Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,4 MB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
Abwägung zu den. eingegangenenStellungnahmen
während der Auslegung der
vereinfachten25. Anderung des Bebauungsplanes
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord,'
(BlaftA)
Vorschlaq
der Verwaltunq
Es wirdempfohlen,
das Bauinteresse
zur Kenntnis
zunehmen.
VorschlaqderVenvaltunq
Das Flurstück1549 ist nichtGegenstand
der vorliegenden
Planung.Auch werden
z.Z.keineFlächenzu Erschließungszwecken
benötigt,
Sollte einmal in einer späterenPlanung die baulicheNutzungder hinteren
Gartenflächen
der Anliegerder Straße,,KleineHorst"in Envägung
gezogenwerden,
so ist die Verfügbarkeitder dafür erforderlichen
Erschließungsfläche
zu diesem
Zeitpunktmit denjeweiligenBetroffenen
zu erörtern.
Die Erschließungsmaßnahme
wurdeim Jahre2000endgültig
,,Große-Horst-Straße"
nach KAG abgerechnet.Bei den angesprochenen
Anwohnern
der ,,Großen-HorstStraße"ist die Berechnungfür Baulanderfolgt,wie übrigensbei allen anderen
Anwohnern
auch.
DieVenraltungempfiehlt,
dieAussagen
zur Kenntnis
zu nehmen.
Vorschlaqder Verwaltunq
planung.Auch werden
Das Flurstück1652 ist nichtGegenstand
der vorliegenden
z.Z.keineFlächenzu Erschließungszwecken
benötigt.
Sollte einmal in einer späterenPlanung die baulicheNutzungder hinteren
Gartenflächen
der Anliegerder Straße,,Kleine
gezogenwerden,
Horst"in Enruägung
so ist die Verfügbarkeitder dafür erforderlichen
Erschließungsfläche
zu diesem
Zeitpunktmit denjeweiligenBetroffenen
zu erörtern.
DieVerwaltung
empfiehlt,
dieAussagen
zur Kenntnis
zu nehmen.
Vorschlaqder Verwaltunq
Hinsichtlichder Nutzung des Privatweges,,KleineHorst" als verkehrliche
Erschließung
zu allen bestehendenund 4ukünftigen
Baugrundstücke,aF
Versorgungstrasse
für diese,wie auchdie Nutzungfürden öffenflichen
Fußgängerund Radfahrverkehrist klarzustellen,
dass die Grundstückseigentümer
dieses
eiqenverantwortlich
zu entscheiden
undselbständiq
zu regelnhaben.Die Gemeinde
hathierkeineEinflussnahme.
Ebenso kann die Gemeindedie Eigentümerdes Flurstückes
22 nicht dazu
verpflichten,
ihre Baurechtenur i.V.m.einemGebäude
auf dem Flurstück1523
umzusetzen.
Den Eigentümern
des Flurstückes
22 ist es auch möglichmit ihren
Nachbarn auf dem Flurstück 2g zu bauen. Aufgrund dieser freien
Entscheidungsmöglichkeit
der Eigentümersiehtdie Gemeinde
keinenZwang oder
städtebaulichen
Grundausschließlich
Doppelhäuser
festzusetzen.
Einezwingende
Vorgabe,dassallezukünftigen
Baugrundstücken
ausschließlich
von
der ,,Schötmarschen
Straße"erschlossen
werden,wirdnichtgesehen.Grundsätzlich
ist eine Erschließung
überden Privatweg,,Kleine
Horst"städtebaulich
vertretbar,da
die Gebäudevon Norden.angebundenwerdenkönnten.Hierfürwäre eine
privatrechtlicheNutzungsregelungvon allen Beieiligtenerforderlich. Eine
dahingehende
umsetzung
wirdals nichtunproblematisch
eingeschätzt.
solltejedoch
eineprivatrechtliche
Einigungerzieltwerden,möchtedieGemeinde
nichtdurchEinundAusfahrverbote
einegrundsätzlich
städtebaulich
vertretbare
Lösungunterbinden.
Die Breitedes Privatweges
Horst"
wurde
in
der
Anderung
bereitsmit 4 m
,,Kleine
dargestellt.
Das Flurstück1691ist Eigentumder Gemeinde
Leopoldshöhe,
weshalb
die gesamte Flurstücksbreite
festgesetztwurde. Die planzeichnunggibt den
tatsächlichen
Verlaufwieder.
