Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 27.09.2005
TOP
Betreff
3.
Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO
NRW betreffend Zustimmungsverhalten des Bürgermeisters zum Kauf des
Kreiserweiterungsbaues und der Kreis-Düren-Arena in der
Gesellschafterversammlung der GWS
Vorlage: 68/2005
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung
vom 24.08.2005 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut:
„Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau wird vom Rat der Gemeinde Kreuzau
verpflichtet, einem Kauf des Kreiserweiterungsbaus (Haus C) und der Kreis-DürenArena in der Gesellschafterversammlung der GWS solange nicht zuzustimmen, bis zu
diesem Sachverhalt entsprechende Informationen und ein Beschluss des Rates der
Gemeinde Kreuzau vorliegen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen