Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
31.01.2008
Erstellt
28.01.08, 14:37
Aktualisiert
28.01.08, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
4/2008
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
Weitere Entwicklung des Dorfes Greste
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
31.01.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Das Dorf Greste ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Baurechtlich ist es
als Außenbereich gem. § 35 BauGB einzustufen.
Der gesamte Bereich wird durch die vorhandenen Hofanlagen geprägt. Das gesamte Baukörperensemble
stellt einen hohen baukulturellen Wert dar. Der historisch gewachsene und erhaltene Dorfbereich ist im
Gemeindegebiet einzigartig.
Eine landwirtschaftliche Nutzung der Gebäude findet kaum noch statt.
Die vorhandene Bausubstanz droht leer zufallen. Die Besitzer sind daher gezwungen, verstärkt über
Nachnutzungen ihrer Gebäude nachzudenken.
Ohne eine Nutzung der Gebäude kann ein Verfallen der Bausubstanz nicht ausgeschlossen werden. Das
wertvolle Erscheinungsbild würde hierdurch verloren gehen. Eine Nachnutzung ist derzeit nur in dem in § 35
BauGB vorgesehenen Maß möglich. Diese ist für die Gebäudeeigentümer häufig nicht ausreichend.
Die Verwaltung sieht für den Bereich ein Planungserfordernis.
Die Planungsinstrumente und Planungsziele sollten vor Einleitung der Planung detailliert diskutiert werden.
Denkbar wäre beispielsweise eine Satzung gem. § 35 BauGB. Eine Überlegung hierbei könnte unter
Umständen auch das Zulassen von nichtstörenden, der dörflichen Umgebung angepassten
Gewerbebetrieben (z.B. Handwerker oder Dienstleister) sein.
Weiterhin sollte ein geeignetes Instrument Anwendung finden, um die vorhandenen
Gestaltwerte zu schützen. Diesen Zweck kann eine Gestaltungssatzung gem. § 86 Landesbauordnung
erfüllen. Eine entsprechende fachliche Beratung der Gemeinde ist hierbei zu empfehlen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungskonzept für den Bereich Greste Dorf zu erstellen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungskonzept für den Bereich Greste Dorf zu erstellen.
Schemmel
Anlage: Übersichtskarte 1:5.000