Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
121/2007
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Sommer
Telefon:
05208 / 991-101
Datum:
24. November 2009
Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Kommunales Gebäudemanagement
Leopoldshöhe" der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
30.08.2007
Rat
13.09.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 der Ausgliederung des kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2008 zugestimmt. Im weiteren Verfahren wurde nunmehr auf der Grundlage dieses Beschlusses eine Betriebssatzung aufgestellt. Der als Anlage beigefügte Satzungstext wurde mit den Wirtschaftsprüfern der tbbo sowie der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe inhaltlich abgestimmt und basiert
weitestgehend auf der juristisch geprüften Mustersatzung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes.
Hinsichtlich des Betriebsausschusses (§ 4 des Satzungstextes) bietet sich aufgrund der Aufgabennähe eine
Übernahme der Zuständigkeiten durch den Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung an. Dieses Variante findet im übrigen auch die Zustimmung der Kommunalaufsicht. Andere Lösungsvarianten, wie z. B. die Wahrnehmung der Zuständigkeit durch den Haupt- und Finanzausschuss
wird aufgrund der besonderen Stellung dieses Ausschusses in der Gemeindeordnung von der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe nicht mitgetragen. Die Gründung eines eigenen Betriebsausschusses empfiehlt
sich aufgrund der Kürze der lfd. Legislaturperiode (ca. 1 ½ Jahre ) aus Sicht der Verwaltung nicht mehr,
zumal diese Variante eine erhebliche Neuorganisation in der gesamten Ausschusslandschaft nach sich ziehen würde.
Die Angaben zur Ermittlung und Festsetzung des Stammkapitals (§ 11 des Satzungstextes) sind aus dem
noch zu erstellenden Ausgliederungsbericht für das Gebäudemanagement herzuleiten und können daher
zur Zeit noch nicht abschließend beziffert werden. Die entsprechenden Werte sind nachzutragen, sobald der
Ausgliederungsbericht vorliegt. Bei dem Stammkapital handelt es sich allerdings nur um eine rein "rechnerische Größe", ähnlich der Ausgleichsrücklage im NKF-Kernhaushalt. Geldbewegungen zwischen Gemeinde
und Sondervermögen finden somit hierfür nicht statt.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kommunales Gebäudemanangement Leopoldshöhe" der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen. Die Angaben zur Ermittlung und Festsetzung des Stammkapitals (§11 des Satzungstextes) sind entsprechend der Angaben des vom Rat noch zu beschließenden Ausgliederungsberichts
für das Gebäudemanagement nachzutragen.
Schemmel