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Resolution CDU (Keine Umverteilung der Defizite des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) zu Lasten des Nahverkehrsverbundes Rheinland (NVR) hier: Resolution der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
19.03.11, 04:05
Aktualisiert
19.03.11, 04:05
Resolution CDU (Keine Umverteilung der Defizite des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) zu Lasten des Nahverkehrsverbundes Rheinland (NVR)
hier: Resolution der CDU-Fraktion) Resolution CDU (Keine Umverteilung der Defizite des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) zu Lasten des Nahverkehrsverbundes Rheinland (NVR)
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CDU KREISTAGSFRAKTION EUSKIRCHEN Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Datum: R 3/2011 02.03.2011 Az.: ko/ky X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 23.03.2011 Kreistag 12.04.2011 Keine Umverteilung der Defizite des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) zu Lasten des Nahverkehrsverbundes Rheinland (NVR) hier: Resolution der CDU-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, wir nehmen Bezug auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages und beantragen namens und im Auftrag unserer Fraktion, die folgende Resolution in Kreisausschuss und Kreistag zum Gegenstand der Tagesordnung zu machen: Der Kreistag möge beschließen: 1. Die Geschäftsführung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR) wird aufgefordert, sich entschieden gegen jegliche nachteilige Mittelumverteilung als Folge des Beschlusses des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 08.02.2011 einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzierung des SPNV-Angebotes auf dem Gebiet des NVR sichergestellt ist. 2. Der Landrat, die im Kreis Euskirchen gewählten Landtagsabgeordneten sowie die Mitglieder der Verbandsversammlung des NVR werden dringend gebeten, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mittel bei den zuständigen Gremien des NVR und des Landtages NRW für die Erreichung des vorgenannten Ziels einzusetzen. Begründung: Der BGH hat am 08.02.2011 in einem vergaberechtlichen Verfahren (Az.: XZB 4/10) den zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der DB-Regio geschlossenen Verkehrsvertrag für ungültig erklärt. Dadurch fällt der VRR auf den Verkehrsvertrag aus dem Jahre 2004 zurück, was in der Folge zu erheblichen Defiziten beim VRR führt. Inzwischen häufen sich die Berichte, wonach der -2VRR diese Defizite durch eine Umverteilung der Landesmittel zu Lasten der anderen Verbundgebiete in NRW auffangen oder zumindestens reduzieren will. Schon in den Jahren 2006-2010 ist der NVR bereits durch Kürzungen der Regionalisierungsmittel allein auf dem Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) in einer Summe in Höhe von 31 Mio. Euro betroffen gewesen. Dies hat zu zahlreichen negativen Konsequenzen geführt ( z. Bsp. Abbau von Parallelverkehren, geringerer Standard bei den Ausschreibungen). Die Kunden des VRS sind letztendlich die Leidtragenden. Außerdem würden weitere Kürzungen die Bemühungen des NVR, konterkarieren, mehr Bürgerinnen und Bürger für den ÖPNV zu begeistern. Erschwerend kommt hinzu, dass zur (teilweisen) Kompensation der Kürzung der letzen Jahre die ÖPNV Kunden im VRS und im Aachener Verkehrsverbund (AVV) erhebliche Tarifsteigerungen bei einem vergleichsweise ohnehin schon hohen Tarifniveau hinnehmen mussten. Daher ist es nicht akzeptabel, wenn ein Rechtstreit auf dem Gebiet des VRR die Kunden im NVR zusätzlich nachteilig belastet. Mit freundlichen Grüßen gez. Josef Reidt Fraktionsvorsitzender gez. Bernd Kolvenbach Fraktionsgeschäftsführer