Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
05.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
145/2007
zur Sitzung
des des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Heidemann
Telefon:
05208/991 250
Datum:
24. November 2009
Rückführung von Teilen des Eigenkapital des Abwasserwerkes
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Termin
05.11.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Nach § 10 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung darf die Gemeinde das Eigenkapital nur mindern, wenn
dadurch die Erfüllung der Aufgaben und die erforderliche Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes nicht
gefährdet werden.
Der Betriebsausschuss und die Betriebsleitung sind hierzu zu hören, die Betriebsleitung hat schriftlich
Stellung zu nehmen.
Erfüllung der Aufgaben
Da infolge der Rückführung des Eigenkapitals lediglich eine „Umfinanzierung“ erfolgt, die sich hinsichtlich
der künftigen Zins- und Tilgungszahlungen weitgehend kostenneutral gestaltet, sind keinerlei
Beschränkungen der künftigen Aufgabenerledigung ersichtlich.
Erforderliche Eigenkapitalquote
Lt. Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers zum 31.Dez.2005 betrug die Eigenkapitalquote 63,3 v.H. (s. Seite
20 des Berichtes).
Nach Berechnung der tbbo Treuhand GmbH wird die Quote infolge der Rückführung auf 38 v.H. sinken und
somit immer noch deutlich über den als angemessen angesehenen 30 v.H. liegen.
Finanzielle Auswirkungen
Nach den Feststellungen des Prüfberichtes 2005 betrug das zu verzinsende Eigenkapital zum 31.12.2005 =
9.037.526,33 €.
Bei einer 6 %igen Verzinsung ergab dies eine Abführung an den Gemeindehaushalt in Höhe von 542.251,58
€.
Wenn nun das Eigenkapital vom Abwasserwerk entnommen wird, muss dies über die Aufnahme eines
Kredites finanziert werden, da liquide Mittel hierfür nicht zur Verfügung stehen.
Bei einer Entnahme von 9.000.000,-- € Eigenkapital ergibt sich mit einem zwischenzeitlich festliegenden
Zinssatz von 4,74 v.H. (Angebot WestLB für 10 Jahre) eine Zinszahlung von anfänglich 426.600,-- €.
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Da die Zinszahlungen vollständig im Erfolgsplan veranschlagt werden müssen, wirken sie sich direkt auf die
Gebührenbedarfsberechnung aus.
Bei einer Zinseinsparung in Höhe von 542.251,-- € ./. 426.600,-- € = 115.651,-- € ergibt dies rein
rechnerisch eine Senkung von 0,13 € bei Schmutzwasser- und 0,336 € je Einheit bei der
Regenwassergebühr.
Durch die jährlichen Tilgungen in Höhe von anfänglich 90.000,-- € plus ersparter Zinsen werden sich die
Zinszahlungen jährlich geringfügig verringern.
Die Tilgungsraten werden im Vermögensplan verschlagt und müssen somit aus den dort veranschlagten
Einnahmen ( Beiträge, Abschreibungen, Kredite usw.) erwirtschaftet werden.
Dies wird in der Finanzplanung für den Zeitraum 2008 – 2013 dargestellt und sollte auch darüber hinaus
keine Probleme bereiten.
Beschlussvorschlag:
Dem vom Rat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.6.2007 gefassten Beschluss, eine Rückführung von 9
Mio. Euro aus dem Eigenkapital des Abwasserwerkes vorzunehmen, wird vollinhaltlich beigetreten.
Heidemann