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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 14/2007)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,4 MB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
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Inhalt der Datei

Anlage Abwägung zu den. eingegangenenStellungnahmen während der Auslegung der vereinfachten25. Anderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord,' (BlaftA) Vorschlaq der Verwaltunq Es wirdempfohlen, das Bauinteresse zur Kenntnis zunehmen. VorschlaqderVenvaltunq Das Flurstück1549 ist nichtGegenstand der vorliegenden Planung.Auch werden z.Z.keineFlächenzu Erschließungszwecken benötigt, Sollte einmal in einer späterenPlanung die baulicheNutzungder hinteren Gartenflächen der Anliegerder Straße,,KleineHorst"in Envägung gezogenwerden, so ist die Verfügbarkeitder dafür erforderlichen Erschließungsfläche zu diesem Zeitpunktmit denjeweiligenBetroffenen zu erörtern. Die Erschließungsmaßnahme wurdeim Jahre2000endgültig ,,Große-Horst-Straße" nach KAG abgerechnet.Bei den angesprochenen Anwohnern der ,,Großen-HorstStraße"ist die Berechnungfür Baulanderfolgt,wie übrigensbei allen anderen Anwohnern auch. DieVenraltungempfiehlt, dieAussagen zur Kenntnis zu nehmen. Vorschlaqder Verwaltunq planung.Auch werden Das Flurstück1652 ist nichtGegenstand der vorliegenden z.Z.keineFlächenzu Erschließungszwecken benötigt. Sollte einmal in einer späterenPlanung die baulicheNutzungder hinteren Gartenflächen der Anliegerder Straße,,Kleine gezogenwerden, Horst"in Enruägung so ist die Verfügbarkeitder dafür erforderlichen Erschließungsfläche zu diesem Zeitpunktmit denjeweiligenBetroffenen zu erörtern. DieVerwaltung empfiehlt, dieAussagen zur Kenntnis zu nehmen. Vorschlaqder Verwaltunq Hinsichtlichder Nutzung des Privatweges,,KleineHorst" als verkehrliche Erschließung zu allen bestehendenund 4ukünftigen Baugrundstücke,aF Versorgungstrasse für diese,wie auchdie Nutzungfürden öffenflichen Fußgängerund Radfahrverkehrist klarzustellen, dass die Grundstückseigentümer dieses eiqenverantwortlich zu entscheiden undselbständiq zu regelnhaben.Die Gemeinde hathierkeineEinflussnahme. Ebenso kann die Gemeindedie Eigentümerdes Flurstückes 22 nicht dazu verpflichten, ihre Baurechtenur i.V.m.einemGebäude auf dem Flurstück1523 umzusetzen. Den Eigentümern des Flurstückes 22 ist es auch möglichmit ihren Nachbarn auf dem Flurstück 2g zu bauen. Aufgrund dieser freien Entscheidungsmöglichkeit der Eigentümersiehtdie Gemeinde keinenZwang oder städtebaulichen Grundausschließlich Doppelhäuser festzusetzen. Einezwingende Vorgabe,dassallezukünftigen Baugrundstücken ausschließlich von der ,,Schötmarschen Straße"erschlossen werden,wirdnichtgesehen.Grundsätzlich ist eine Erschließung überden Privatweg,,Kleine Horst"städtebaulich vertretbar,da die Gebäudevon Norden.angebundenwerdenkönnten.Hierfürwäre eine privatrechtlicheNutzungsregelungvon allen Beieiligtenerforderlich. Eine dahingehende umsetzung wirdals nichtunproblematisch eingeschätzt. solltejedoch eineprivatrechtliche Einigungerzieltwerden,möchtedieGemeinde nichtdurchEinundAusfahrverbote einegrundsätzlich städtebaulich vertretbare Lösungunterbinden. Die Breitedes Privatweges Horst" wurde in der Anderung bereitsmit 4 m ,,Kleine dargestellt. Das Flurstück1691ist Eigentumder Gemeinde Leopoldshöhe, weshalb die gesamte Flurstücksbreite festgesetztwurde. Die planzeichnunggibt den tatsächlichen Verlaufwieder. Die öffentlicheVerkehrsflächenplanung sah für den Privatweg ,,KleineHorst. eine breitereDurchfahrtals