Die öffentlicheVerkehrsflächenplanung
sah für den Privatweg
,,KleineHorst. eine
breitereDurchfahrtals der Bestand u.a. wegen der Müllfahzeugevor. Trotz
bemühender Gemeinde
wares nichtmöglichdiegeplante
öffenfliche
Verkehrsfläche
zu erwerben.Mit der Regelung,den Privatweg,,Kleine
Horst"mit Geh-, Fahr- und
Leitungsrechtenfestzusetzen,ist auch die Situation der Müllentsorgung
privatrechtlich
anzugehen.
solltendie Müllfahrzeuge
nichtmehrdie ,,KleineHorst"
durchqueren,
wirdes alsvertretbar
angesehen,
dieabzufahrenden
Mülltonnen
an die
jeweiligeAnbindungzur ,,Große-Horst-Straße"
zu bringen.Die Aufstellungder
Mülltonnen
bis zurAbholungqbliegtdannebenfalls
derprivaten
Organisation.
Die Festlegungder Baugren2e
auf den Flurstücken
1b21und 1522basiertauf oer
Grundlage
des Ursprungsbebauungsplanes,
der,im Gegensatz
zum Flurstück16g0,
bereitsdamals Baurechteauswies.Das diskutierteBaufensterverläuftauf den
nördlichangrenzenden
Flurstücken
1631und 1632imgleichen
Abstandzur,,GroßeHorst-Straße"
weiter.Auf dem Flurstück1632ist entsprechend
den Maßgabenein
wohnhausentstanden
(s. Planzeichnung).
Fürdas Flurstück
1631liegtein positrver
Bauvorbescheid
vor, der ebenfallsdiesen Abstandeinhält.Die jetä in der BPlanänderungfestqelegteBauqrenzenimmt weiterhindie Gebäudeeckeoes
worrnhauseJfauf.BeieinerVerringerungdesAbstandesder
blaugrenze
zur ,,Große-Horst-Straße"
auf den Flurstücken
1521und 1522könnteder
neu entstehendeBaukörper2 m näher an die Große-Horst-straße
heranrücken.
Damitkönnteein Baukörperaußerhalbder Bauflucht
entstehen.
Diesemkann aus
städtebaulichen
Gründenund aus Gründender Rücksichtnahme
gegenüberdem
Neubauauf dem Flurstück
1632nichtgefolgtwerden.
Bei einer Verbindungder beidenBaufensterauf den Flurstücken
1s2i und 1522
bestehtdie Möglichkeit
einenBaukörpervon dem Privatweg
,,KleineHorst,,bis zum
Flurstück1632zu errichten.
DasdenkbareGebäudehätteeineLängevon ca. 50 m.
Dies würde nicht dem städtebaulichen
Rahmenentsprechen,
wenngleiches
aufgrundder offenenBauweisezulässigwäre.um demvorzubeugen
werdenzwer
Baufenster
belassen.
Folgt man der Anregung,
die überbaubare
Flächeso zu gestalten,
dasG?fi
beidenBaufensterauf den Flurstücken'1521und 1522ins Verhältniszu setzen.
Diesesist erforderlich,um den zu vor genanntenAspektder Gebäudelänge
und der
Baufluchtzu berücksichtigen.
Mit der vorgelegtenAnpassungdes Baufensterswird
der Gebäudebestandgesichertund gleichzeitigdie städtebaulichen
Aspekte
gewahrt.
des Baufenstett.DieVerwaltungempfiehlt,der Anregungzur Anpassung
-enlspÄchend
äenAuifuhrungen
zu toffi
weiterenAnregungen
solltenzur Kenntnis
genommen
werden.
oe
VorschlaqderVerwaltunq
Aufgrund der hohen Nachfragean Bauland in der GemeindeLeopoldshöhe
(ersichtlich
am BaugebieiBrunsheide-süd)
unddemBestreben,
dieAusweitungvon
überbaubarenFlächen in die freie Landschafizu minimieren,wird hier erne
Nachverdichtung
und somit eine steigerungdes Angebotsan wohnbauflächeim
Gemeindekern
angestrebt.Eine weiterführende
Erläuterung
des standpunktesist
demVorschlagderVenrvaltung
zur Stellungnahme
10zuentnehmen.
sollte einmal in einer späterenPlanung,die baulicheNutzungder hinteren
Gartenflächen
der Anliegerder Straße,,Kleine
Horst,,in
Erwägung
gezogenwerden,
so ist die Verfügbarkeitder dafür erforderlichen
Erschließungsfläche
zu diesem
ZeitpunKmit denjeweiligenBetroffenen
zu erörtern.
DieVeruvaltung
empfiehlt,
dieAussagenzur Kenntnis
zunenmen
g
Stellunonahme
VorschlaqderVerwaltunq
Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
an der nördlichenGrundstücksgrenze
oes
Flurstückes 1690 wird vorgesehen, um eine denkbare zukünftige
Hinterlandbebauung
der Grundstücke
an dem privatweg
Horst"städtebaulich
,,Kleine
geordnetin Aussichtstellenzu können.Hierfürwird eine gewisse Breite oer
Zuwegungbenötigt.Eine Reduzierung
der Wegbreite
von S,00m auf 4,00 m whd
technischnicht als optimal,aber in Bezugauf die privatenBelangeals vertretDar
eingestuft.
