Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
152/2007
zur Sitzung
des des Betriebsausschusses
Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Barthel
Telefon:
05208/991-261
Datum:
24. November 2009
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2006 sowie Empfehlung an den
Gemeinderat, diesen zu beschließen
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Leopoldshöher
Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung
Termin
14.11.2007
Rat
13.12.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Unter dem TOP 3.1 hat der Wirtschaftsprüfer Herr Hinrichs den Jahresabschluss der LIL für das
Wirtschaftsjahr 2006 vorgestellt. Die Prüfung hat ergeben, dass im vergangenen Jahr ein Bilanzgewinn in
Höhe von 360.012,47 € zu verzeichnen ist.
Dieser Gewinn resultiert daraus, dass im Baugebiet „Brunsheide-Süd“ viel mehr Grundstücke verkauft
werden konnten, als erwartet. Dieser Umstand lag im Wesentlichen an den Änderungen bezüglich der
Eigenheimzulage und der angekündigten Mehrwertsteuererhöhung.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen:
Beschlussvorschlag:
a) Unter Bezugnahme auf den Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2006 und die Beratung in der
Schlussbesprechung empfiehlt der Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2006 wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
festgestellt.
-2-
2. Der Bilanzgewinn in Höhe von 360.012,47 EUR ist gemeinsam mit dem Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr in Höhe von 341.373,10 EUR also insgesamt 701.385,57 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EiGVO) erteilt
der Betriebsausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betrisbausschuss
gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten.
Heidemann