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Beschlussvorlage (Anlage 2 - Stellungnahme Grundschulen vom 19.02.2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
643 kB
Datum
05.03.2014
Erstellt
25.02.14, 18:02
Aktualisiert
25.02.14, 18:02
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Stellungnahme Grundschulen vom 19.02.2014) Beschlussvorlage (Anlage 2 - Stellungnahme Grundschulen vom 19.02.2014)

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Inhalt der Datei

Martinusschule Wilhelm-Busch-Schule Anton-Heinen-Schule Geschwister-Stern-Sch 19.02.2014 u le Stadt Bedburg Fachbereich ll Herrn Brunken Postfach 12 53 50173 Bedburg Aufnahme von Kindern ohne festen Wohnsitz in Bedburg lhr Schreiben vom 13.01 .2014 Sehr geehrter Herr Brunken, Bezugnehmend auf das gemeinsame Gespräch mit lhnen am 17.12.2013 und lhr obiges Schreiben nehmen wir wie folgt Stellung. Wir begrüßen sehr, dass Sie zu Beginn der ,,Aussage" die Eigenverantwortung der Schulleitungen stärken, indem Sie auf die Prüfung der Aufnahme im Sinne des Kindeswohles hinweisen. Mit lhren weiteren Ausführungen sind wir einverstanden, möchten aber folgende Ergänzungen vornehmen. Die Betreuung durch Verwandte ersten und zweiten Grades greift zu kurz. Hier sollte das Augenmerk nicht auf dem verwandtschaftlichen Bindungsgrad, sondern auf dem tatsächlichen Bindungsgrad des Kindes zu der betreuenden Person liegen. Eine ,,de facto Prüfung" inhaltlicher Art ist ja in beiden Fällen nicht möglich - die Schulleitungen müssen jeweils entscheiden, ob die von den Eltern vorgetragene Situation glaubwürdig ist. Das Kriterium ,,Geschwisterkind" wurde von lhnen nicht aufgenommen. Es sollte aber u.E. enthalten sein. ln unserem Gespräch hatten wir über einen Umzug von Kindern während der Schullaufbahn in relative Nähe, aber in den Schulbezirk einer anderen Kommune gesprochen (2.8. Kirdorf-Niederembt, KirchhertenRödingen). Dieser Fall könnte - wenn auch selten - weiterhin auftreten und damit die Einschulung von Geschwisterkindern nach sich ziehen. Ebenfalls nicht aufgenommen wurde das Kriterium ,,Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule". Auch wenn, wie Sie richtig ausführen, die Konstellation nur in absoluten Ausnahmefällen vorkommt, sollten diese Kinder nach nochmaliger Prüfung für die Einschulung an einer Bedburger Schule in Frage kommen. -2Abschließend möchten wir den Blickwinkel über die Kommune hinaus erweitern und darauf hinweisen, dass iedes Bedburger Grundschulkind den Bestand der weiterführenden Schulen in Bedburg stärken wird. Letztendlich wird es auf längere Sicht gesehen einen Ausgleich geben zwischen den Kindern, die wir von außerhalb beschulen und den Bedburger Kindern, die in den Nachbarkomm unen beschult werden. Mit freundlichen Grüßen tl/,kaaVgt, M. Herrwegen"