Daten
Kommune
Bedburg
Größe
68 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
05.03.14, 18:06
Aktualisiert
05.03.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-40/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.03.2014
Betreff:
Kommunales Spielplatzkonzept
- Analysebericht Ergebnisse
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen Schritten zur Neuausrichtung des
Spielplatzkonzeptes zu, die Bestandteil des neu zu erstellenden Kinder- und
Jugendförderplans 2014 - 2018 werden.
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Begründung:
Der seitens der Fachverwaltung erstelle Ergebnisbericht ist als Anlage beigefügt. Basierend auf
den Befragungsergebnissen werden Vorschläge zum zukünftigen Spielplatzkonzept als
Handlungsoptionen für die einzelnen Stadtteile dargestellt. Die Ziele sind auf den Zeitraum des
neuen Kinder und Jugendförderplans - bis 2018 - bzw. darüber hinausgehend ausgelegt.
Die konzeptionellen Änderungen aufgrund der Ergebnisse des Analyseberichtes
ortschaftsbezogen (teilweise übergreifend) verwaltungsseitig wie folgt angedacht.
sind
→ In Pütz, Rath und Kirdorf (hier ist die Grundschule als Spielplatz schon herausgenommen)
wird der aktuelle Bestand beibehalten, da jeweils nur ein Spielplatz existiert. Die Attraktivität
sollte gemäß den haushalterischen und platztechnischen Möglichkeiten bis 2018 weiter
gesteigert werden.
→ In Kirch-/ Kleintroisdorf könnte unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Einzugsgebiet
Kleintroisdorf sehr wenig Kinder wohnen und die Eigentumsverhältnisse des Platzes sehr
prekär sind, der Spielplatz `Am Anger´ aufgegeben werden; Ende 2014 läuft der Pachtvertrag
aus. Dafür sollte zeitgleich die Fläche des Spielplatzes `Im Kamp unmittelbar nach der Aufgabe
des Platzes in Kleintroisdorf vergrößert und aufgewertet werden.
→ In Bedburg-Broich kann zeitnah der Spielplatz `Am Buschacker´ ersatzlos aufgegeben
werden. Obwohl in der unmittelbaren Wohngegend viele Kinder der Zielgruppe wohnen, sieht
die Fachverwaltung des Jugendamtes keine Notwendigkeit, diese Fläche - rd. 100 m² - weiter
aufrecht zu halten; jeder Privatgarten in dem Wohngebiet ist deutlich größer und attraktiver
ausgestattet. Der nah gelegene und gut erreichbare Spielplatz `Augustinerallee´ ist für die
Bewohner in Bedburg-Broich ohnehin der favorisierte Platz.
→ In Bedburg-Mitte/ West sollte versucht werden, den beliebten Spielplatz im Schlosspark
sofern es haushalterisch realisierbar ist - bis 2018 weiter aufzuwerten und evtl. gar
auszuweiten. Die Plätze am `Leitweg´ sowie an der `Albert Einstein Straße´ sollten weiter
Bestand haben und bis 2018 attraktiviert werden; Letzterer benötigt beispielsweise eine
Beschattungsmöglichkeit.
→ Zudem könnte mit Ziel 2015 / 2016 im Bereich Blerichen, Bedburg West eine Fusion von fünf Lessingstraße, Herderstraße, Brucknerstraße, Feldstraße, Muchhauser Straße - kleine bis
mittelgroße Spielflächen realisiert werden. Bei entsprechender Bebauungsplanänderung könnte
beispielsweise die städtische Grünfläche zwischen der `Bedburger Schweiz´ und der
`Oberschlager Straße´ für eine solche Zusammenlegung genutzt werden. Diese Fläche beträgt
rd. 4.000 m², hält Parkplätze vor, liegt zentral zwischen den aktuell vorhandenen Plätzen und
wäre von allen Kindern in gesamten Gebiet gut und sicher erreichbar. Zur Anlegung eines
solchen Platzes müssen rund 60.000 € - die aus dem Budget `Kindertagesspielplätze´
angespart werden könnten - eingeplant werden. Der Platz am `Hirtenend´ bleibt bestehen.
→ In Lipp bietet sich aktuell ein sehr ausgewogenes Bild; die Aufgabe eines Platzes würde für
einige Kinder eine enorme Verschlechterung bedeuten. Der Platz an der `Röntgenstraße´ sollte
jedoch bis 2018 eine Aufwertung erfahren, da die Gerätschaften nicht besonders attraktiv sind.
Als langfristiges Ziel - über 2018 hinaus - könnte man bei entsprechender Entwicklung der
Kinderzahlen in den Sozialräumen zudem darüber nachdenken, einen zentralen Platz,
beispielsweise im Bereich des Sportlatzes, zu schaffen.
