Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
89/2007
zur Sitzung
des Ausschusses für Schule, Kultur
und Sport
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FG
JuBiS Jugend, Bildung und
Sport
Auskunft erteilt:
Frau Hoffmann Frau Holzapfel
Telefon:
05208/991-201 05208/991-207
Datum:
24. November 2009
Festlegung der Aufnahmekapazitäten an den gemeindlichen Grundschulen
Beratungsfolge
Ausschuss für Schule, Kultur und
Sport
Termin
13.06.2007
Rat
14.06.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Schulträger entscheidet gemäß § 81 Abs. 1 S. 2 Schulgesetz NRW über die Größe seiner Schulen.
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der kommenden Wahlfreiheit der Grundschule durch die Eltern
unumgänglich.
Es erscheint sinnvoll, eine solche Entscheidung auf der Grundlage der vorhandenen räumlichen Kapazitäten
zu treffen.
Beide Leopoldshöher Grundschulen sind räumlich für eine 4-Zügigkeit ausgelegt, d.h. dass aus jedem Einschulungsjahrgang vier Klassen gebildet werden können.
Über die Gesamtaufnahmekapazität der Schulen ist in diesem Zusammenhang nicht zu entscheiden, da sich
diese aus den vorgegebenen Klassenfrequenzrichtwerten ergibt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Da beide Schulen räumlich für eine 4-Zügigkeit ausgelegt sind und die Schüler- und Geburtenzahlen nicht
erwarten lassen, dass diese Größen der Schulen über mehrere Jahre verfehlt werden, soll an der 4Zügigkeit an beiden Grundschulen festgehalten werden.
In einem integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan, der aufgrund des Schulgesetzes NRW und
dem erwarteten Kinderbildungsgesetz NRW in Kürze in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt erstellt
werden wird, soll dieses so festgeschrieben werden.
Schemmel