Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
30.03.11, 06:28
Aktualisiert
30.03.11, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschusses Straßen am 24.02.2011
5
Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Ablösebeträge für die Erschließung
(44/2011)
Da die Grundstücksvermarktung im Bebauungsplangebiet- Nr. 160 A in Liblar (Am Villehang) durch
den Eigenbetrieb Immobilien inklusive aller entstehenden Erschließungskosten erfolgen soll, werden
folgende verbindliche Ablösungsmodalitäten für die Erschließung festgelegt:
1.
Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch
Im Plangebiet ist eine ein – bis zweigeschossige Wohnbebauung vorgesehen.
Hieraus ergeben sich auf Basis der zu erwartenden Herstellungskosten und in Anwendung
der erschließungsbeitragsrechtlichen Verteilungskriterien folgende Ablösungsbeträge pro
Quadratmeter Grundstücks- bzw. Veräußerungsfläche:
- bei einer eingeschossigen Bebauung:
- bei einer zweigeschossigen Bebauung:
2.
46,25 Euro
60,13 Euro
Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen nach den §§ 135 a-c Baugesetzbuch
Weiterhin soll der Verkaufspreis die Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von
zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen beinhalten. Auf Basis der geschätzten Herstellungs/Anlegungskosten und in Anwendung der naturschutzrechtlichen Verteilungskriterien ergibt
sich ein einheitlicher Kostenerstattungsbetrag i.H.v. 3,93 Euro pro Quadratmeter
Grundstücks- bzw. Veräußerungsfläche.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)