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Beschlussvorlage (Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) hier: Dringlichkeitsentscheidung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)
hier: Dringlichkeitsentscheidung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 126/2007 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele Telefon: 05208/991-271 Datum: 24. November 2009 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) hier: Dringlichkeitsentscheidung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 20.09.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen (MUNLV) hat den Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW für Sonderabfälle vorgelegt und die Gemeinde Leopoldshöhe im Rahmen des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens zur Stellungnahme bis zum 10. August 2007 aufgefordert. Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes ist unter der Internetadresse http:www.munlv.nrw.de./umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/sonderabfaelle/index.php einzusehen. Es wurden keine gedruckten Exemplare vom Land zur Verfügung gestellt. Der Abfallwirtschaftsplan zeigt u. a. auf, dass Entsorgungssicherheit besteht und keine weiteren Kapazitäten bzw. Entsorgungsanlagen benötigt werden. Der Kreis Lippe hat seinerseits eine Stellungnahme zum Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Sonderabfälle abgegeben. In dieser Stellungnahme sind die Punkte dargestellt, die auch aus Sicht der Verwaltung in einer eigenen Stellungnahme hätten erwähnt werden müssen. Die Verwaltung empfiehlt daher, sich der Stellungnahme des Kreises Lippe anzuschließen. Der ebenfalls zur Stellungnahme aufgeforderte Abfallwirtschaftsverband Lippe hat sich auch der Stellungnahme des Kreises angeschlossen. Das Anschreiben des Ministeriums, die Stellungnahme des Kreises und die Dringlichkeitsentscheidung sind beigefügt. Da die nächste Ausschusssitzung des AfUFA’s erst am 20. September 2007 vorgesehen ist, wurde beim Ministerium nachgefragt, ob eine Verlängerung der Abgabefrist möglich ist. Es wurde lediglich eine Verlängerung von einer Woche in Aussicht gestellt, die nicht ausgereicht hätte. Deshalb wurde der Beschluss im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gefasst. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Schemmel