Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
93/2007
1. Ergänzung
zur Sitzung
des Rates
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-114
Datum:
4. September 2007
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Rat
Termin
13.09.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Aufgrund der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.08.2007 werden die nachfolgend aufgeführten Formulierungen zur Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30. März 1995 in der Fassung der Änderung vom 3. November 2005
vorgeschlagen:
neue Fassung der Geschäftsordnung
jetzige Fassung der Geschäftsordnung
§ 1 Einberufung der Ratssitzungen:
§ 1 Einberufung der Ratssitzungen:
(2) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer (2) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer
schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder soschriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder
wie an den allgemeinen Vertreter des Bürgersowie an den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.
meisters.
Auf deren Antrag kann die Einladung auch an
eine elektronische Adresse übermittelt werden.
(3) In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung (3) In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordanzugeben. Ihr sollen schriftliche Erläuterungen
nung anzugeben. Ihr sollen schriftliche Erläutezu den einzelnen Verhandlungsgegenständen
rungen zu den einzelnen Verhandlungsgegens(Vorlagen) beigegeben werden, soweit nicht auf
tänden (Vorlagen) beigegeben werden, soweit
Ausschussprotokolle, die spätestens mit der Einnicht auf Ausschussprotokolle, die spätestens mit
ladung zugehen, verwiesen wird. Vorlagen für
der Einladung zugehen, verwiesen wird.
nichtöffentliche Sitzungen werden im geschützten
Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt.
Der Abruf ist mit einer Zugangskennung möglich.
-2-
§ 25 Niederschrift:
§ 25 Niederschrift:
(4) Die Niederschrift wird von dem Bürgermeister und (4) Die Niederschrift wird von dem Bürgermeister
und dem Schriftführer unterzeichnet. Verweigert
dem Schriftführer unterzeichnet. Verweigert einer
einer der Genannten die Unterschrift, so ist dies
der Genannten die Unterschrift, so ist dies in der
in der Niederschrift zu vermerken.
Niederschrift zu vermerken. Die Versendung der
Niederschrift erfolgt in der Form der Einladung.
Der nichtöffentliche Teil der Niederschrift wird im
geschützten Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung.
Schemmel