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Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 93/2007 1. Ergänzung zur Sitzung des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Sunkovsky Telefon: 05208/991-114 Datum: 4. September 2007 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Rat Termin 13.09.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Aufgrund der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.08.2007 werden die nachfolgend aufgeführten Formulierungen zur Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30. März 1995 in der Fassung der Änderung vom 3. November 2005 vorgeschlagen: neue Fassung der Geschäftsordnung jetzige Fassung der Geschäftsordnung § 1 Einberufung der Ratssitzungen: § 1 Einberufung der Ratssitzungen: (2) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer (2) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder soschriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder wie an den allgemeinen Vertreter des Bürgersowie an den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. meisters. Auf deren Antrag kann die Einladung auch an eine elektronische Adresse übermittelt werden. (3) In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung (3) In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordanzugeben. Ihr sollen schriftliche Erläuterungen nung anzugeben. Ihr sollen schriftliche Erläutezu den einzelnen Verhandlungsgegenständen rungen zu den einzelnen Verhandlungsgegens(Vorlagen) beigegeben werden, soweit nicht auf tänden (Vorlagen) beigegeben werden, soweit Ausschussprotokolle, die spätestens mit der Einnicht auf Ausschussprotokolle, die spätestens mit ladung zugehen, verwiesen wird. Vorlagen für der Einladung zugehen, verwiesen wird. nichtöffentliche Sitzungen werden im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt. Der Abruf ist mit einer Zugangskennung möglich. -2- § 25 Niederschrift: § 25 Niederschrift: (4) Die Niederschrift wird von dem Bürgermeister und (4) Die Niederschrift wird von dem Bürgermeister und dem Schriftführer unterzeichnet. Verweigert dem Schriftführer unterzeichnet. Verweigert einer einer der Genannten die Unterschrift, so ist dies der Genannten die Unterschrift, so ist dies in der in der Niederschrift zu vermerken. Niederschrift zu vermerken. Die Versendung der Niederschrift erfolgt in der Form der Einladung. Der nichtöffentliche Teil der Niederschrift wird im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung. Schemmel