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Beschlussvorlage (Ratsbürgerentscheid vom 22.09.2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
19.03.14, 18:04
Aktualisiert
19.03.14, 18:04
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8188/2013 2. Ergänzung Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Rat der Stadt Bedburg 01.10.2013 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Rat der Stadt Bedburg 18.12.2013 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Rat der Stadt Bedburg 25.03.2014 Betreff: Ratsbürgerentscheid vom 22.09.2013 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg erklärt den Ratsbürgerentscheid vom 22.09.2013 für gültig. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemeines Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 19.07.2013 einstimmig beschlossen, einen Ratsbürgerentscheid unter dem Titel „Ratsbürgerentscheid über die Frage des Standortes eines zentralen Verwaltungssitzes der Stadt Bedburg“ am 22.09.2013 durchzuführen. Die Feststellung des Ergebnisses erfolgte in der Sitzung des Rates am 18.12.2013. Die Verwaltung nimmt inhaltlich Bezug auf die Vorlagen WP8-145/2013 sowie WP8-188/2013 1. Ergänzung. Die Ergebnisfeststellung durch den Rat der Stadt Bedburg ist gemäß § 18 Absatz 4 der Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Bedburg durch den Bürgermeister öffentlich im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekanntzumachen. Die Bekanntmachung ist am 20.12.2013 im Amtsblatt Nr. 66 (Jahrgang 40/2013) des Rhein-Erft-Kreises erfolgt. Grundsätzlich hat jeder Abstimmungsberechtigte als auch die Aufsichtsbehörde die Möglichkeit, Einspruch gegen die Gültigkeit der Abstimmung zu erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Absatz 1 Buchstaben a – c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) für erforderlich halten (§ 39 Absatz 1 KWahlG). Einsprüche nach § 39 Absatz 1 KWahlG sind beim Abstimmungsleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Abstimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung und beträgt einen Monat (§ 63 Absatz 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO) i. V. m. § 39 Absatz 1 KWahlG). Abstimmungsprüfung Die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Ratsbürgerentscheides eingegangenen Eingaben Bedburger Bürgerinnen und Bürger wurden verschiedenen im Wahl- und Kommunalverfassungsrecht erfahrenen Personen u. a. Prof. Dr. Bätge zur Prüfung vorgelegt. Die Eingaben sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Prof. Dr. Frank Bätge ist Hochschullehrer an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Vor seiner Berufung zum Professor war er in leitender Funktion als Justiziar in der Kommunalverwaltung tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen des gesamten Wahlrechts sowie im Kommunalrecht. In diesen Bereichen ist er auch von Parlamenten als Sachverständiger für zu kommunal- und wahlrelevanten Gesetzesnovellierungen hinzugezogen worden. Er ist Autor zahlreiche Publikationen zu wahl- und kommunalrechtlichen Fragen. Nach übereinstimmender Auffassung der Wahlrechtler sind die eingegangenen Eingaben im Einzelfall und auch im Hinblick auf das knappe Ergebnis als untergeordnet zu bewerten, so dass diese keinen entscheidenden Einfluss auf das Abstimmungsergebnis hatten. Einsprüche sind innerhalb der oben genannten Frist nach § 63 Absatz 2 KWahlO i. V. m. § 39 Absatz 1 KWahlG keine eingegangen. Beschlussvorlage WP8-188/2013 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 05.03.2013 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Koerdt Leitung Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-188/2013 2. Ergänzung Seite 3