umwandlung der Spielplatzfläche als Wohnbauland Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 31.01.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Dem Hochbau- und Planungsausschuss lag in seiner Sitzung am 20.06.2007 ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ vor (Umwandlung einer Spielplatzfläche in Wohnbauland auf dem Flurstück 62 - Drucksache 105/2007). Der Spielplatz besteht aus den zwei Flurstücken 62 (1.633 m2) und 619 (5.708 m2). Dieser Spielplatz stellt die einzige Spielplatzfläche im Ortsteil Schuckenbaum dar, die große Freiflächen bietet. Hier können daher auch Aktivitäten mit großen Platzansprüchen wie z.B. Ballspiele stattfinden. Dieses Angebot steht so auf anderen, ähnlichen Flächen im Gemeindegebiet nicht zur Verfügung. Weiterhin liegt er im Einzugsbereich von Neubaugebieten (siehe hierzu auch Drucksache 105/2007). Der Ausschuss vertagte die Beratungen über diesen Antrag, da zunächst die Größe des Bauplatzes und die Kosten für den Umbau der Spielgeräte erfragt bzw. ermittelt werden sollten. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: 1. Die Antragsteller wünschen einen Bauplatz von ca. 800 m2 Größe. 2. Der Umbau des Spielplatzes verursacht Kosten von 6.000,00 Euro. Wenn ein Teil von 800 m2 des Flurstückes 62 als Bauplatz genutzt wird, verbleiben rechnerisch ca. 800 m2 dieses Grundstückes als Fläche für den Spielplatz. Zur Änderung des Bebauungsplanes ist bei der vorhandenen Bebauung nach derzeitigem Kenntnisstand ein Vollverfahren erforderlich. Bauland steht in Schuckenbaum in genügendem Umfang zur Verfügung. Zur Realisierung eines Bauplatzes ist der Aufwand hoch. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Schemmel Anlagen: Antrag, Übersichtskarte 1:1.000, Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“