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Beschlussvorlage (Benutzungsordnung für die Veranstaltungsstätten der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
12.03.14, 18:02
Aktualisiert
12.03.14, 18:02
Beschlussvorlage (Benutzungsordnung für die Veranstaltungsstätten der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Benutzungsordnung für die Veranstaltungsstätten der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Benutzungsordnung für die Veranstaltungsstätten der Stadt Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-28/2014 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 18.03.2014 Betreff: Benutzungsordnung für die Veranstaltungsstätten der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg stimmt der Ergänzung zu § 3 der Benutzungsordnung für die Veranstaltungsstätten der Stadt Bedburg zu. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.09.2013 der Neufassung der Benutzungsordnung für Veranstaltungsstätten (siehe Sitzungsvorlage WP8-165/2013) der Stadt Bedburg zugestimmt. Nach einer Veranstaltung in der Festhalle Kaster erreichte den Fachbereich ein Hinweis, dass zu dieser Veranstaltung von einem Besucher ein Hund mitgebracht worden ist. Grundsätzlich besteht bisher kein förmliches Hundeverbot für städtische Räumlichkeiten. Da aber insbesondere in den von der Benutzungsordnung erfassten Veranstaltungsstätten, mit Ausnahme des Schlosses Bedburg, auch Schulsport betrieben wird, ist sicherzustellen, dass sich zukünftig dort keine Tiere mehr aufhalten. Ausnahmen, wie z. B. die Genehmigung einer Tierausstellung, sollen weiterhin möglich sein. Hier wird auch durch eine Desinfektion, die immer nach einer derartigen Veranstaltung durchgeführt wurde, sichergestellt, dass keine gesundheitlichen Gefahren für die Nutzer entstehen. Die Verwaltung schlägt vor die Benutzungsordnung für Veranstaltungsstätten der Stadt Bedburg wie folgt zu ergänzen: §3 11. Tiere dürfen sich in den Veranstaltungsstätten der Stadt Bedburg nicht aufhalten. Über Ausnahmen, z. B. für Tierausstellungen, entscheidet der Bürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Gesehen. ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-28/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-28/2014 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3