Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
14/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A)
im Bereich "Kleine Horst Straße" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: Erneute öffentliche Auslegung
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
22.02.2007
Hochbau- und Planungsausschuss
03.05.2007
Rat
14.06.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Ausschuss beschloss am 30.11.2006, an der bisherigen Planung festzuhalten und den
Geltungsbereich um das Grundstück der Neuapostolischen Kirche zu erweitern.
Aufgrund des Privatweges an dem Grundstück der Neuapostolischen Kirche erhielt die Verwaltung
den Auftrag, mit den Eigentümern des Privatweges ein Gespräch zu führen. Dabei sollte geklärt
werden, ob der Privatweg bereitgestellt wird, um eine eventuelle spätere Hinterlandbebauung auf
den Grundstücken entlang der „Kleinen Horst“ zu ermöglichen. Damit wurde das Ziel verbunden,
zu verhindern, dass in der Zukunft neben dem bereits vorhandenen Privatweg eine zweite
Zuwegung entsteht. Die Eigentümer erklärten, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht an
einen Verkauf oder der Bereitstellung von Wegerechten interessiert sind. Bei einer
Planungsabsicht für eine spätere Hinterlandbebauung signalisierten sie Gesprächsbereitschaft.
Aufgrund dieses Ergebnisses enthält die Planung zwei nebeneinander liegende Geh-, Fahr- und
Leitungsrechte (s. Planzeichnung).
Die Erweiterung des Geltungsbereiches um das Grundstück der Neuapostolischen Kirche macht
es erforderlich, sich mit der vorhandenen Bebauung -mit Blick auf die angestrebte
Nachverdichtung auf diesem Grundstück und dem Ergebnis der letzten Ausschusssitzungauseinander zu setzten. Die Festsetzungen zur Baugrenze der Dachform / Dachneigung und der
Anzahl der Wohneinheiten wurden dementsprechend angepasst (s. Planzeichnung). Die
Argumentation hierfür ist der Begründung auf den Seiten 14 bis 18 zu entnehmen.
Die Beantragung von Walmdächern für das Änderungsgebiet wurde in der letzten Ausschusssitzung
kontrovers diskutiert. Letztendlich werden für die Flurstücke 1556 und 1690 auch Walmdächer zugelassen.
Entsprechend der im Ausschuss erzielten Ergebnisse wurde die Abwägung zu den eingegangenen
Stellungnahmen von der Verwaltung sowie die Unterlagen zum B-Plan erstellt. Anzumerken ist
hierzu, dass die Stellungnahmen 4 bis 7 zur Überprüfung der gesamten bisherigen Baugrenzen
-2-
geführt hat (u.a. Flurstück 1690 und 1521, 1522). Die Verwaltung hat hierzu einen
Änderungsvorschlag erarbeitet, der aus der Planzeichnung des B-Planes erkenntlich ist. Die
Begründung geht auf Seite 16/17 auf diese Änderung ein bzw. wird im Vorschlag der Verwaltung
zur Stellungnahme weiter ausgeführt.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der
Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der
25. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
sowie der zugehörigen Begründung zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB.
Schemmel