der Bestand u.a. wegen der Müllfahzeugevor. Trotz bemühender Gemeinde wares nichtmöglichdiegeplante öffenfliche Verkehrsfläche zu erwerben.Mit der Regelung,den Privatweg,,Kleine Horst"mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechtenfestzusetzen,ist auch die Situation der Müllentsorgung privatrechtlich anzugehen. solltendie Müllfahrzeuge nichtmehrdie ,,KleineHorst" durchqueren, wirdes alsvertretbar angesehen, dieabzufahrenden Mülltonnen an die jeweiligeAnbindungzur ,,Große-Horst-Straße" zu bringen.Die Aufstellungder Mülltonnen bis zurAbholungqbliegtdannebenfalls derprivaten Organisation. Die Festlegungder Baugren2e auf den Flurstücken 1b21und 1522basiertauf oer Grundlage des Ursprungsbebauungsplanes, der,im Gegensatz zum Flurstück16g0, bereitsdamals Baurechteauswies.Das diskutierteBaufensterverläuftauf den nördlichangrenzenden Flurstücken 1631und 1632imgleichen Abstandzur,,GroßeHorst-Straße" weiter.Auf dem Flurstück1632ist entsprechend den Maßgabenein wohnhausentstanden (s. Planzeichnung). Fürdas Flurstück 1631liegtein positrver Bauvorbescheid vor, der ebenfallsdiesen Abstandeinhält.Die jetä in der BPlanänderungfestqelegteBauqrenzenimmt weiterhindie Gebäudeeckeoes worrnhauseJfauf.BeieinerVerringerungdesAbstandesder blaugrenze zur ,,Große-Horst-Straße" auf den Flurstücken 1521und 1522könnteder neu entstehendeBaukörper2 m näher an die Große-Horst-straße heranrücken. Damitkönnteein Baukörperaußerhalbder Bauflucht entstehen. Diesemkann aus städtebaulichen Gründenund aus Gründender Rücksichtnahme gegenüberdem Neubauauf dem Flurstück 1632nichtgefolgtwerden. Bei einer Verbindungder beidenBaufensterauf den Flurstücken 1s2i und 1522 bestehtdie Möglichkeit einenBaukörpervon dem Privatweg ,,KleineHorst,,bis zum Flurstück1632zu errichten. DasdenkbareGebäudehätteeineLängevon ca. 50 m. Dies würde nicht dem städtebaulichen Rahmenentsprechen, wenngleiches aufgrundder offenenBauweisezulässigwäre.um demvorzubeugen werdenzwer Baufenster belassen. Folgt man der Anregung, die überbaubare Flächeso zu gestalten, dasG?fi beidenBaufensterauf den Flurstücken'1521und 1522ins Verhältniszu setzen. Diesesist erforderlich,um den zu vor genanntenAspektder Gebäudelänge und der Baufluchtzu berücksichtigen. Mit der vorgelegtenAnpassungdes Baufensterswird der Gebäudebestandgesichertund gleichzeitigdie städtebaulichen Aspekte gewahrt. des Baufenstett.DieVerwaltungempfiehlt,der Anregungzur Anpassung -enlspÄchend äenAuifuhrungen zu toffi weiterenAnregungen solltenzur Kenntnis genommen werden. oe VorschlaqderVerwaltunq Aufgrund der hohen Nachfragean Bauland in der GemeindeLeopoldshöhe (ersichtlich am BaugebieiBrunsheide-süd) unddemBestreben, dieAusweitungvon überbaubarenFlächen in die freie Landschafizu minimieren,wird hier erne Nachverdichtung und somit eine steigerungdes Angebotsan wohnbauflächeim Gemeindekern angestrebt.Eine weiterführende Erläuterung des standpunktesist demVorschlagderVenrvaltung zur Stellungnahme 10zuentnehmen. sollte einmal in einer späterenPlanung,die baulicheNutzungder hinteren Gartenflächen der Anliegerder Straße,,Kleine Horst,,in Erwägung gezogenwerden, so ist die Verfügbarkeitder dafür erforderlichen Erschließungsfläche zu diesem ZeitpunKmit denjeweiligenBetroffenen zu erörtern. DieVeruvaltung empfiehlt, dieAussagenzur Kenntnis zunenmen g Stellunonahme VorschlaqderVerwaltunq Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht an der nördlichenGrundstücksgrenze oes Flurstückes 1690 wird vorgesehen, um eine denkbare zukünftige Hinterlandbebauung der Grundstücke an dem privatweg Horst"städtebaulich ,,Kleine geordnetin Aussichtstellenzu können.Hierfürwird eine gewisse Breite oer Zuwegungbenötigt.Eine Reduzierung der Wegbreite von S,00m auf 4,00 m whd technischnicht als optimal,aber in Bezugauf die privatenBelangeals vertretDar eingestuft. Das satteldachist die vertretende Hauptdachform in der umgebung, weshalbsie in denAnderungsbebauungsplan übernommen wordenist.Fürdie Flurstücke 15s6und 1690werdenzukünftigzudemdas walmdachzugelassen. Von einer Festsetzung dieser Dachform für das gesamte Anderungsgebiet wird abgesehen. Die Grundstücksgrcißen i.V.m. der Eigentumsstruktui legen die Eirichtung von Doppelhäusern enilangder ,,schötmarschen straße"nahe.Derdamitmöglichelang gestreckteBaukörperwürdemit einemwalmdachdurchdie eigeneDachform,oer Aneinanderreihung der Neubauten- wodurchder lang geltreckte Baukörper unterstrichen wird - und aufgrundder in der Näheliegenden Gebäudemit hohen satteldächernsehr gedrungenwirken. Die bestehendeFormensprache würde aufgelöst,diesesist geradeam ortseingangnichtbeabsichtigt. lm Gegensatz dazu, werden in der 3. bmv. 4. Baureihe,betrachtetvon der ,,Schötmarschen Straße,,, walmdächerzugelassen.Damitwird eine neue Entwicklung eingeleitet.Die oort verfügbareGrundstücksfläche ermöglicht einenGrundriss, der die-Ausrichtung oes wohnraumesauf einer Ebene,hier im Erdgeschoss, zulässt.Die Errichtunjvon Einzelhäusernwird angestrebt.Aufgrund des räumlichenAbstandeJ zur umgebungsbebauung, hältdie GemeindeLeopoldshöhe walmdächerfür vertretbar. Zugleichverbindetdie Gemeindedie Absichtmit dernAngeboteineswalmdaches, altersgerechten Wohnraumin zentraler Lageanbieten zu können. Die Venvaltung empfiehltdaher,entsprechend den Darlegungen, der Anregungzu folgen. Vorschlaqder Verwaltunq Aufgrund der hohen Nachfragean Bauland in der GemeindeLeopoldshöhe (ersichtlich am BaugebietBrunsheide-süd) unddemBestreben, dieAuswäitung von überbaubarenFlächen in die freie Landschaftzu minimieren,wird hier eine Nachverdichtung und somit eine steigerungdes Angebotsan wohnbauflächeim Gemeindekern angestrebt. Die zenträlen Infrastruktureinrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten liegenin einerErschließungsisochrone mit einemRadiusvon Nähedes planungsgebietes und sind 9a- 70p m. Sie liegensomit in mittelbarer fußläufigbzw. mit dem Rad erreichbar.Mit dieserVorgeFeisweisewird die vorhandeneInfrastruktur eineroptimalen Ausnutzung zugefuhrtund entsprichtdem Hauptplanungsziel des Gesetzgebers, mit GrundundEodän sparsamumzügehen. Demgegenüber steht der Anspruchder Einwender, die kelneVeränderingihrer Situationwünschen.Siefavorisieren denjetzigenWohncharakter Zwischen diesen beiden grundsätzrichenAussagen gibt es keine Vermlttlungsmöglichkelt. Bei einerRealisierung der Bebauung ist-dergegenwärtrge wohn'charakter nichtmehr gegeben.Dabeiisies unerheblic[, ob dieVL"randeruno soweitgeht,das der ländlichecharakterverlorengehtodernicht.Feststeht,dasdiä Nachverdichtung zu einer anderenwahrnehmung des bisherigen wohnstandortes führen wird. Dem ist sich die Gemeindebewusst.Berufendurch die weiter anhaltendeNachfragevon wohnbaugrundstücken in der Gemeindeund dem weiterenBestrebendes Gesetzgebers, den Innenbereich intensiverlzu nutzen, sprichtsichdie GemeindeLeopoldshöhe für eine Baulandentwicklung zwischenoer straße ,,schötmarsche straße"und demweg ,KleineHorst"aus.wie bereitsoben dargelegtsinddie Hauptbeweggründe der sparsame umgangmit Grundund Boden und.die zentralörtliche Lageder zukünftigen Baufläche. Die Grundstückseigentümer sind dabeiselberin der Lagezu entscheiden, ob siedie Flächenals woh-nbaulano veräußernodernicht.Es bestehtkeineVerpflichtung zurBebauung. -Gerätschaften Die Ausgestaltung der nichtüberbaubaren FlächenmitZäunen, und kleinerenbaulichenAnlagen ist Ausdruckeiner gesellschaftlichen Entwicklung. soweit die Gemeindehier moderierend durch den B-planVorgabenvornehmen konnte, hat sie dieses getan (s. u.a. Festsetzungen zu Näbenanragen und Einfriedungen). Hiermitist beabsichtigt, eine situationzu schaffen,dasJ in dem Straßenzug ein gestalterisch positives Gesamtbild entstehen kann. Die ,,schötmarsche straße"ist nach Fertigstellung der umgehungsstraße zu einer Gemeindestraße abgestuftund entsprechend umgebautworoeir.Dies ist nicht gleichzusetzen mit einerwohnsammelstraße wie z.B.die ,,Große-Hors!straße,'.. Die Befahrungder straße,,schötmarsche straße"mit Bussenund Zulieferverkehr führt nichtautomatisch zu einemverbot von zusätzlicher Baufläche. Entscheidend srnd dievonderjetzigenstraßennutzung zu envartenden lmmissionen wiez.B.Lärm.Die ' s.u.a.Gesetzes zur Erleichterung vonplanungsvorhaben fürdieInnenentwicklung, Rechtskraft Januar 2007 GemeindeLeopoldshöhe schätztdie Beanspruchung der ,,schötmarsche straße,, durch den Verkehr dahingehendein, das die mit der vorliegendenplanung angestrebten Wohnbebauung verträglich ist. Die Frageder Nutzungdes privatweges Horst" zu Erschließungszwecken ,,Kleine ist bereits zu den stellungnahmen4 bis 7 hinreichenddargeiegt worden. Dementsprechend wirdan dieserStelledaraufverwiesen. Gemäßden obigenAusführungen, empfiehrtdie venvartung, die Anregungenzur Kenntnis zu nehmen. Vorschlaoder Verwaltuno zu GÄIEerungen n punkten1 und 2 wirdaufdenVorschlagderVerwaltung zu denStellungnahmen 3 und10verwiesen. DieAbsicht,keineFlächenund keinwegerechtzurVer-fügung zu stellen(s. punkt3 4), sind Erklärungen der Grundstückseigentümerin. Insbesonderedas .u_ld wegerechtbetrifftdas Innenverhältnis der Eigentümergemeinschaft des privatweges ,,KleineHorst".Auf den vorschlagder Verwaltung zui stellungnahme 4 bis 7 wird verwiesen. DieVerwaltung empfiehlt, dieStellungnahme zurKenninis zu nehmen. Stellunqnahme 12 RWE,Regionalcenter Münster, Schreiben vom0g.0g.2006 VorschlaqderVerwaltuno Die RWE hat die Lageder Gasleitungen mitgeteilt. DieseLeitungenkönnennicht überbautwerden. Damit trotz der schmalenGrundstücksteile eine Bebauung erfolgenkönnte,sind entwederdie Hausanschlüsse in einerGemeinschaftsanlage zusammenzufassen oderjeder Grundstückseigentümer hat seine Hausanschlüsse neuzu organisieren. BeideAspektesindeigenständig undprivatrechflich zu regeln. Die GemeindeLeopoldshöhe erkenntsehr wohl,äassdie Leitungssituatioi erne Bebauungerschwert,aber diese auch nicht unmögiich erscheinerilässt. Es wrrd davon ausgegangen, das die Grundstückseigentümer und auch die B.auinteressenten aufgrundder vorliegenden Bauleitplanverfahren hinreichend über diese situation informiertsind. Ein entsprechendes Handelnsetzt daher die Gemeindevoraus.Alle notwendigen unterlagenwerdenvon seiten der Gemeinoe bereitgehaltenbzw. Interessentenwerden an die jeweiligenAnsprechpartner weitergeleitet. Die verwaltungempfiehlt,die stellungnahme zur Kenntniszu nehmen und die Hinweisezu ergänzen. Stellunonahme 13 Neuapostolische KircheNRW,44028Dortmund, Schreiben vom0g.09.2006 VorschlaqderVerwaltunq Die Einbeziehung des Grundstückes in die planungrst angezeigt, da es das Hauptziel der vorliegendenplanung ist, entsprechende Flächen einer Nachverdichtung zuzuführen.Das FlurstückbietetsichaufgrundseinerLage,oer geringen bisher Bebauung undderAufgabederKirchennutzung dazuan. DieVerualtungempfiehlt, derAnregungzu folgen.