Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
28 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
93/2007
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-114
Datum:
24. November 2009
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
30.08.2007
Rat
13.09.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Nach den derzeitigen Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Leopoldshöhe sind den Mandatsträgern die für ihre Tätigkeit erforderlichen Dokumente schriftlich zuzusenden.
Seit der Einführung des Ratsinformationssystems im Frühjahr 2006 besteht für die Mandatsträger die Möglichkeit, alle für ihren Tätigkeitsbereich notwendigen Dokumente durch das Internet abzurufen.
Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die bisherige Verfahrensweise der Versendung der Ratspost (Einladungen einschl. Anlagen und Vorlagen sowie Niederschriften) zu modifizieren. Die
Mandatsträger sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob bzw. in welchem Umfang ihnen die den Sitzungsdienst betreffenden Dokumente weiterhin in Papierform zugesandt werden sollen oder ob sie von der
Möglichkeit Gebrauch machen möchten, die notwendigen Informationen über das Ratsinformationssystem
abzurufen. Im letztgenannten Fall erhalten die Mandatsträger eine Nachricht per E-Mail, sobald ein neues
Dokument zur Verfügung steht. Ebenso wird die Möglichkeit eingeräumt, differenziert nach Gremien festzulegen, welche Form der Zusendung gewünscht wird (z.B. Papierform für die Dokumente der Gremien, in
denen der Mandatsträger Mitglied ist und elektronische Form für die üblichen Gremien, in denen der Mandatsträger Vertreter ist).
Für die Einführung dieser neuen Vorgehensweise ist es zwingend notwendig, die Geschäftsordnung für den
Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30. März 1995 in der Fassung der Änderung
vom 3. November 2005 entsprechend zu ändern. Die Verwaltung schlägt deshalb folgende Änderungen vor:
neue Fassung der Geschäftsordnung
jetzige Fassung der Geschäftsordnung
§ 1 Einberufung der Ratssitzungen:
§ 1 Einberufung der Ratssitzungen:
(2) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer (2) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer
schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder
schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder sosowie an den allgemeinen Vertreter des Bürgerwie an den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.
meisters.
Auf Antrag kann an Stelle einer schriftlichen Einladung diese auch auf elektronischem Wege erfolgen. In diesem Fall hat das jeweilige
Ratsmitglied sowie der allgemeine Vertreter des
Bürgermeisters eine entsprechende elektronische
Adresse, an die die Einladungen übermittelt
werden sollen, anzugeben.
-2–
(3) In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung
anzugeben. Ihr sollen schriftliche Erläuterungen
zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen
(Vorlagen) beigegeben werden, soweit nicht auf
Ausschussprotokolle, die spätestens mit der Einladung zugehen, verwiesen wird. Die Übersendung dieser Vorlagen richtet sich nach der jeweiligen Form der Übersendung i.S.v. § 1 Abs. 2 der
Geschäftsordnung. Um sicherzustellen, dass Vorlagen, die für nichtöffentliche Sitzungen bestimmt
sind, von unberechtigten Dritten eingesehen werden können, werden diese Daten ausschließlich
im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt. Die Abrufung der Daten des geschützten Bereichs ist nur nach Eingabe einer individuell für jedes Ratsmitglied festzulegenden
Zugangskennung möglich.
§ 2 Ladungsfrist:
(3) Abs. 1 und 2 gelten sowohl für die schriftliche
Übersendung als auch für die Übersendung in
elektronischer Form.
§ 25 Niederschrift:
(4) Die Niederschrift wird von dem Bürgermeister und
dem Schriftführer unterzeichnet. Verweigert einer
der Genannten die Unterschrift, so ist dies in der
Niederschrift zu vermerken. Die Niederschrift ist
allen Ratsmitgliedern in der Form zuzuleiten, wie
auch die Einberufung erfolgt. Um einen Zugriff
unberechtigter Dritter auf den Teil der Niederschrift, der in nichtöffentlicher Sitzung behandelt
wurde, zu verhindern, wird dieser Teil ausschließlich im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems, der nur nach Eingabe einer Zugangskennung durch die Ratsmitglieder zugänglich ist, veröffentlicht.
§ 28 Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse:
(6) In den Ausschüssen ist eine Niederschrift über die
Beschlüsse aufzunehmen. Die Niederschrift ist
dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Die Niederschrift ist dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern in der
Form zuzuleiten, wie auch die Einberufung erfolgt.
Um einen Zugriff unberechtigter Dritter auf den
Teil der Niederschrift, der in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurde, zu verhindern, wird dieser
Teil ausschließlich im geschützten Bereich des
Ratsinformationssystems, der nur nach Eingabe
einer Zugangskennung durch die Ratsmitglieder
zugänglich ist, veröffentlicht.
(3) In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Ihr sollen schriftliche Erläuterungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen (Vorlagen) beigegeben werden, soweit
nicht auf Ausschussprotokolle, die spätestens mit
der Einladung zugehen, verwiesen wird.
§ 2 Ladungsfrist:
-entfällt-
§ 25 Niederschrift:
(4) Die Niederschrift wird von dem Bürgermeister
und dem Schriftführer unterzeichnet. Verweigert
einer der Genannten die Unterschrift, so ist dies
in der Niederschrift zu vermerken.
§ 28 Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse:
(6) In den Ausschüssen ist eine Niederschrift über
die Beschlüsse aufzunehmen. Die Niederschrift
ist dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern zuzuleiten.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
der Gemeinde Leopoldshöhe im Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe in der o.a. neuen Fassung zu ändern.
Schemmel