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Beschlussvorlage (Mitgliedschaft der Stadt Wesseling in privatrechtlichen Vereinigungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
194 kB
Datum
02.11.2010
Erstellt
19.10.10, 07:17
Aktualisiert
19.10.10, 07:17

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 237/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Zentrales Management Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Mitgliedschaft der Stadt Wesseling in privatrechtlichen Vereinigungen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 30.09.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 237/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 30.09.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Mitgliedschaft der Stadt Wesseling in privatrechtlichen Vereinigungen Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Der Arbeitskreis „Haushaltssicherung“ zur Unterstützung des Hauptausschusses hat am 27. Juli 2010 den Auftrag erteilt, eine Liste zu erstellen, in der alle Mitgliedschaften der Stadt Wesseling in privatrechtlichen Vereinigungen aufgeführt sind sowie der jeweilige Zweck und Nutzen für die Stadt beschrieben wird. Über diese Liste soll im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung durch den Hauptausschuss befunden werden. 2. Lösung Die verwaltungsinterne Abfrage ergab, dass die Stadt Wesseling derzeit in folgenden privatrechtlichen Vereinigungen Mitglied ist und hierfür ggf. finanzielle Aufwendungen (Mitgliedsbeiträge o. ä.) leistet: a) Name der Vereinigung Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund Jahresbeitrag 2010 in € 14.705,00 Zweck / Nutzen für die Stadt Gemeinsame Anliegen und Belange der Mitglieder beim Landtag NRW und in der Landesregierung NRW sowie bei anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstigen Stellen vertreten. Den Landtag, die Landesregierung und sonstige Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, so weit sie die Interessen der Mitglieder berühren, beraten und Vorschläge unterbreiten. Mitgliedern durch Beratung sowie durch die Vermittlung praktischer Erfahrungen bei der Durchführung gemeindlicher Aufgaben helfen. Besonderen Informationsdienst pflegen und kommunalfachliche Publikationen herausgeben, die Öffentlichkeit über Aufgaben, Einrichtungen und Probleme der Mitglieder unterrichten, für die Weiterbildung der Mitglieder der gemeindlichen Organe sowie für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten der Mitgliedskommunen sorgen. Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit und unter den Mitgliedern pflegen und auf einheitliche Stellungnahmen hinwirken. b) Name der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverband NW Jahresbeitrag 2010 in € 1.860,00 Zweck / Nutzen für die Stadt Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder als Arbeitgeber und im Interessenausgleich zwischen ihnen sowie ihren Arbeitnehmern. Abschluss von Tarifverträgen und Hilfe und Beratung in Fragen des Arbeits- und Tarifrechts sowie bei Rechtsstreitigkeiten. c) Name der Vereinigung Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) Jahresbeitrag 2010 in € 1.650,00 Zweck / Nutzen für die Stadt Unterstützung in allen Fragen des kommunalen Managements. Erfüllung dieser Aufgaben in Gemeinschaft mit den Mitgliedern, mit kommunalen Verbänden und Sachverständigen sowie Fachleuten aus Verwaltungspraxis und Wissenschaft (Gutachterausschüsse, Arbeitsgruppen). Entwicklung von Grundsätzen und Regeln für eine wirtschaftlich und effektiv arbeitende Verwaltung. Pflege des Erfahrungsaustauschs und Unterstützung der Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. d) Name der Vereinigung Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion – e. V. Jahresbeitrag 2010 in € 896,00 Zweck / Nutzen für die Stadt Kommunen „europafit“ machen durch umfangreiche Informationen (Europa Kommunal; Info-Brief) und Veranstaltungen (Kongresse; Workshops). Beratung der Mitglieder über europäische Fördertöpfe (allg. Förderberatung, Infos durch Förderbriefe und Programminfos, Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern). Förderung von kommunalen Partnerschaften; Erfahrungsaustausch hierüber. e) Name der Vereinigung GVV Kommunalversicherung VVaG Jahresbeitrag 2010 in € Jahresbeitrag 0 Jahresprämien ca. 120.000 Zweck / Nutzen für die Stadt Abdeckung spezieller Risiken der Kommunen nach dem Prinzip einer Solidar- und Gefahrengemeinschaft. Mitglied sind über 5.000 Städte, Gemeinden und kommunale Verbände in ganz Deutschland f) Name der Vereinigung Verband der Bibliotheken des Landes NRW e. V. Jahresbeitrag 2010 in € 75,00 Zweck / Nutzen für die Stadt Interessenvertretung der Bibliotheken in NRW, Informationsmöglichkeit (z.B. zu Themen wie Freiwilligenarbeit, Vorlesepaten, Bildungskooperationen), fachliche Fortbildungsangebote; vierteljährlich erscheinende Verbandszeitschrift ProLibris. g) Name der Vereinigung Arbeitsgemeinschaft deutscher Sportämter (ADS) Jahresbeitrag 2010 in € 55,00 Zweck / Nutzen für die Stadt Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft: fachliche Fortbildung der Mitglieder, Informations- und Erfahrungsaustausch, z. B. Sportentwicklungsplanung, Sportstättenbau, Sportstättenunterhaltung, Bäderbetrieb, jährliche Publikation „Gemeinde und Sport“. h) Name der Vereinigung Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. Jahresbeitrag 2010 in € 903,00 Zweck / Nutzen für die Stadt Das Institut versteht sich als „Forum für Fachfragen“ und fördert den fachlichen Dialog zwischen Institutionen und Berufsgruppen, die mit Fragen der Jugendhilfe und des Familienrechts befasst sind. Für den Bereich der Vormundschaften, Beistandschaften und der wirtschaftl. Jugendliche ist das Institut die einzige Möglichkeit, wichtige und komplizierte Sachverhalte zu klären. Das Institut bietet seinen Mitgliedern u. a. folgende Serviceleistungen: - kostenfreie Beratung zu allen im Jugendamt auftauchenden Rechtsfragen - Beratung und Unterstützung der Jugendämter bei gerichtlichen Verfahren - Unterstützung der Jugendämter bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger gegenüber im Ausland lebenden Elternteilen - Qualifizierung der Fachkräfte in den Jugendämtern durch ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm Information und Dokumentation aktueller Themen und Rechtsfragen über die juristische Mitgliederzeitschrift DAS JUGENDAMT (JAmt) sowie weiterer Publikationen. i) Name der Vereinigung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Jahresbeitrag 2010 in € 75,80 Zweck / Nutzen für die Stadt Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit. Der Verein bietet seinen Mitgliedern Fortbildungen an und stellt Handlungsempfehlungen und Stellungnahmen zur Verfügung. j) Name der Vereinigung Kreisfeuerwehrverband Rhein-Erft e. V. Jahresbeitrag 2010 in € 2.146,20 Zweck / Nutzen für die Stadt Umfangreiches Aus- und Fortbildungsprogramm der Kreisfeuerwehrschule, nutzbar für alle Angehörigen der Feuerwehr Wesseling. Durch die Mitgliedschaft können die Interessen der Stadt Wesseling über den Landesverband gegenüber der Landespolitik vertreten werden. k) Name der Vereinigung Deutsche Verkehrswacht Rhein-Erft-Kreis e.V. Jahresbeitrag 2010 in € 0,00 Zweck / Nutzen für die Stadt Zweck der Verkehrswacht ist, die Einstellung und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer so zu beeinflussen, dass die Verkehrssicherheit erhöht wird, alle die Verkehrssicherheit berührenden Interessen der Verkehrsteilnehmer zu vertreten, Öffentlichkeit und alle interessierten Stellen zu beraten. Die