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Beschlusstext (Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Ablösebeträge für die Erschließung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
30.03.11, 06:28
Aktualisiert
30.03.11, 06:28
Beschlusstext (Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Ablösebeträge für die Erschließung)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 24.02.2011 5 Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Ablösebeträge für die Erschließung (44/2011) Da die Grundstücksvermarktung im Bebauungsplangebiet- Nr. 160 A in Liblar (Am Villehang) durch den Eigenbetrieb Immobilien inklusive aller entstehenden Erschließungskosten erfolgen soll, werden folgende verbindliche Ablösungsmodalitäten für die Erschließung festgelegt: 1. Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch Im Plangebiet ist eine ein – bis zweigeschossige Wohnbebauung vorgesehen. Hieraus ergeben sich auf Basis der zu erwartenden Herstellungskosten und in Anwendung der erschließungsbeitragsrechtlichen Verteilungskriterien folgende Ablösungsbeträge pro Quadratmeter Grundstücks- bzw. Veräußerungsfläche: - bei einer eingeschossigen Bebauung: - bei einer zweigeschossigen Bebauung: 2. 46,25 Euro 60,13 Euro Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen nach den §§ 135 a-c Baugesetzbuch Weiterhin soll der Verkaufspreis die Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen beinhalten. Auf Basis der geschätzten Herstellungs/Anlegungskosten und in Anwendung der naturschutzrechtlichen Verteilungskriterien ergibt sich ein einheitlicher Kostenerstattungsbetrag i.H.v. 3,93 Euro pro Quadratmeter Grundstücks- bzw. Veräußerungsfläche. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)