Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich "Kleine Horst Straße" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Erneute öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich "Kleine Horst Straße" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: Erneute öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich "Kleine Horst Straße" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: Erneute öffentliche Auslegung)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 14/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich "Kleine Horst Straße" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Erneute öffentliche Auslegung Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 22.02.2007 Hochbau- und Planungsausschuss 03.05.2007 Rat 14.06.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Ausschuss beschloss am 30.11.2006, an der bisherigen Planung festzuhalten und den Geltungsbereich um das Grundstück der Neuapostolischen Kirche zu erweitern. Aufgrund des Privatweges an dem Grundstück der Neuapostolischen Kirche erhielt die Verwaltung den Auftrag, mit den Eigentümern des Privatweges ein Gespräch zu führen. Dabei sollte geklärt werden, ob der Privatweg bereitgestellt wird, um eine eventuelle spätere Hinterlandbebauung auf den Grundstücken entlang der „Kleinen Horst“ zu ermöglichen. Damit wurde das Ziel verbunden, zu verhindern, dass in der Zukunft neben dem bereits vorhandenen Privatweg eine zweite Zuwegung entsteht. Die Eigentümer erklärten, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht an einen Verkauf oder der Bereitstellung von Wegerechten interessiert sind. Bei einer Planungsabsicht für eine spätere Hinterlandbebauung signalisierten sie Gesprächsbereitschaft. Aufgrund dieses Ergebnisses enthält die Planung zwei nebeneinander liegende Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (s. Planzeichnung). Die Erweiterung des Geltungsbereiches um das Grundstück der Neuapostolischen Kirche macht es erforderlich, sich mit der vorhandenen Bebauung -mit Blick auf die angestrebte Nachverdichtung auf diesem Grundstück und dem Ergebnis der letzten Ausschusssitzungauseinander zu setzten. Die Festsetzungen zur Baugrenze der Dachform / Dachneigung und der Anzahl der Wohneinheiten wurden dementsprechend angepasst (s. Planzeichnung). Die Argumentation hierfür ist der Begründung auf den Seiten 14 bis 18 zu entnehmen. Die Beantragung von Walmdächern für das Änderungsgebiet wurde in der letzten Ausschusssitzung kontrovers diskutiert. Letztendlich werden für die Flurstücke 1556 und 1690 auch Walmdächer zugelassen. Entsprechend der im Ausschuss erzielten Ergebnisse wurde die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung sowie die Unterlagen zum B-Plan erstellt. Anzumerken ist hierzu, dass die Stellungnahmen 4 bis 7 zur Überprüfung der gesamten bisherigen Baugrenzen -2- geführt hat (u.a. Flurstück 1690 und 1521, 1522). Die Verwaltung hat hierzu einen Änderungsvorschlag erarbeitet, der aus der Planzeichnung des B-Planes erkenntlich ist. Die Begründung geht auf Seite 16/17 auf diese Änderung ein bzw. wird im Vorschlag der Verwaltung zur Stellungnahme weiter ausgeführt. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 25. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) sowie der zugehörigen Begründung zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Schemmel