Stadt kooperiert mit dem Verein im Zuge der jährlichen „Verkehrssicherheitswoche“. l) Name der Vereinigung VHW – Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e.V. vormals: Deutsches Volksheimstättenwerk Jahresbeitrag 2010 in € 310,00 Zweck / Nutzen für die Stadt Vom Verband werden Fortbildungs-Seminare für viele Bereich der Verwaltung angeboten. Für Mitglieder entstehen lediglich 50 % der normalen Seminarkosten. m) Name der Vereinigung Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU e. V. Jahresbeitrag 2010 in € 696,00 Zweck / Nutzen für die Stadt Der VKU berät und informiert seine Mitglieder rund um die Themen kommunaler Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst. Darüber hinaus fördert er den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern sowie die Aus- und Fortbildung von Fachkräften. Internet-Infos sowie VKS-NEWS stehen auf mitgliedergeschützten Bereichen zur Verfügung. n) Name der Vereinigung Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) vormals: Abwassertechnische Vereinigung e. V. Jahresbeitrag 2010 in € 751,00 Zweck / Nutzen für die Stadt Die DWA informiert die Mitglieder über aktuelle Themen der Abwasserwirtschaft durch kostenlose Fachzeitschriften, DWA Regelwerk und mitgliedergeschützte Internetseiten. Die DWA gibt Unterstützung bei fachlichen und berufsbezogenen Problemen durch die DWA-Infostelle und Rechtsauskunft. Des weiteren wird der Erfahrungsaustausch mit benachbarten Kläranlagen organisiert und gefördert. Für die Fortbildungsmaßnahmen der DWA erhalten Mitgliedsunternehmen günstige Konditionen. o) Name der Vereinigung Hochwassernotgemeinschaft Rhein e. V. Jahresbeitrag 2010 in € 125,00 Zweck / Nutzen für die Stadt Ideen- und Erfahrungsaustausch mit anderen Rheinanliegerkommunen; Seminare, Fachvorträge, Erkenntnisse über Forschungsprojekte zum Thema Hochwasserschutz, Krisenmanagement, Hochwasservorsorge; Informationen über rechtliche Fragen zum Hochwasser und zu Gesetzesvorhaben, Informationen über meteorologische und klimatologische Auswirkungen auf Hochwasserereignisse. p) Name der Vereinigung Deutscher Juristentag Jahresbeitrag 2010 in € 51,13 Zweck / Nutzen für die Stadt Verein mit rund 7.000 Mitgliedern, der Juristen aus allen Teilen der Bundesrepublik, aus allen Berufsgruppen, aus allen Generationen vereint. Ziel des Vereins ist, auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der Rechtsordnung zu untersuchen, der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen, auf Rechtsmissstände hinzuweisen und einen lebendigen Meinungsaustausch unter den Juristen herbeizuführen. Da der Verein keine Interessensvertretung bestimmter beruflicher oder gesellschaftlicher Gruppen ist, hat sein Wort in der Juristischen Öffentlichkeit und auch für den Gesetzgeber besonderes Gewicht. Zu diesem Zweck veranstaltet der Verein seit 1860 alle 2 Jahre in einer anderen Stadt den „Juristentag“, einen Kongress mit 2.500-3.000 Teilnehmern. Die Ergebnisse bzw. Rechtsmeinungen sind jedoch im Zeitalter des Internets und des Zugangs zu juristischen Datenbanken obsolet. q) Name der Vereinigung Rhein-Erft-Tourismus (RET) e. V. Jahresbeitrag 2010 in € 3.556,50 Zweck / Nutzen für die Stadt Die Mitgliedschaft ist eine politische Entscheidung; sie wurde vom Rhein-Erft-Kreis gewünscht. Der Radtourismus in Wesseling hat zugenommen; hier gibt es Unterstützung seitens des Vereins. Gemeinsame finanzielle Beteiligung von Stadt und Verein am europäischen Rhein-Radweg. Die Entscheidung über Mitgliedschaften der Stadt Wesseling obliegt gem. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 der Hauptsatzung dem Hauptausschuss. 3. Alternativen --- 4. Finanzielle Auswirkungen Die Verringerung der finanziellen Aufwendungen ist abhängig von den beschlossenen Beendigungen von Mitgliedschaften.