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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 113/2007)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
16 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 113/2007) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 113/2007)

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Inhalt der Datei

Änderungen in der Begründung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 02/03 „Oberen Brede“ im beschleunigten Verfahren aufgrund der Aufnahme einer Spielplatzfläche im Bebauungsplan –Auszug aus der Begründung mit allen erforderlichen Änderungen. Dies geschieht um Papier und somit Kosten zu sparen. Im übrigen ist die Drucksache 01/2007 heranzuziehen. Anmerkung: Änderungen sind in kursiv.I. 1 Ziel, Zweck und Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bildet der Raum AsemissenBechterdissen- Greste einen Siedlungsschwerpunkt im südlichen Gemeindegebiet. Insofern leiten sich hieraus auch Aufgaben für die zukünftige städtebauliche Entwicklung ab. Die unverändert anhaltende Nachfrage nach Bauplätzen lässt verfügbare Baugebiete ständig kleiner werden. Bisher unausgenutzte Flächen innerhalb der bebauten Ortsteile sind daher in Anspruch zu nehmen, somit wird hier eine Nachverdichtung und gleichzeitig eine Steigerung des Angebots an Wohnbaufläche im südlichen Gemeindgebiet vorgenommen. Auf dem Flurstück 1119 wird ein zusätzliches Baufenster im Süden des Grundstücks festgesetzt. Die bisherigen Baufenster im Änderungsbereich werden optimiert. Durch diese Nachverdichtung wird die Nachhaltigkeit an Grün- und Erholungsflächen im und außerhalb des Gemeindekerns gewahrt und bleibt somit den zukünftigen Generationen erhalten. Gleichzeitig wird aber auch eine öffentliche Grünfläche als Spielplatzfläche festgesetzt. Hiermit soll den Bedürfnissen von Kindern aus dem Neubaugebiet entsprochen werden. Weiterhin soll die Unterbringung des ruhenden Verkehrs im Baugebiet „Obere Brede“ verbessert werden. Die öffentliche Grünfläche auf dem Flurstück 1110 wird im Zuge dieser Planung in eine öffentliche Verkehrsfläche mit Stellplätzen umgewandelt. ......... III. 3 Öffentliche Grünfläche / Spielplatzfläche Die Bebauung im Bereich „Obere Brede“ ist im Jahr 2000/2001 begonnen worden, wobei viele Grundstücke an Familien mit Kindern veräußert wurden. Während der Auslegung zu diesem Verfahren beteiligten sich die dort wohnenden Kinder durch eine Anregung und teilten ihr Bedürfnis nach einem Spielplatz mit. Die Anzahl der Kinder und deren Altersstruktur bestätigen den Bedarf für einen Spielplatz. Im bisherigen Baugebiet „Obere Brede“ ist kein Spielplatz vorhanden. Die Gemeinde Leopoldshöhe hat sich daher mit der Erreichbarkeit von vorhandenen Spielplätzen und mit potentiellen Flächen und deren Verfügbarkeit in der vorliegenden Planung auseinandergesetzt. Die Gemeinde verfügt über keine geeigneten Flächen im B-Plangebiet. Die Erreichbarkeit von vorhandenen Spielplätzen wurde bei Aufstellung des B-Planes und auch bei der jetzigen Änderung als vertretbar angesehen, jedoch wird eine Spielplatzfläche direkt im Wohnquartier bevorzugt. Die Vorteile sind in der Bedeutung für Gemeinschaftserlebnisse, Kommunikation und der Erfahrung der eigenen Leistungsfähigkeit für und von Kindern zu sehen. Dies möchte die Gemeinde fördern und den Bedürfnissen der Bevölkerung