Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
15 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Drucksache 85/2007
Übersicht zum Flächennutzungs-/ Bebauungsplanverfahren
Arbeitsschritt
Aufstellungsbeschluss*
(nicht zwingend
erforderlich)
Vorentwurf
Beteiligte
Grundlage
durch die Gemeindevertretung = Hochbau- § 2 Abs. 1
und Planungsausschuss
BauGB
Ausarbeitung
des
Plans
durch
Fachbereich III.1 (Planung) der Gemeinde
Leopoldshöhe oder eines freien Planers
Erörterung*
der
Planungsvorstellungen
mit
der
Öffentlichkeit, Behörden und "Trägern
öffentlicher Belange" in Form einer
Bürgerbeteiligung z.B. Auslegung der
Unterlagen im Rathaus
Entwurf
d.h. weitere Ausarbeitung der Planung
durch Fachbereich III.1 (Planung) der
Gemeinde Leopoldshöhe oder eines freien
Planers entsprechend den Anregungen
der Öffentlichkeit, der Behörden und
"Trägern öffentlicher Belange" sowie dem
Beschluss
des
Hochbauund
Planungsausschusses
Auslegungsbeschluss* durch die Gemeindevertretung = Hochbauund Planungsausschuss
öffentliche Auslegung* der Planung - Gelegenheit für die
Öffentlichkeit, den Behörden und "Träger
öffentlicher Belange", Anregungen zur
Planung bei der Verwaltung innerhalb
eines Monats vorzubringen
Entscheidung
auf der Grundlage der Stellungnahmen der
und
Verwaltung zu den vorgebrachten AnSatzungsbeschluss*
regungen und eigentliche Abwägung durch
die Gemeindevertretung =Hochbau- und
Planungsausschuss / Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe
Genehmigung des
Im Gegensatz zum Bebauungsplan bedarf
Flächennutzungsplans der Flächennutzungsplan der Genehmigung durch die Bezirksregierung Detmold.
Bekanntmachung*
des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt für
den Kreis Lippe.
Jedermann kann den Plan und die
Der Plan ist rechtskräftig. Begründung bei der Verwaltung einsehen
und Auskunft erhalten.
* Die gekennzeichneten Arbeitsschritte werden
"ortsüblich" öffentlich bekanntgegeben.
§ 2 Abs. 2,
§ 3 Abs. 1 bis 3
und § 4 Abs. 1
BauGB
§ 3 Abs. 2
BauGB
§ 10 BauGB
und
§ 1 Abs. 6
BauGB
§ 6 Abs. 1
BauGB
§ 10 BauGB