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Mitteilungsvorlage Abwasserwerk (Rückführung von Teilen des Eigenkapital des Abwasserwerkes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
05.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
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Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 145/2007 zur Sitzung des des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Heidemann Telefon: 05208/991 250 Datum: 24. November 2009 Rückführung von Teilen des Eigenkapital des Abwasserwerkes Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Termin 05.11.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Nach § 10 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung darf die Gemeinde das Eigenkapital nur mindern, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben und die erforderliche Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes nicht gefährdet werden. Der Betriebsausschuss und die Betriebsleitung sind hierzu zu hören, die Betriebsleitung hat schriftlich Stellung zu nehmen. Erfüllung der Aufgaben Da infolge der Rückführung des Eigenkapitals lediglich eine „Umfinanzierung“ erfolgt, die sich hinsichtlich der künftigen Zins- und Tilgungszahlungen weitgehend kostenneutral gestaltet, sind keinerlei Beschränkungen der künftigen Aufgabenerledigung ersichtlich. Erforderliche Eigenkapitalquote Lt. Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers zum 31.Dez.2005 betrug die Eigenkapitalquote 63,3 v.H. (s. Seite 20 des Berichtes). Nach Berechnung der tbbo Treuhand GmbH wird die Quote infolge der Rückführung auf 38 v.H. sinken und somit immer noch deutlich über den als angemessen angesehenen 30 v.H. liegen. Finanzielle Auswirkungen Nach den Feststellungen des Prüfberichtes 2005 betrug das zu verzinsende Eigenkapital zum 31.12.2005 = 9.037.526,33 €. Bei einer 6 %igen Verzinsung ergab dies eine Abführung an den Gemeindehaushalt in Höhe von 542.251,58 €. Wenn nun das Eigenkapital vom Abwasserwerk entnommen wird, muss dies über die Aufnahme eines Kredites finanziert werden, da liquide Mittel hierfür nicht zur Verfügung stehen. Bei einer Entnahme von 9.000.000,-- € Eigenkapital ergibt sich mit einem zwischenzeitlich festliegenden Zinssatz von 4,74 v.H. (Angebot WestLB für 10 Jahre) eine Zinszahlung von anfänglich 426.600,-- €. -2- Da die Zinszahlungen vollständig im Erfolgsplan veranschlagt werden müssen, wirken sie sich direkt auf die Gebührenbedarfsberechnung aus. Bei einer Zinseinsparung in Höhe von 542.251,-- € ./. 426.600,-- € = 115.651,-- € ergibt dies rein rechnerisch eine Senkung von 0,13 € bei Schmutzwasser- und 0,336 € je Einheit bei der Regenwassergebühr. Durch die jährlichen Tilgungen in Höhe von anfänglich 90.000,-- € plus ersparter Zinsen werden sich die Zinszahlungen jährlich geringfügig verringern. Die Tilgungsraten werden im Vermögensplan verschlagt und müssen somit aus den dort veranschlagten Einnahmen ( Beiträge, Abschreibungen, Kredite usw.) erwirtschaftet werden. Dies wird in der Finanzplanung für den Zeitraum 2008 – 2013 dargestellt und sollte auch darüber hinaus keine Probleme bereiten. Beschlussvorschlag: Dem vom Rat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.6.2007 gefassten Beschluss, eine Rückführung von 9 Mio. Euro aus dem Eigenkapital des Abwasserwerkes vorzunehmen, wird vollinhaltlich beigetreten. Heidemann