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Beschlussvorlage (Weitere Entwicklung des Dorfes Greste )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
31.01.2008
Erstellt
28.01.08, 14:37
Aktualisiert
28.01.08, 14:37
Beschlussvorlage (Weitere Entwicklung des Dorfes Greste  )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 4/2008 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Weitere Entwicklung des Dorfes Greste Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 31.01.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Das Dorf Greste ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Baurechtlich ist es als Außenbereich gem. § 35 BauGB einzustufen. Der gesamte Bereich wird durch die vorhandenen Hofanlagen geprägt. Das gesamte Baukörperensemble stellt einen hohen baukulturellen Wert dar. Der historisch gewachsene und erhaltene Dorfbereich ist im Gemeindegebiet einzigartig. Eine landwirtschaftliche Nutzung der Gebäude findet kaum noch statt. Die vorhandene Bausubstanz droht leer zufallen. Die Besitzer sind daher gezwungen, verstärkt über Nachnutzungen ihrer Gebäude nachzudenken. Ohne eine Nutzung der Gebäude kann ein Verfallen der Bausubstanz nicht ausgeschlossen werden. Das wertvolle Erscheinungsbild würde hierdurch verloren gehen. Eine Nachnutzung ist derzeit nur in dem in § 35 BauGB vorgesehenen Maß möglich. Diese ist für die Gebäudeeigentümer häufig nicht ausreichend. Die Verwaltung sieht für den Bereich ein Planungserfordernis. Die Planungsinstrumente und Planungsziele sollten vor Einleitung der Planung detailliert diskutiert werden. Denkbar wäre beispielsweise eine Satzung gem. § 35 BauGB. Eine Überlegung hierbei könnte unter Umständen auch das Zulassen von nichtstörenden, der dörflichen Umgebung angepassten Gewerbebetrieben (z.B. Handwerker oder Dienstleister) sein. Weiterhin sollte ein geeignetes Instrument Anwendung finden, um die vorhandenen Gestaltwerte zu schützen. Diesen Zweck kann eine Gestaltungssatzung gem. § 86 Landesbauordnung erfüllen. Eine entsprechende fachliche Beratung der Gemeinde ist hierbei zu empfehlen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungskonzept für den Bereich Greste Dorf zu erstellen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungskonzept für den Bereich Greste Dorf zu erstellen. Schemmel Anlage: Übersichtskarte 1:5.000