Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9-25/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
23.09.2014
Betreff:
Kinder- und Jugendförderplan
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Mit Beginn der neuen Wahlperiode eines Stadtrates ist jede Kommune in Nordrhein-Westfalen
angehalten einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen, der bis zum Ende der Wahlperiode,
d. h. bis ins Jahr 2020, Gültigkeit besitzt.
In einem Kinder- und Jugendförderplan geht es zunächst um die Bestandsaufnahme der lokalen
Jugendangebote; darüber hinaus werden die Ziele und Vorhaben für die nächsten Jahre skizziert,
die als Leitfaden für zukünftige Entscheidungen gelten sollen.
Für die Stadt Bedburg ist der zu gestaltende Kinder- und Jugendförderplan der erste eigene und
selbsterstellte Plan; aktuell ist die Verwaltung mit der Themenzusammenstellung beschäftigt. Die
Ausarbeitung dieser liegt in der Verantwortung des Jugend- und Schulverwaltungsamtes; mit
Fertigstellung des 1. Bedburger Kinder- und Jugendförderplans wird in der 1. Jahreshälfte 2015
gerechnet. Geplant ist u. a. die stufenweise Einbindung der Schulentwicklungsplanung - integrierte
Planung). Für das Inkrafttreten des Plans ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses
notwendig.
Als Bestandteile sind aktuell geplant:
- Frühe Hilfen
- Kindertagesbetreuung
- Übergang Kindergarten/ Schule
- Übergang Schule/ Beruf
- Offene Ganztagsschule
- Schulsozialarbeit
- Offene Jugendarbeit
- Mobile Jugendarbeit
- Angebote der Jugendpflege
- Jugendschutz
- Spielplatzkonzept
- Bolzplätze/ Treffpunkte
- Jugendverbandsarbeit/ Jugendförderung/ Vereine
- Jugendfreizeitmaßnahmen
- Betreuerschulungen/ Juleica
- Einrichtungen der Familienförderung - Erziehungsberatungsstelle/ Jugendamt
- Schulentwicklungsplanung
- Inklusion
Über die weiteren Schritte wird im Jugendhilfeausschuss zeitnah berichtet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Ausrichtungen und Ziele der kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung tragen erheblich zur
Familienfreundlichkeit einer Stadt bei. Daher ist diese Thematik ein Entscheidungsparameter für junge Familien und
insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP9-25/2014
Seite 2