Das satteldachist die vertretende
Hauptdachform
in der umgebung,
weshalbsie in
denAnderungsbebauungsplan
übernommen
wordenist.Fürdie Flurstücke
15s6und
1690werdenzukünftigzudemdas walmdachzugelassen.
Von einer Festsetzung
dieser Dachform für das gesamte Anderungsgebiet
wird abgesehen. Die
Grundstücksgrcißen
i.V.m. der Eigentumsstruktui
legen die Eirichtung von
Doppelhäusern
enilangder ,,schötmarschen
straße"nahe.Derdamitmöglichelang
gestreckteBaukörperwürdemit einemwalmdachdurchdie eigeneDachform,oer
Aneinanderreihung
der Neubauten- wodurchder lang geltreckte Baukörper
unterstrichen
wird - und aufgrundder in der Näheliegenden
Gebäudemit hohen
satteldächernsehr gedrungenwirken. Die bestehendeFormensprache
würde
aufgelöst,diesesist geradeam ortseingangnichtbeabsichtigt.
lm Gegensatz dazu,
werden in der 3. bmv. 4. Baureihe,betrachtetvon der ,,Schötmarschen
Straße,,,
walmdächerzugelassen.Damitwird eine neue Entwicklung
eingeleitet.Die oort
verfügbareGrundstücksfläche
ermöglicht
einenGrundriss,
der die-Ausrichtung
oes
wohnraumesauf einer Ebene,hier im Erdgeschoss,
zulässt.Die Errichtunjvon
Einzelhäusernwird angestrebt.Aufgrund des räumlichenAbstandeJ zur
umgebungsbebauung,
hältdie GemeindeLeopoldshöhe
walmdächerfür vertretbar.
Zugleichverbindetdie Gemeindedie Absichtmit dernAngeboteineswalmdaches,
altersgerechten
Wohnraumin zentraler
Lageanbieten
zu können.
Die Venvaltung
empfiehltdaher,entsprechend
den Darlegungen,
der Anregungzu
folgen.
Vorschlaqder Verwaltunq
Aufgrund der hohen Nachfragean Bauland in der GemeindeLeopoldshöhe
(ersichtlich
am BaugebietBrunsheide-süd)
unddemBestreben,
dieAuswäitung
von
überbaubarenFlächen in die freie Landschaftzu minimieren,wird hier eine
Nachverdichtung
und somit eine steigerungdes Angebotsan wohnbauflächeim
Gemeindekern angestrebt. Die zenträlen Infrastruktureinrichtungen
und
Einkaufsmöglichkeiten
liegenin einerErschließungsisochrone
mit einemRadiusvon
Nähedes planungsgebietes
und sind
9a- 70p m. Sie liegensomit in mittelbarer
fußläufigbzw. mit dem Rad erreichbar.Mit dieserVorgeFeisweisewird die
vorhandeneInfrastruktur
eineroptimalen
Ausnutzung
zugefuhrtund entsprichtdem
Hauptplanungsziel
des Gesetzgebers,
mit GrundundEodän
sparsamumzügehen.
Demgegenüber
steht der Anspruchder Einwender,
die kelneVeränderingihrer
Situationwünschen.Siefavorisieren
denjetzigenWohncharakter
Zwischen diesen beiden grundsätzrichenAussagen gibt es keine
Vermlttlungsmöglichkelt.
Bei einerRealisierung
der Bebauung
ist-dergegenwärtrge
wohn'charakter
nichtmehr gegeben.Dabeiisies unerheblic[,
ob dieVL"randeruno
soweitgeht,das der ländlichecharakterverlorengehtodernicht.Feststeht,dasdiä
Nachverdichtung
zu einer anderenwahrnehmung
des bisherigen
wohnstandortes
führen wird. Dem ist sich die Gemeindebewusst.Berufendurch die weiter
anhaltendeNachfragevon wohnbaugrundstücken
in der Gemeindeund dem
weiterenBestrebendes Gesetzgebers,
den Innenbereich
intensiverlzu nutzen,
sprichtsichdie GemeindeLeopoldshöhe
für eine Baulandentwicklung
zwischenoer
straße ,,schötmarsche
straße"und demweg ,KleineHorst"aus.wie bereitsoben
dargelegtsinddie Hauptbeweggründe
der sparsame
umgangmit Grundund Boden
und.die zentralörtliche
Lageder zukünftigen
Baufläche.
Die Grundstückseigentümer
sind dabeiselberin der Lagezu entscheiden,
ob siedie Flächenals woh-nbaulano
veräußernodernicht.Es bestehtkeineVerpflichtung
zurBebauung.
