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Beschlussvorlage (Festlegung der Aufnahmekapazitäten an den gemeindlichen Grundschulen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Festlegung der Aufnahmekapazitäten an den gemeindlichen Grundschulen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 89/2007 zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FG JuBiS Jugend, Bildung und Sport Auskunft erteilt: Frau Hoffmann Frau Holzapfel Telefon: 05208/991-201 05208/991-207 Datum: 24. November 2009 Festlegung der Aufnahmekapazitäten an den gemeindlichen Grundschulen Beratungsfolge Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Termin 13.06.2007 Rat 14.06.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Schulträger entscheidet gemäß § 81 Abs. 1 S. 2 Schulgesetz NRW über die Größe seiner Schulen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der kommenden Wahlfreiheit der Grundschule durch die Eltern unumgänglich. Es erscheint sinnvoll, eine solche Entscheidung auf der Grundlage der vorhandenen räumlichen Kapazitäten zu treffen. Beide Leopoldshöher Grundschulen sind räumlich für eine 4-Zügigkeit ausgelegt, d.h. dass aus jedem Einschulungsjahrgang vier Klassen gebildet werden können. Über die Gesamtaufnahmekapazität der Schulen ist in diesem Zusammenhang nicht zu entscheiden, da sich diese aus den vorgegebenen Klassenfrequenzrichtwerten ergibt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Da beide Schulen räumlich für eine 4-Zügigkeit ausgelegt sind und die Schüler- und Geburtenzahlen nicht erwarten lassen, dass diese Größen der Schulen über mehrere Jahre verfehlt werden, soll an der 4Zügigkeit an beiden Grundschulen festgehalten werden. In einem integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan, der aufgrund des Schulgesetzes NRW und dem erwarteten Kinderbildungsgesetz NRW in Kürze in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt erstellt werden wird, soll dieses so festgeschrieben werden. Schemmel