Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 07.11.2006
TOP
Betreff
4.8
12. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Stockheimer Weg, Ecke Heribertstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
Vorlage: 39/2006
Beschluss:
„Die Aufstellung der 12. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, „Teilbereich Stockheimer Weg/Ecke
Heribertstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB.
Die Änderung betrifft ausschließlich die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche um
7,50 m entlang der Wohnhausgrundstücke Heribertstraße 48 und Stockheimer Weg 11.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen