Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Satzung vom .................. zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14. Dezember 2006
Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 / SGV NW 2023) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NW S. 712), in der
jeweils gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am .............. die nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14. Dezember 2006 beschlossen:
I.
§ 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in
der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14. Dezember 2006 erhält folgende Fassung:
Gebührenberechnung für die Obdachlosenunterkunft
Die Benutzungsgebühr richtet sich nach der maßgeblichen Nutzfläche, die auf volle Quadratmeter aufgerundet wird. Die Nutzfläche setzt sich zusammen aus der zugewiesenen reinen Wohnfläche sowie der
anteiligen Gemeinschaftsfläche.
Die Gebühr beträgt für die Räume im Haupthaus der Obdachlosenunterkunft 3,86 € je qm, für die Räume
im Anbau 3,50 € je qm.
II.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.