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Mitteilungsvorlage (Kinder- und Jugendförderplan)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Mitteilungsvorlage (Kinder- und Jugendförderplan) Mitteilungsvorlage (Kinder- und Jugendförderplan)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-25/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 23.09.2014 Betreff: Kinder- und Jugendförderplan Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Mit Beginn der neuen Wahlperiode eines Stadtrates ist jede Kommune in Nordrhein-Westfalen angehalten einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen, der bis zum Ende der Wahlperiode, d. h. bis ins Jahr 2020, Gültigkeit besitzt. In einem Kinder- und Jugendförderplan geht es zunächst um die Bestandsaufnahme der lokalen Jugendangebote; darüber hinaus werden die Ziele und Vorhaben für die nächsten Jahre skizziert, die als Leitfaden für zukünftige Entscheidungen gelten sollen. Für die Stadt Bedburg ist der zu gestaltende Kinder- und Jugendförderplan der erste eigene und selbsterstellte Plan; aktuell ist die Verwaltung mit der Themenzusammenstellung beschäftigt. Die Ausarbeitung dieser liegt in der Verantwortung des Jugend- und Schulverwaltungsamtes; mit Fertigstellung des 1. Bedburger Kinder- und Jugendförderplans wird in der 1. Jahreshälfte 2015 gerechnet. Geplant ist u. a. die stufenweise Einbindung der Schulentwicklungsplanung - integrierte Planung). Für das Inkrafttreten des Plans ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses notwendig. Als Bestandteile sind aktuell geplant: - Frühe Hilfen - Kindertagesbetreuung - Übergang Kindergarten/ Schule - Übergang Schule/ Beruf - Offene Ganztagsschule - Schulsozialarbeit - Offene Jugendarbeit - Mobile Jugendarbeit - Angebote der Jugendpflege - Jugendschutz - Spielplatzkonzept - Bolzplätze/ Treffpunkte - Jugendverbandsarbeit/ Jugendförderung/ Vereine - Jugendfreizeitmaßnahmen - Betreuerschulungen/ Juleica - Einrichtungen der Familienförderung - Erziehungsberatungsstelle/ Jugendamt - Schulentwicklungsplanung - Inklusion Über die weiteren Schritte wird im Jugendhilfeausschuss zeitnah berichtet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Ausrichtungen und Ziele der kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung tragen erheblich zur Familienfreundlichkeit einer Stadt bei. Daher ist diese Thematik ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-25/2014 Seite 2