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Beschlussvorlage (18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ hier: -Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentliche Belange - Feststellungsbeschluss - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
09.11.2006
Erstellt
28.01.08, 14:37
Aktualisiert
28.01.08, 14:37
Beschlussvorlage (18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe 
Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“
hier: -Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentliche Belange
- Feststellungsbeschluss
- Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe 
Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“
hier: -Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentliche Belange
- Feststellungsbeschluss
- Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 129/2006 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentliche Belange - Feststellungsbeschluss - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 08.11.2006 Rat 09.11.2006 Bemerkungen Rat Sachdarstellung: Die 18. Änderung der Flächennutzungsplanänderung ist zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 04/11 „Waldstraße“ begonnen worden. Für beide Bauleitpläne ist in der Zeit vom 11. September 2006 bis einschließlich 13. Oktober 2006 die öffentliche Auslegung erfolgt. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Einrichtungen um Stellungnahme zu der Planung gebeten. Für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine Anregungen und Bedenken eingegangen. Ein entsprechender Beschluss ist daher hinfällig. In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 04/11 „Waldstraße’“ sind Anregungen eingegangen vom: - Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL - Senioren- und Behindertenbeauftragten der Gemeinde Leopoldshöhe - Kreis Lippe - Frau Carola Kracht, Pansheiderweg 37, 33818 Leopoldshöhe Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Vorschläge der Verwaltung zum Bebauungsplan sind der Anlage zu entnehmen. Während der Auslegung sind verwaltungsintern Erschließungsdetails bzw. die Erforderlichkeit von fußläufigen Verbindungen diskutiert worden. Dabei wurde insbesondere der Bedarf des Fußweges in der Verlängerung der Straße „Pansheider Weg“, entlang der Flurstücke 1097, 1026, 1052 und 739, erörtert. Unterstützt durch den Ausbaustandard von Straßen in Neubaugebieten als Tempo 7 km/h-Zone und der -2- Tatsache, dass parallel zum vorgenannten Fußweg eine Straße geplant ist, kann nach Ansicht der Verwaltung die Funktion des Fußweges durch die Planstraße übernommen werden. Die Vorteile der Änderung sind darin zu sehen, dass einerseits ca. 700 qm zusätzlich als Bauland veräußerbar sind, andererseits keine Ausbau- und Unterhaltungskosten für den Fußweg entstehen. Die bisher auch geplante Fußwegeverbindung zwischen der Planstraße und der Straße „Pansheider Weg“ (gegenüber dem Flurstück 1022) bleibt bestehen und gewährleistet somit eine Verknüpfung der beiden Straßen miteinander. Ebenso wird eine Anbindung zwischen der Planstraße und dem Fußweg entlang des Eselsbaches geschaffen (siehe neue Wegeführung östlich des Flurstückes 739). Aufgrund dieser Überlegungen hat die Verwaltung die Planunterlagen überarbeitet und legt diese dem Ausschuss zur endgültigen Entscheidung vor. Parallel dazu sind die von der Änderung betroffenen Bürger schriftlich informiert und um Rückmeldung bis zum 03.11.06 gebeten worden. Diese sogenannte Betroffenenbeteiligung gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB dient dazu, bei kleineren Änderungen eine erneute Auslegung entbehrlich zu machen. Gehen von den Betroffenen Äußerungen ein, so werden diese nachgesandt bzw. als Tischvorlage zugeleitet. Sollte der Ausschuss der Änderung nicht zustimmen, wäre über die Anregung von Frau Carola Kracht, Pansheiderweg 37, zu entscheiden (s. Anlage). Des Weiteren ist der südlichere Wendehammer der Planstraße, die von der Straße „Hudeweg“ abzweigt, leicht verschoben worden. Dadurch wird eine bessere Erschließung der angrenzenden zukünftigen Baugrundstücke erwartet. Da in diesem Fall keine Anwohner betroffen sind, bedarf es keines Beteiligungsverfahrens. Als Ergebnis der Auslegung ist festzuhalten, dass für beide Bauleitplanverfahren keine Erkenntnisse offensichtlich geworden sind, die dazu führen, das planerische Konzept zu überdenken. Die Verwaltung empfiehlt daher die Bauleitpläne verfahrensmäßig abzuschließen. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörige Begründung zu beschließen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Änderungen im Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ (hier: Wegfall eines öffentlichen Fußweges entlang der Flurstücke 1097, 1026, 1052 und 739 sowie die Verschiebung des südlichen Wendehammers in der Planstraße, die von der Straße „Hudeweg“ abzweigt). c) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr 04/11 „Waldstraße“ zu beschließen. d) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 04/11 „Waldstraße“ als Satzung und die zugehörige Begründung zu beschließen. Schemmel