Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
85/2007
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung und zur erneuten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beratungsfolge
Rat
Termin
14.06.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der gängigen Praxis sind die Beratungen und Beschlüsse bezüglich der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
ausschließlich vom Fachausschuss beschlossen worden. Die Entscheidungen zur zweiten Phase der Bürgerbeteiligung, hier die Auslegung bzw. erneute Auslegung, ist in der Gemeinde Leopoldshöhe durch den
Fachausschuss vorbereitet und durch Ratsbeschluss getroffen worden. Danach erfolgte der Satzungsbeschluss durch den Rat (s. auch Übersicht unten).
Aufgrund einer Entscheidung des OVG Münsters (Akz. D31/04.NE v. 10.02.07) hat jedoch eine abschließende Abwägung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung und über die Auslegung zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses durch den Gemeinderat zu erfolgen.
Gestützt auf das vorliegende Urteil des OVG Münster kann zwar das Verfahren weiterhin wie bisher durchgeführt werden, aber mit der Maßgabe, dass der Satzungsbeschluss des Rates nach einer abschließenden
Abwägung aller in der ersten und zweiten Phase der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und
Anregungen zu erfolgen hat.
Dies hat zur Folge, dass die erste Phase der Bürgerbeteiligung wie bisher weiter gehandhabt werden kann,
ohne dass der Rat hierüber beschließen muss. Die zweite Phase der Bürgerbeteiligung kann ebenfalls wie
bisher in gängiger Praxis durchgeführt werden. Jedoch muss der Ratsbeschluss zum Erlass der Satzung
unter Abwägung aller in der ersten und zweiten Phase der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen erfolgen und nicht wie bisher nur unter Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der zweiten Phase. Dies muss in dem Beschluss zum Ausdruck kommen, weshalb eine neue Beschlussformulierung vorgelegt wird (neue Formulierung ist unterstrichen).
Die 25. vereinfachte Änderung des B-Planes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) ist kein Vollverfahren.
Das Urteil des OVG ist aber auch für dieses Verfahren relevant, da mit der erneuten Auslegung auch hier
eine zweimalige Beteiligung stattfand.
-2-
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in den Anlagen aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ sowie die Entscheidungen des Hochbau- und Planungsausschusses zu den Stellungnahmen
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Auslegung und zur erneuten Auslegung (s. Anlage).
b) Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) als Satzung und die zugehörige Begründung.
Schemmel
Anlage:
- Abwägung zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zur Auslegung und zur erneuten Auslegung der 25. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A).
Siehe hierzu die Drucksachen 142/2006; 14/2007; 69/2007 und die dazugehörigen Niederschriften.
- Zum Satzungsbeschluss sind die Unterlagen (Planzeichnung, Festsetzungen, Hinweise und Begründung
zum B-Plan) zum Hochbau- und Planungsausschuss vom 22.02.2007 bzw. die Drucksache 14/2007 heranzuziehen.