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Beschlussvorlage (Beitragsrechtliche Abwicklung der Erneuerung und Verbesserung der Schötmarschen Straße (Teilbereich von der Straße "Am Doktorkamp" bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße); hier: Bildung eines Abschnitts gemäß § 2 Abs. 4 und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Beitragsrechtliche Abwicklung der Erneuerung und Verbesserung der Schötmarschen Straße (Teilbereich von der Straße "Am Doktorkamp" bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße); 
hier: Bildung eines Abschnitts gemäß § 2 Abs. 4 und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe ) Beschlussvorlage (Beitragsrechtliche Abwicklung der Erneuerung und Verbesserung der Schötmarschen Straße (Teilbereich von der Straße "Am Doktorkamp" bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße); 
hier: Bildung eines Abschnitts gemäß § 2 Abs. 4 und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 150/2007 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 Beitragsrechtliche Abwicklung der Erneuerung und Verbesserung der Schötmarschen Straße (Teilbereich von der Straße "Am Doktorkamp" bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße); hier: Bildung eines Abschnitts gemäß § 2 Abs. 4 und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 28.11.2007 Rat 13.12.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Teilbereich der Schötmarschen Straße von der Straße „Am Doktorkamp“ bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße wurde nach dem vom Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr am 15. Juni 2005 beschlossenen Ausbauprogramm erneuert und verbessert. Der Ausbau erfolgte 2005 und ist bereits abgeschlossen. Das Eigentum an der Straße ist auf die Gemeinde Leopoldshöhe übergegangen und die Herabstufung der Straße als Gemeindestraße wird vom ehemaligen Träger der Straßenbaulast (Land NRW) durchgeführt. Damit dieser Teilbereich der Schötmarschen Straße beitragsrechtlich abgerechnet werden kann, ist es erforderlich, einen Beschluss über die Bildung eines Abschnittes zu fassen. Für den Bereich der Schötmarschen Straße / Hauptstraße (Teilbereich von der Straße „Neue Straße“ bis zur Straße „Am Doktorkamp“), der im Rahmen der Ortskernsanierung erneuert wird, hat der Rat den entsprechenden Beschluss in der Sitzung am 15. März 2007 gefasst. Gemäß § 2 Absatz 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der derzeit geltenden Fassung ist der Gemeinderat dafür zuständig, diesen Abschnittsbildungsbeschluss zu fassen. Die Voraussetzung der Satzung, dass der Abschnitt selbständig benutzbar sein muss, ist erfüllt. Der genaue Abschnitt geht aus dem Plan hervor, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Die endgültige Abrechnung des Straßenabschnitts kann allerdings erst erfolgen, wenn das Land NordrheinWestfalen die Herabstufung der ehemaligen L 751 vorgenommen hat. Ein genauer Zeitpunkt, wann das -2- erfolgen wird, ist nicht bekannt. Der entsprechende Antrag wurde von Straßen NRW bereits vor längerer Zeit gestellt. Herabstufungen werden jeweils zum Jahresbeginn vorgenommen, so dass derzeit davon ausgegangen wird, dass dies Anfang 2008 erfolgt. Da die Kosten für die Gemeinde bereits 2005 angefallen waren, werden die Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zur Zeit per Vorausleistungsbescheid erhoben. Für die Erteilung des endgültigen Beitragsbescheides ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates über die Baumaßnahme gem. § 11 der Satzung erforderlich. Daher wird dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung empfohlen: Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gem. § 2 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der derzeit geltenden Fassung, dass der Aufwand für den Teilbereich der Schötmarschen Straße (Teilbereich von der Straße „Am Doktorkamp“ bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße) gesondert ermittelt und abgerechnet wird. Darüber hinaus wird die durch Entscheidung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 15. Juni 2005 durch das Bauprogramm festgelegte Baumaßnahme gem. § 11 der Satzung beschlossen und die Straßenausbaubeiträge nach den Vorschriften des § 8 KAG in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht von den beitragspflichtigen Anliegern endgültig eingezogen. Schemmel