Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
113/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a BauGB
hier: - Weitere Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Erneuter Auslegungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
23.08.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der letzten Ausschusssitzung ist die Verwaltung beauftragt worden, zu klären, ob ein Grundstückseigentümer eine Teilfläche seines Grundstückes für einen Spielplatz zur Verfügung stellt. Dieses ist zwischenzeitlich geschehen. Der Grundstückseigentümer wäre bereit, ca. 600 qm an die Gemeinde Leopoldshöhe zur
Herstellung eines Spielplatzes zu veräußern.
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat nun zu entscheiden, ob sie der Anregung zur Herstellung eines Spielplatzes folgen möchte. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Drucksache 101/2007 zum Hochbau- und Planungsausschuss am 20.06.2007 sowie der Ortsbesichtigung und dem Diskussionsergebnis der letzten Ausschusssitzung verwiesen.
Erweiterter Vorschlag der Verwaltung zum Schreiben vom 22.4.07 und vom 17.05.2007
Es bleibt weiterhin festzustellen, dass die Erreichbarkeit der vorhandenen Spielplätze für die Kinder aus der
Oberen Brede als vertretbar angesehen wird. Eine Spielplatzfläche direkt im Wohnquartier ist jedoch zu
bevorzugen (weitere Erläuterung siehe Anlage, Begründung Punkt III).
Auch für die Gemeinde Leopoldshöhe war die große Anzahl an Kindern in dem Wohngebiet überraschend,
ebenso der damit verbundene Bedarf. Die Bereitschaft des Eigentümers ermöglicht der Gemeinde diesen
Bedarf an Ort und Stelle zu decken und bietet die Chance, Kinder zu fördern. Deshalb wird empfohlen, die
Planung diesbezüglich zu ändern.
Dies hat / hätte zur Folge, die Planung anzupassen und erneut auszulegen. Dadurch würde der erwähnte,
durch das jetzige Änderungsverfahren schon ruhende Bauantrag nochmals verzögert. Trotz dieser Kenntnis
sollte die Planung des Kinderspielplatzes bevorzugt werden, da durch diese Planung eine weitreichernde
Entscheidung (Personenanzahl, Förderung von jungen Menschen usw.) unterstützt wird.
-2-
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage der
Drucksache 101/2007 aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ sowie den „Vorschlag der Verwaltung“
in der hiesigen Vorlage zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem geänderten Entwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren sowie der
zugehörigen Begründung zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2
BauGB.
Schemmel