Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
16 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungen
in
der
Begründung
zur
1.
Änderung
des
B-Planes
Nr. 02/03 „Oberen Brede“ im beschleunigten Verfahren aufgrund der Aufnahme einer
Spielplatzfläche im Bebauungsplan
–Auszug aus der Begründung mit allen erforderlichen Änderungen. Dies geschieht um Papier und
somit Kosten zu sparen. Im übrigen ist die Drucksache 01/2007 heranzuziehen. Anmerkung:
Änderungen sind in kursiv.I. 1 Ziel, Zweck und Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes
Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bildet der Raum AsemissenBechterdissen- Greste einen Siedlungsschwerpunkt im südlichen Gemeindegebiet. Insofern leiten
sich hieraus auch Aufgaben für die zukünftige städtebauliche Entwicklung ab.
Die unverändert anhaltende Nachfrage nach Bauplätzen lässt verfügbare Baugebiete ständig
kleiner werden. Bisher unausgenutzte Flächen innerhalb der bebauten Ortsteile sind daher in
Anspruch zu nehmen, somit wird hier eine Nachverdichtung und gleichzeitig eine Steigerung des
Angebots an Wohnbaufläche im südlichen Gemeindgebiet vorgenommen. Auf dem Flurstück 1119
wird ein zusätzliches Baufenster im Süden des Grundstücks festgesetzt. Die bisherigen Baufenster
im Änderungsbereich werden optimiert. Durch diese Nachverdichtung wird die Nachhaltigkeit an
Grün- und Erholungsflächen im und außerhalb des Gemeindekerns gewahrt und bleibt somit den
zukünftigen Generationen erhalten. Gleichzeitig wird aber auch eine öffentliche Grünfläche als
Spielplatzfläche festgesetzt. Hiermit soll den Bedürfnissen von Kindern aus dem Neubaugebiet
entsprochen werden.
Weiterhin soll die Unterbringung des ruhenden Verkehrs im Baugebiet „Obere Brede“ verbessert
werden. Die öffentliche Grünfläche auf dem Flurstück 1110 wird im Zuge dieser Planung in eine
öffentliche Verkehrsfläche mit Stellplätzen umgewandelt.
.........
III. 3 Öffentliche Grünfläche / Spielplatzfläche
Die Bebauung im Bereich „Obere Brede“ ist im Jahr 2000/2001 begonnen worden, wobei viele
Grundstücke an Familien mit Kindern veräußert wurden. Während der Auslegung zu diesem
Verfahren beteiligten sich die dort wohnenden Kinder durch eine Anregung und teilten ihr Bedürfnis
nach einem Spielplatz mit. Die Anzahl der Kinder und deren Altersstruktur bestätigen den Bedarf
für einen Spielplatz.
Im bisherigen Baugebiet „Obere Brede“ ist kein Spielplatz vorhanden. Die Gemeinde
Leopoldshöhe hat sich daher mit der Erreichbarkeit von vorhandenen Spielplätzen und mit
potentiellen Flächen und deren Verfügbarkeit in der vorliegenden Planung auseinandergesetzt.
Die Gemeinde verfügt über keine geeigneten Flächen im B-Plangebiet.
Die Erreichbarkeit von vorhandenen Spielplätzen wurde bei Aufstellung des B-Planes und auch bei
der jetzigen Änderung als vertretbar angesehen, jedoch wird eine Spielplatzfläche direkt im
Wohnquartier bevorzugt. Die Vorteile sind in der Bedeutung für Gemeinschaftserlebnisse,
Kommunikation und der Erfahrung der eigenen Leistungsfähigkeit für und von Kindern zu sehen.
