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Beschlusstext (Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW betreffend Zustimmungsverhalten des Bürgermeisters zum Kauf des Kreiserweiterungsbaues und der Kreis-Düren-Arena in der Gesellschafterversammlung der GWS)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW betreffend Zustimmungsverhalten des Bürgermeisters zum Kauf des Kreiserweiterungsbaues und der Kreis-Düren-Arena in der Gesellschafterversammlung der GWS)

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BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 27.09.2005 TOP Betreff 3. Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW betreffend Zustimmungsverhalten des Bürgermeisters zum Kauf des Kreiserweiterungsbaues und der Kreis-Düren-Arena in der Gesellschafterversammlung der GWS Vorlage: 68/2005 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 24.08.2005 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: „Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau wird vom Rat der Gemeinde Kreuzau verpflichtet, einem Kauf des Kreiserweiterungsbaus (Haus C) und der Kreis-DürenArena in der Gesellschafterversammlung der GWS solange nicht zuzustimmen, bis zu diesem Sachverhalt entsprechende Informationen und ein Beschluss des Rates der Gemeinde Kreuzau vorliegen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen