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Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2010) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2010) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2010)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 232/2010 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2010 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.09.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 232/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 16.09.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2010 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht über die in das neue Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (frühere Haushaltsausgabereste) vorzulegen. 2. Lösung Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen aus dem Ergebnisplan 2009 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen. Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurde bei den Entscheidungen über die Ermächtigungsübertragungen ein strenger Maßstab angelegt. Grundsätzlich wurden nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die für die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen benötigt werden. Im Haushaltsjahr 2009 sind Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 6.390.598,65 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden lediglich Ermächtigungen von 303.793,16 € - das entspricht 4,7% - in das Haushaltsjahr 2010 übertragen. Mittel im Umfang von 1.415.153,89 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 12.662.701,50 € wurde ein Betrag in Höhe von 4.429.336,04 € abgesetzt und Ermächtigungen „nur“ im Umfang von 8.233.365,46 € (= 65,9%) übertragen. In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die Gründe für die Übertragungen erläutert. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Werden die in das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2010. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2009 gegenüber. Zur Finanzierung der Verschlechterung der Ergebnisrechnung 2010 ist gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO im Zuge des Jahresabschlusses 2009 in Höhe der übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage zu bilden, die im Jahr 2010 wieder aufgelöst wird. Die Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen für (konsumtive und investive) Auszahlungen wirkt sich auf die Liquidität der Stadt aus.