Dies möchte die Gemeinde fördern und den Bedürfnissen der Bevölkerung mit all seinen
Altersgruppen –auch den der Kinder- gerecht werden. Der Spielplatz „um die Ecke“ ist auch in
Zeiten vermehrten Ruhebedürfnisses erwünscht, weil er die gesellschaftlich für notwendig
erachtete sportlich / spielerische Betätigung von Kindern begünstigt, eine schnelle und
ungefährdete Erreichbarkeit zulässt und Spielmöglichkeiten auch für Kinder eröffnet, die noch nicht
selbstständig einen Spielplatz aufsuchen können. Dieser Ansatz hat die Gemeinde dazu
veranlasst, dass Gespräch mit dem Eigentümer des Flurstückes 1119 zu suchen. Danach ist es
möglich, eine Teilfläche für eine Spielplatzfläche zur Verfügung zu stellen. Die ca. 600 qm große
Fläche grenzt an das Neubaugebiet „Obere Brede“ an. Die dortigen Anwohner haben teilweise von
sich aus einen Antrag auf eine Spielplatzfläche gestellt. Die Gemeinde Leopoldshöhe geht daher
davon aus, das dieser Personenkreis sowie der bisherige Grundstückseigentümer keine Einwände
gegen einen Spielplatz haben. Die bisher unbebaute Teilfläche des Flurstückes 1119 wird mit
vorliegender Planung einer Bebauung zugeführt. Die zukünftigen Bauherren erhalten durch die
jetzige Fassung Kenntnis von der Spielplatzfläche. Damit ist es ihnen möglich, sich auf diese
Situation einzustellen. Die Anwohner südlich der Spielplatzfläche haben durch die Straße „Obere
Brede“ einen gewissen Abstand zur dieser. Zudem wird die Nordseite der Wohn- bzw.
Betriebsgebäude durch die Spielplatzfläche angesprochen. In diesem Bereich werden keine außen
liegende Ruhebereiche beeinflusst, da der Ruhebereich des Wohnhauses zur Heeper Straße
orientiert ist. Anders sieht dieses bei dem nördlich des Spielplatzes liegenden Anwohner aus.
Dessen Garten- bzw. Ruheräume grenzen direkt an die Spielplatzfläche an. Anpflanzungen auf der
öffentlichen Grünfläche werden visuell und durch einen damit verbundenen größeren Abstand die
Wahrnehmung des Spielplatzes mindern, aber nicht aufheben. Für alle Anwohner ist festzuhalten,
dass die nachträgliche Schaffung eines Spielplatzes in einem Allgemeinen Wohngebiet aufgrund
der Geräuschentwicklung und deren Akzeptanz sich schwierig darstellt. Die von der
Spielplatznutzung ausgehenden Immissionen werden insgesamt dahingehend beurteilt, dass sie
mit der geplanten und vorhandenen Wohnbebauung verträglich sind. Die Gemeinde Leopoldshöhe
ist im Verfahren zu der Auffassung gelangt, dass die Interessen der Wohnbebauung hinsichtlich
der Lärmsituation hinter dem Interesse der Förderung der Kinder durch diesen Spielplatz
zurücktritt.
....
g) Verfahren / Änderungen
Während der Auslegung wurde angeregt, dass für die Kinder im Bereich der „Oberen Brede“ eine
Spielplatzfläche zur Verfügung gestellt wird. Dieser Anregung ist die Gemeinde Leopoldshöhe
gefolgt. Die Planung ist entsprechend angepasst worden. Hierfür wurde eine erneute Auslegung
notwendig.
Aufstellungsbeschluss
29.03.2007
Bürger – und Ratsinformationssystem
Auslegungsbeschluss
Bürgerbeteiligung / Beteiligung der TöB
Bürger – und Ratsinformationssystem
Erneute Auslegung
Erneute Bürgerbeteiligung / Beteiligung der TöB
Bürger – und Ratsinformationssystem
Satzungsbeschluss
Bekanntmachung Satzungsbeschluss
im Kreisblatt
Bekanntmachung im Bekanntmachungskasten
Bürger – und Ratsinformationssystem
Vorlagen-Nr. 01/2007
29.03.2007
16.4 – 18.5.2007
Vorlagen-Nr. 01/2007
Vorlagen-Nr. 101/2007,
Ausgehängt
Abgehängt
Vorlagen-Nr.