-Gerätschaften
Die Ausgestaltung
der nichtüberbaubaren
FlächenmitZäunen,
und
kleinerenbaulichenAnlagen ist Ausdruckeiner gesellschaftlichen
Entwicklung.
soweit die Gemeindehier moderierend
durch den B-planVorgabenvornehmen
konnte, hat sie dieses getan (s. u.a. Festsetzungen
zu Näbenanragen
und
Einfriedungen).
Hiermitist beabsichtigt,
eine situationzu schaffen,dasJ in dem
Straßenzug
ein gestalterisch
positives
Gesamtbild
entstehen
kann.
Die ,,schötmarsche
straße"ist nach Fertigstellung
der umgehungsstraße
zu einer
Gemeindestraße
abgestuftund entsprechend
umgebautworoeir.Dies ist nicht
gleichzusetzen
mit einerwohnsammelstraße
wie z.B.die ,,Große-Hors!straße,'..
Die
Befahrungder straße,,schötmarsche
straße"mit Bussenund Zulieferverkehr
führt
nichtautomatisch
zu einemverbot von zusätzlicher
Baufläche.
Entscheidend
srnd
dievonderjetzigenstraßennutzung
zu envartenden
lmmissionen
wiez.B.Lärm.Die
' s.u.a.Gesetzes
zur Erleichterung
vonplanungsvorhaben
fürdieInnenentwicklung,
Rechtskraft
Januar
2007
GemeindeLeopoldshöhe
schätztdie Beanspruchung
der ,,schötmarsche
straße,,
durch den Verkehr dahingehendein, das die mit der vorliegendenplanung
angestrebten
Wohnbebauung
verträglich
ist.
Die Frageder Nutzungdes privatweges
Horst"
zu Erschließungszwecken
,,Kleine
ist
bereits zu den stellungnahmen4 bis 7 hinreichenddargeiegt worden.
Dementsprechend
wirdan dieserStelledaraufverwiesen.
Gemäßden obigenAusführungen,
empfiehrtdie venvartung,
die Anregungenzur
Kenntnis
zu nehmen.
Vorschlaoder Verwaltuno
zu GÄIEerungen
n punkten1 und 2 wirdaufdenVorschlagderVerwaltung
zu denStellungnahmen
3 und10verwiesen.
DieAbsicht,keineFlächenund keinwegerechtzurVer-fügung
zu stellen(s. punkt3
4),
sind
Erklärungen
der Grundstückseigentümerin.
Insbesonderedas
.u_ld
wegerechtbetrifftdas Innenverhältnis
der Eigentümergemeinschaft
des privatweges
,,KleineHorst".Auf den vorschlagder Verwaltung
zui stellungnahme
4 bis 7 wird
verwiesen.
DieVerwaltung
empfiehlt,
dieStellungnahme
zurKenninis
zu nehmen.
Stellunqnahme
12
RWE,Regionalcenter
Münster,
Schreiben
vom0g.0g.2006
VorschlaqderVerwaltuno
Die RWE hat die Lageder Gasleitungen
mitgeteilt.
DieseLeitungenkönnennicht
überbautwerden. Damit trotz der schmalenGrundstücksteile
eine Bebauung
erfolgenkönnte,sind entwederdie Hausanschlüsse
in einerGemeinschaftsanlage
zusammenzufassen
oderjeder Grundstückseigentümer
hat seine Hausanschlüsse
neuzu organisieren.
BeideAspektesindeigenständig
undprivatrechflich
zu regeln.
Die GemeindeLeopoldshöhe
erkenntsehr wohl,äassdie Leitungssituatioi
erne
Bebauungerschwert,aber diese auch nicht unmögiich
erscheinerilässt. Es wrrd
davon ausgegangen, das die Grundstückseigentümer
und auch die
B.auinteressenten
aufgrundder vorliegenden
Bauleitplanverfahren
hinreichend
über
diese situation informiertsind. Ein entsprechendes
Handelnsetzt daher die
Gemeindevoraus.Alle notwendigen
unterlagenwerdenvon seiten der Gemeinoe
bereitgehaltenbzw. Interessentenwerden an die jeweiligenAnsprechpartner
weitergeleitet.
Die verwaltungempfiehlt,die stellungnahme
zur Kenntniszu nehmen und die
Hinweisezu ergänzen.
Stellunonahme
13
Neuapostolische
KircheNRW,44028Dortmund,
Schreiben
vom0g.09.2006
VorschlaqderVerwaltunq
Die Einbeziehung
des Grundstückes
in die planungrst angezeigt,
da es das
Hauptziel der vorliegendenplanung ist, entsprechende
Flächen einer
Nachverdichtung
zuzuführen.Das FlurstückbietetsichaufgrundseinerLage,oer
geringen
bisher
Bebauung
undderAufgabederKirchennutzung
dazuan.
DieVerualtungempfiehlt,
derAnregungzu folgen.