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Beschlussvorlage (BP 4.1 Rath Begründung zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
07.05.14, 18:00
Aktualisiert
07.05.14, 18:00
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Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Bebauungsplan Nr.4/Rath, 1. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG Zum Bebauungsplan Nr.4 / Rath, 1. Vereinfachte Änderung – Gommershovener Wege – 17.02.2014 Begründung BEGRÜNDUNG - Seite 1 Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Bebauungsplan Nr.4/Rath, 1. vereinfachte Änderung Der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.4 / Rath an der östlichen Stadtgrenze von Bedburg wird gemäß §9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) FNA 213-1, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S.1548)" folgende Begründung beigegeben: Inhalt 1 Planungsgrundlagen ............................................................ 3 1.1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung ...................................... 3 2 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................... 3 3 Planungsrechtliche Situation ..................................................... 4 3.1 3.2 3.4 4 Inhalt des Änderungsplans....................................................... 5 4.1 4.2 4.3 5 Darstellung des Gebietsentwicklungsplan ................................. 4 Darstellung des Flächennutzungsplans ................................... 4 Bestehendes Planungsrecht ............................................ 4 Art der baulichen Nutzung .............................................. 5 Maß der baulichen Nutzung ............................................. 5 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ............................... 5 Kosten, Finanzierung und Durchführung der 1. Änderung ............................ 5 Anlage: Katasterauszug mit Plangeltungsbereich der 1. Änderung Begründung BEGRÜNDUNG - Seite 2 Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Bebauungsplan Nr.4/Rath, 1. vereinfachte Änderung 1 Planungsgrundlagen 1.1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung Die ca. 25.000 Einwohner große Stadt Bedburg liegt im Rhein-Erft-Kreis und ist aufgrund der Nähe zu den Großstädten Düsseldorf, Köln, Aachen und Mönchengladbach ein beliebter Wohnstandort. Um die Stadt auch in Zukunft als Wohnstandort zu qualifizieren, sollen bedarfsgerecht neue Wohngebiete auch in den einzelnen Ortsteilen erschlossen werden. Somit wird der Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Wohnraum Rechnung getragen und eine positive Entwicklung für Bedburg gesichert. Der Bebauungsplan Nr. 4 / Rath ist am 15.03.2011 rechtskräftig geworden. Das Planungsziel des BP 4 / Rath ist die Weiterführung der geschlossenen Bebauung der Holtroper Straße. Im Zuge der Realisierung des Baugebietes äußerten die Eigentümer der Parzellen 221 und 223 diese dauerhaft nicht bebauen zu wollen. Eine Weiterführung der geschlossenen Bebauung ist somit nicht möglich. Durch die Änderung des Bebauungsplans soll es den Erwerbern der übrigen Baugrundstücke ermöglicht werden, ihre Grundstücke in offener Bauweise zu bebauen. Zur Realisierung der angestrebten Ziele des Bebauungsplanes 4/Rath, 1. Vereinfachte Änderung muss der vorhandene Bebauungsplan Nr.4/Rath entsprechend geändert werden. Das Verfahren soll gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. 2 Räumlicher Geltungsbereich Der Änderungsbereich betrifft die Parzellen Gemarkung Bedburg, Flur 29, Nrn. 216, 221 (teilweise), 223, 203 (teilweise) und 224 (siehe beigefügte Flurkarte). Begründung BEGRÜNDUNG - Seite 3 Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Bebauungsplan Nr.4/Rath, 1. vereinfachte Änderung 3 Planungsrechtliche Situation 3.1 Darstellung des Gebietsentwicklungsplan Der rechtswirksame „Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln – Teilabschnitt Köln“ sieht für den planungsrelevanten Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) vor. Demzufolge entspricht die Planung den Zielsetzungen des GEP. 3.2 Darstellung des Flächennutzungsplans Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/Rath deckt sich mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg, der für den Planbereich gemischte Baufläche („M“) darstellt. 3.4 Bestehendes Planungsrecht Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtkräftigen Bebauungsplanes Nr.4/Rath. Der Bebauungsplan setzt das Gebiet als Dorfgebiet fest. Nach Rechtskraft der Änderungsplanung werden die Festsetzungen hinsichtlich der Bauweise des Bebauungsplanes Nr. 4/Rath durch den neuen Rechtsstand ersetzt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 Rath bleiben bestehen. Begründung BEGRÜNDUNG - Seite 4 Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Bebauungsplan Nr.4/Rath, 1. vereinfachte Änderung 4 Inhalt des Änderungsplans 4.1 Art der baulichen Nutzung (§9 Abs.1 Nr.1 BauGB; §5 BauNVO, §1 Abs.6 BauNVO) Die Art der baulichen Nutzung, welche im BP 4/Rath festgesetzt wurde, wird in der 1. Änderung nicht geändert. 4.2 Maß der baulichen Nutzung (§9 Abs.1 BauGB ,§§16, 17 BauNVO) Das Maß der baulichen Nutzung, welches im BP 4/Rath festgesetzt wurde, wird in der 1. Änderung nicht geändert. 4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§9 Abs.1 Nr.6 BauGB, §§22, 23 BauNVO) Nach §22 BauNVO wird eine offene Bauweise festgesetzt, um eine Bebauung der beiden Baugrundstücke in offener Bauweise mit freistehenden Gebäuden zu ermöglichen. Dieses ist notwendig, da die beiden privaten Flächen, welche zwischen den Baugrundstücken liegen, dauerhaft nicht bebaut werden sollen. So wird eine dauerhafte städtebaulich ungewollte Baulücke mit grenzständiger Bebauung vermieden. 5 Kosten, Finanzierung und Durchführung der 1. Änderung Da eine Ausparzellierung sämtlicher Flächen bereits erfolgt ist, sind keine gesonderten Maßnahmen erforderlich. Anlage: - Katasterauszug mit Plangeltungsbereich der 1. Änderung Begründung BEGRÜNDUNG - Seite 5