Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
232/2010
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2010
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.09.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 232/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
16.09.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2010
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht über die in
das neue Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (frühere Haushaltsausgabereste) vorzulegen.
2. Lösung
Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen aus dem Ergebnisplan 2009 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen.
Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurde bei den
Entscheidungen über die Ermächtigungsübertragungen ein strenger Maßstab angelegt. Grundsätzlich
wurden nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder
die für die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen benötigt werden.
Im Haushaltsjahr 2009 sind Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 6.390.598,65 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden lediglich Ermächtigungen von 303.793,16 € - das entspricht 4,7% - in das
Haushaltsjahr 2010 übertragen. Mittel im Umfang von 1.415.153,89 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 12.662.701,50 € wurde ein Betrag in Höhe von
4.429.336,04 € abgesetzt und Ermächtigungen „nur“ im Umfang von 8.233.365,46 € (= 65,9%) übertragen.
In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die
Gründe für die Übertragungen erläutert.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Werden die in das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch
genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2010. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2009 gegenüber. Zur Finanzierung der Verschlechterung der Ergebnisrechnung 2010 ist gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO im Zuge des Jahresabschlusses 2009 in Höhe der
übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage zu bilden, die im
Jahr 2010 wieder aufgelöst wird.
Die Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen für (konsumtive und investive) Auszahlungen wirkt
sich auf die Liquidität der Stadt aus.