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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 129/2007 zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 24. November 2009 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung Termin 12.09.2007 Haupt- und Finanzausschuss 25.10.2007 Rat 13.12.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Für die Benutzung der gemeindlichen Obdachlosenunterkunft entrichten die Nutzer/Nutzerinnen eine Benutzungsgebühr. Die Gebühr für die Unterbringung besteht dabei aus der allgemeinen Benutzungsgebühr und der Nebenkostenpauschale. Grundlage dafür ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14. Dezember 2006. Die Benutzungsgebühr wird nach den Grundsätzen der Verordnung über die wohnwirtschaftliche Berechnung (Zweite Berechnungsverordnung –II. BV-) ermittelt, die Nebenkostenpauschale wird monatlich aufgrund des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Die Höhe der Benutzungsgebühr ist derzeit in der Satzung nicht aufgeführt. Dieses Verfahren wurde nunmehr in einem Rechtsstreit in einer anderen lippischen Kommune, die das gleiche Berechnungssystem anwendet, beanstandet. Es ist aus diesem Grund erforderlich, die Höhe der Benutzungsgebühr zukünftig in die Gebührensatzung aufzunehmen. § 2 Abs. 1 der Gebührensatzung ist daher entsprechend zu ändern. Beschlussvorschlag: Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen: Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung wird die im Entwurf vorliegende Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen. Schemmel