mit all seinen Altersgruppen –auch den der Kinder- gerecht werden. Der Spielplatz „um die Ecke“ ist auch in Zeiten vermehrten Ruhebedürfnisses erwünscht, weil er die gesellschaftlich für notwendig erachtete sportlich / spielerische Betätigung von Kindern begünstigt, eine schnelle und ungefährdete Erreichbarkeit zulässt und Spielmöglichkeiten auch für Kinder eröffnet, die noch nicht selbstständig einen Spielplatz aufsuchen können. Dieser Ansatz hat die Gemeinde dazu veranlasst, dass Gespräch mit dem Eigentümer des Flurstückes 1119 zu suchen. Danach ist es möglich, eine Teilfläche für eine Spielplatzfläche zur Verfügung zu stellen. Die ca. 600 qm große Fläche grenzt an das Neubaugebiet „Obere Brede“ an. Die dortigen Anwohner haben teilweise von sich aus einen Antrag auf eine Spielplatzfläche gestellt. Die Gemeinde Leopoldshöhe geht daher davon aus, das dieser Personenkreis sowie der bisherige Grundstückseigentümer keine Einwände gegen einen Spielplatz haben. Die bisher unbebaute Teilfläche des Flurstückes 1119 wird mit vorliegender Planung einer Bebauung zugeführt. Die zukünftigen Bauherren erhalten durch die jetzige Fassung Kenntnis von der Spielplatzfläche. Damit ist es ihnen möglich, sich auf diese Situation einzustellen. Die Anwohner südlich der Spielplatzfläche haben durch die Straße „Obere Brede“ einen gewissen Abstand zur dieser. Zudem wird die Nordseite der Wohn- bzw. Betriebsgebäude durch die Spielplatzfläche angesprochen. In diesem Bereich werden keine außen liegende Ruhebereiche beeinflusst, da der Ruhebereich des Wohnhauses zur Heeper Straße orientiert ist. Anders sieht dieses bei dem nördlich des Spielplatzes liegenden Anwohner aus. Dessen Garten- bzw. Ruheräume grenzen direkt an die Spielplatzfläche an. Anpflanzungen auf der öffentlichen Grünfläche werden visuell und durch einen damit verbundenen größeren Abstand die Wahrnehmung des Spielplatzes mindern, aber nicht aufheben. Für alle Anwohner ist festzuhalten, dass die nachträgliche Schaffung eines Spielplatzes in einem Allgemeinen Wohngebiet aufgrund der Geräuschentwicklung und deren Akzeptanz sich schwierig darstellt. Die von der Spielplatznutzung ausgehenden Immissionen werden insgesamt dahingehend beurteilt, dass sie mit der geplanten und vorhandenen Wohnbebauung verträglich sind. Die Gemeinde Leopoldshöhe ist im Verfahren zu der Auffassung gelangt, dass die Interessen der Wohnbebauung hinsichtlich der Lärmsituation hinter dem Interesse der Förderung der Kinder durch diesen Spielplatz zurücktritt. .... g) Verfahren / Änderungen Während der Auslegung wurde angeregt, dass für die Kinder im Bereich der „Oberen Brede“ eine Spielplatzfläche zur Verfügung gestellt wird. Dieser Anregung ist die Gemeinde Leopoldshöhe gefolgt. Die Planung ist entsprechend angepasst worden. Hierfür wurde eine erneute Auslegung notwendig. Aufstellungsbeschluss 29.03.2007 Bürger – und Ratsinformationssystem Auslegungsbeschluss Bürgerbeteiligung / Beteiligung der TöB Bürger – und Ratsinformationssystem Erneute Auslegung Erneute Bürgerbeteiligung / Beteiligung der TöB Bürger – und Ratsinformationssystem Satzungsbeschluss Bekanntmachung Satzungsbeschluss im Kreisblatt Bekanntmachung im Bekanntmachungskasten Bürger – und Ratsinformationssystem Vorlagen-Nr. 01/2007 29.03.2007 16.4 – 18.5.2007 Vorlagen-Nr. 01/2007 Vorlagen-Nr. 101/2007, Ausgehängt Abgehängt Vorlagen-Nr.