Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
129/2007
zur Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
24. November 2009
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
Termin
12.09.2007
Haupt- und Finanzausschuss
25.10.2007
Rat
13.12.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Für die Benutzung der gemeindlichen Obdachlosenunterkunft entrichten die Nutzer/Nutzerinnen eine
Benutzungsgebühr. Die Gebühr für die Unterbringung besteht dabei aus der allgemeinen Benutzungsgebühr
und der Nebenkostenpauschale.
Grundlage dafür ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkunft in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14. Dezember 2006.
Die Benutzungsgebühr wird nach den Grundsätzen der Verordnung über die wohnwirtschaftliche
Berechnung (Zweite Berechnungsverordnung –II. BV-) ermittelt, die Nebenkostenpauschale wird monatlich
aufgrund des tatsächlichen Verbrauchs berechnet.
Die Höhe der Benutzungsgebühr ist derzeit in der Satzung nicht aufgeführt. Dieses Verfahren wurde
nunmehr in einem Rechtsstreit in einer anderen lippischen Kommune, die das gleiche Berechnungssystem
anwendet, beanstandet. Es ist aus diesem Grund erforderlich, die Höhe der Benutzungsgebühr zukünftig in
die Gebührensatzung aufzunehmen. § 2 Abs. 1 der Gebührensatzung ist daher entsprechend zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung wird die im Entwurf
vorliegende Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat,
entsprechend zu beschließen.
Schemmel