→ Im Stadtteil Kaster könnte aufgrund der Dichte der Plätze zeitnah auf zwei Plätze verzichtet
werden. Dies wäre zum einen der Platz in der `Friedlandstraße´, da im umliegenden Sozialraum
nur wenige Kinder im Zielgruppenalter wohnen, die Nutzungsauslastung eher gering und
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darüber hinaus der nächste Spielplatz an der `Frankenstraße´ gut zu erreichen ist. Dieser ist
zwar von den Sozialraumdaten und der Nutzung mit dem Platz in der Friedlandstraße zu
vergleichen, hat aber vom Platz her deutlich mehr Entwicklungs- und somit
Attraktivitätspotenzial, welches bei Schließung des Platzes an der Friedlandstraße auch bis
2018 ausgeschöpft werden sollte.
Zum anderen könnte der Platz an der `Burgundischen Straße´ aufgeben erden. Auch hier ist im
Vergleich zu den anderen Plätzen die Nutzungsauslastung eher schlecht; auch wird die Nähe
zum Bolzplatz, der in jedem Fall bestehen bleiben soll, kritisch betrachtet.
→ In Königshoven kann unmittelbar auf den Spielplatz `Allhovener Straße´ verzichtet werden;
dieser ist zum einen der schlecht frequentierteste im Bedburger Stadtgebiet, zum anderen wird
er selbst von den Bewohnern des Stadtteiles so gut wie nicht genutzt. Ursächlich hierfür könnte
die geringe Größe, wie auch die Nähe zum Spielplatz Alt-Kaster sein.
Die beiden anderen Plätze bleiben bestehen, wenngleich der Stadtteil Königshoven strukturell
sicher die Möglichkeit einer Bündelung der beiden Spielplätze an einem zentralen Ort bietet.
Eine entsprechende Fläche muss jedoch noch akquiriert werden; die Realisierung dessen ist
sicherlich erst im übernächsten Kinder- und Jugendförderplan, ab 2018, anzustreben.
→ Eine ähnliche Situation zeigt sich im Stadtteil Kirch-/Grottenherten; dort kann auf den Platz an
der `Zaunstraße´ verzichtet werden, die beiden anderen Plätze bleiben bestehen. Auch der
Stadtteil Kirch-/ Grottenherten bietet strukturell sicher die Möglichkeit, dass die beiden
Spielplätze an einem zentralen Ort zu bündeln. Eine entsprechende Fläche muss jedoch auch
hier noch akquiriert werden; die Realisierung dessen ist ebenfalls erst im übernächsten Kinder und Jugendförderplan, ab 2018, anzustreben.
Bei Zustimmung durch den Jugendhilfeausschuss würden v. g. Handlungsoptionen im nächsten
Kinder- und Jugendförderplan fixiert; in der Auflistung der Plätze würde sich 2018 folgendes Bild
ergeben.
1 Alt-Kaster
6.900 m²
11 Josef-Schnitzler-Straße
1.400 m²
4.000 m²
12 Pestalozzistraße
1.346 m²
3 Hirtenend
2.930 m²
13 Kettelerstraße
1.184 m²
4 Schlosspark
2.600 m²
14 Rather Weg
1.033 m²
5 Am Ringofen
2.275 m²
6 Schützendelle
2.000 m²
7 Augustinerallee
1.677 m²
8 Röntgenstraße
1.639 m²
18 Butterstraße
717 m²
9 Frankenstraße
1.420 m²
550 m²
10 Kasterer Straße
1.414 m²
19 Albert-Einstein-Straße
Dr.-Hubert-Lesaar20
Straße
2* Oberschlager Straße
15* Im Kamp
Sankt-Sebastianus16
Straße
17 Leitweg
1.300 m²
962 m²
814 m²
186 m²
36.347 m²
* Hierbei handelt es sich um die neu angedachten bzw. zu vergrößernden Flächen.
Die Fachverwaltung wird den 31 Seiten umfassenden Ergebnisbericht in der Sitzung in einer
Power-Point-Präsentation darstellen.
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Das Bolzplatzkonzept bzw. die zukünftige Ausrichtung und Aufstellung dessen wird aktuell
überdacht. Das Erzielen von auswertbaren und objektiv belastbaren Daten ist deutlich
schwerer realisierbar, als im Bereich der Spielplatzplanung. Um hier aber ein zukunfts- und
bedarfsorientiertes Konzept zu erstellen, ist die Beteiligung der jungen Menschen
unerlässlich, da ansonsten evtl. Bolzplätze und/ oder Treffpunkte geschaffen werden, die
nicht genutzt werden. Das grundsätzliche Konzept soll in jedem Fall ebenfalls Bestandteil
des neuen Kinder- und Jugendförderplans werden; über die weitere Entwicklung wird die
Fachverwaltung zeitnah im Jugendhilfeausschuss berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Spielplatzanalyse ist Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans und u. a. ein Entscheidungsparameter für junge
Familien; insofern ist diese für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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