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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. vereinfachte Änderung hier: a) Beschluss über die im Wege des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
148 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
07.05.14, 18:00
Aktualisiert
07.05.14, 18:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. vereinfachte Änderung
hier: 
a) Beschluss über die im Wege des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen 
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. vereinfachte Änderung
hier: 
a) Beschluss über die im Wege des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen 
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. vereinfachte Änderung
hier: 
a) Beschluss über die im Wege des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen 
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-17/2014 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 25.02.2014 Rat der Stadt Bedburg 13.05.2014 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. vereinfachte Änderung hier: a) Beschluss über die im Wege des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Bedburg stellt fest, dass im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen eingegangen sind, und somit auf einzelne Beschlüsse zu den Stellungnahmen verzichtet werden kann. b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. vereinfachte Änderung nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2014 den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Nr. 4 / Rath, 1. vereinfachte Änderung gefasst. Der Ursprungsbebauungsplan Nr. 4 / Rath setzt für die Parzellen Gemarkung Bedburg, Flur 29, Nrn. 224, 221, 223 und 216 eine durchgehende geschlossene Bauweise fest. Die Flurstücke 221 und 223 sind im Privateigentum und werden derzeit als Garten genutzt. Die geschlossene Bauweise wurde seinerzeit festgesetzt, da von einer Bebauung aller Grundstücke im Plangebiet ausgegangen wurde, und die Grundstücke 221 und 223 aufgrund der geringen Breite nur in geschlossener Bauweise ohne Grenzabstand bebaut werden können. Die Privateigentümer äußerten nach der Planaufstellung, dass Sie langfristig weder einen Verkauf, noch eine Bebauung beabsichtigen. Dies führt dazu, dass bei dem derzeit bestehenden Baurecht durch die Erwerber der städtischen Baugrundstücke Nr. 224 und 216 auf den jeweiligen Grenzen zu den privaten Flurstücken eine geschlossene Wand (ohne Fenster) errichtet werden müsste und dazwischen eine Baulücke verbleibt. Dieses ist städtebaulich nicht vertretbar, da es dem Erscheinungsbild nicht zuträglich ist. Die 1. vereinfachte Änderung des BP 4/Rath sieht vor, im gesamten Plangeltungsbereich eine offene Bauweise festzusetzen. Das führt dazu, dass keine geschlossene Wand auf den jeweiligen Grenzen zu den privaten Flächen errichtet werden muss, sondern die Gebäude freistehend mit Grenzabstand gebaut werden müssen. So wird die offene Bauweise, welche durch den BP 4/Rath für das Flurstück 226 festgesetzt ist, fortgeführt. Eine Bebauung der Grundstücke 221 und 223 ist dann jedoch nicht mehr möglich. Die Änderung wurde im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung hierdurch nicht berührt werden. Aus diesem Grund wurde auch nur die betroffene Öffentlichkeit gem. §13 Abs 2 Nr. 2 BauGB, sowie die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt. Mit Schreiben vom 10.03.2014 wurden die betroffenen Anwohner / Eigentümer der Objekte Holtroper Straße 13 und 29, Gommershovener Weg 14, 16, 18, 20a, 20b und 22, sowie die neuen Eigentümer des Baugrundstücks hinter Gommershovener Weg 22 (Flurstück 226) im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Bürger nach §13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB angeschrieben, und bis zum 02.04.2014 um eine Stellungnahme zur geplanten Änderung gebeten. Innerhalb der Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Betroffene Träger öffentlicher Belange sind und waren kein erkennbar, sodass hier keine Beteiligung durchgeführt wurde. Das Flurstück 224 ist bereits verkauft. Der Erwerber hat bereits einen Bauantrag mit offener Bauweise vorgelegt. Dieser wurde nach Ablauf der Beteiligungsfrist gemäß § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) genehmigt, da sowohl die Beteiligungsfrist abgelaufen war und das Bauvorhaben den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Der Erwerber selbst hatte bei der Verwaltung angefragt, ob der Bebauungsplan zugunsten der offenen Bauweise geändert werden kann. Beschlussvorlage WP8-17/2014 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Zum sonstigen Stand der Vermarktungssituation können auf Nachfrage in der Sitzung Auskünfte erteilt werden. Um das Verfahren abzuschließen, soll nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden. Da es zum vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Entwurf keine Stellungnahmen gab und aufgrund der Kommunalwahl die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses voraussichtlich erst nach der Sommerpause stattfindet, wird auf eine Vorberatung im Ausschuss verzichtet. So kann die Vermarktung und Entwicklung des Gebietes ohne Verzögerung voranschreiten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 07.05.2014 --------------------------------------Markus Teich --------------------------------------Jürgen Schmeier Sachbearbeiter Fachbereichsleiter --------------------------------------Rainer Köster --------------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-17/2014 1. Ergänzung Seite 3