Daten
Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
20.10.10, 04:38
Aktualisiert
20.10.10, 04:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
233/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
41
Vorlage für
Unterausschuss für Liegenschaften
Ausschuss für Sport und Freizeit
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Sportstätten der Stadt Wesseling;
hier: Einlage von Vermögensgegenständen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
41
28.09.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 233/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
28.09.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Unterausschuss für Liegenschaften
Ausschuss für Sport und Freizeit
Hauptausschuss
Betreff:
Sportstätten der Stadt Wesseling;
hier: Einlage von Vermögensgegenständen
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage 1 zur Vorlage Nr. 233/2010 aufgeführten Vermögensgegenstände mit Buchwerten zum
31.12.2009 von zusammen 822.991,86 € werden zum 01.01.2010 in das Betriebsvermögen des Sondervermögens „Sportstätten der Stadt Wesseling“ eingelegt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Zuge der Arbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wesseling und der darauf folgenden
Jahresabschlüsse wurde festgestellt, dass einzelne Grundstücke und Vermögensgegenstände entsprechend
ihrer tatsächlichen Nutzung nicht sachgerecht dem Kernhaushalt bzw. dem städtischen Sondervermögen
„Sportstätten der Stadt Wesseling“ zugeordnet sind.
2. Lösung
Es ist deshalb geboten, die Zuordnung dieser Grundstücke und Vermögenensgegenstände zu korrigieren.
Die betroffenen Vermögensgegenstände sind in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle dargestellt. Als
Anlagen 2 bis 3 sind zudem Pläne zu den genannten Immobilien beigefügt.
Bei dem unter der Bilanzkontonummer 0210010 geführten Grundstück mit einem Wert von 89.576,00 €
handelt es sich um den Baseballplatz in Berzdorf. Da nach der Betriebssatzung der Sportstätten der Stadt
Wesseling die Bäder und die Sportstätten der Stadt durch das Sondervermögen geführt werden, ist es
erforderlich, das Grundstück in das Betriebsvermögen des Sondervermögens einzulegen.
Dies gilt auch für den unter der Bilanzkontonummer 0320218 mit einem Wert von (356.005,98 € +
316.440,00 € =) 672.445,98 € geführten Sportplatz des Schulzentrums mit Außenanlagen und das Minifußballfeld der Fröbelschule (Bilanzkontonummer 1210030, Wert: 60.433,13 €), die derzeit beide im städtischen
Haushalt geführt werden, sowie für 2 Fußballtore für den Sportplatz des Schulzentrums im Wert von 536,75
€, die zu Lasten des städtischen Haushalts gekauft wurden.
Die Auswirkungen der Umgliederungen der Grundstücke und Gebäude auf die Bilanz des Sondervermögens
und die städtische Bilanz sind nachfolgend beschrieben. Dabei sind Abgänge im Minus dargestellt.
Bilanz der Sportstätten der Stadt Wesseling
Aktiva
Passiva
Sachanlagevermögen
Eigenkapital
- Baseballplatz
- Sportplatz Hauptschule
- Minifußballfeld Fröbelschule
- 2 Fußballtore
89.576,00 €
672.445,98 €
60.433,13 €
536,75 €
- Allgemeine Rücklage
822.991,86 €
Summe Aktiva
822.991,86 €
Summe Passiva
822.991,86 €
Um den Wert der eingelegten Vermögensgegenstände erhöhen sich Anlagevermögen, Eigenkapital (Allgemeine Rücklage) und Bilanzsumme des Sondervermögens.
Bilanz der Stadt Wesseling
Aktiva
Passiva
Sachanlagevermögen
- Baseballplatz
- Sportplatz Hauptschule
- Minifußballfeld Fröbelschule
- 2 Fußballtore
-89.576,00 €
-672.445,98 €
-60.433,13 €
-536,75 €
Summe Sachanlagevermögen
-822.991,86 €
Finanzanlagen
- Sondervermögen
Sportstätten
822.991,86 €
Summe Finanzanlagen
822.991,86 €
Um den Wert der in das Sondervermögen eingelegten Vermögensgegenstände verringert sich das Sachanlagevermögen der Stadt. Entsprechend erhöht sich der Wert der städtischen Beteiligung am Sondervermögen, der bei den Finanzanlagen ausgewiesen ist. Es findet somit ein sog. Aktivtausch statt. Die Bilanzsumme
und das Eigenkapital verändern sich nicht.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben.