Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
126/2007
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Thiele
Telefon:
05208/991-271
Datum:
24. November 2009
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)
hier: Dringlichkeitsentscheidung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
Termin
20.09.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen (MUNLV) hat den Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW für Sonderabfälle vorgelegt und die
Gemeinde Leopoldshöhe im Rahmen des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens zur Stellungnahme bis
zum 10. August 2007 aufgefordert. Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes ist unter der Internetadresse
http:www.munlv.nrw.de./umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/sonderabfaelle/index.php
einzusehen. Es wurden keine gedruckten Exemplare vom Land zur Verfügung gestellt.
Der Abfallwirtschaftsplan zeigt u. a. auf, dass Entsorgungssicherheit besteht und keine weiteren Kapazitäten
bzw. Entsorgungsanlagen benötigt werden.
Der Kreis Lippe hat seinerseits eine Stellungnahme zum Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Sonderabfälle
abgegeben. In dieser Stellungnahme sind die Punkte dargestellt, die auch aus Sicht der Verwaltung in einer
eigenen Stellungnahme hätten erwähnt werden müssen. Die Verwaltung empfiehlt daher, sich der
Stellungnahme des Kreises Lippe anzuschließen.
Der ebenfalls zur Stellungnahme aufgeforderte Abfallwirtschaftsverband Lippe hat sich auch der
Stellungnahme des Kreises angeschlossen.
Das Anschreiben des Ministeriums, die Stellungnahme des Kreises und die Dringlichkeitsentscheidung sind
beigefügt.
Da die nächste Ausschusssitzung des AfUFA’s erst am 20. September 2007 vorgesehen ist, wurde beim
Ministerium nachgefragt, ob eine Verlängerung der Abgabefrist möglich ist. Es wurde lediglich eine
Verlängerung von einer Woche in Aussicht gestellt, die nicht ausgereicht hätte. Deshalb wurde der
Beschluss im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gefasst.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung.
Schemmel