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Beschlussvorlage (Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie Rückführung von Teilen des Eigenkapitals des Abwasserwerkes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie Rückführung von Teilen des Eigenkapitals des Abwasserwerkes) Beschlussvorlage (Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie Rückführung von Teilen des Eigenkapitals des Abwasserwerkes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 74/2007 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB I der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Lange Herr Niebuhr Telefon: 05208/991-100 05208/991-/206 Datum: 24. November 2009 Innerer Service / Personal / Finanzen Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie Rückführung von Teilen des Eigenkapitals des Abwasserwerkes Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 24.05.2007 Rat 14.06.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Auf der Grundlage der noch zu erstellenden vor-vorläufigen Eröffnungsbilanz wird das Sondervermögen „Gebäudemanagement“ voraussichtlich Schulden aus dem Kernhaushalt von bis zu 11,2 Mio. € übernehmen. Vor dem Hintergrund des begrenzten Mittelumfanges der fiktiven „Ausgleichsrücklage“, die als Bestandteil des Eigenkapitals ein wichtiges Instrumentarium für den künftigen Haushaltsausgleich ist (für Leopoldshöhe werden gem. der gesetzlichen Bestimmungen ca. 5 Mio. € erwartet), soll mit der Ausgliederung des Gebäudemanagements ein wichtiger Beitrag in Richtung „NKF-Fähigkeit“ des gemeindlichen Haushalts erzielt werden; auf die Vorträge der tbbo aus Bünde vom 30.01. und 22.03.2007 wird im einzelnen Bezug genommen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei die Tatsache, dass das Sondervermögen nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung bewirtschaftet werden kann und insoweit nicht den weitergehenden Bestimmungen des NKF-Einführungsgesetzes NRW (insbesondere was das Haushaltssicherungskonzept -HSK- anbetrifft) unterliegt. Vorschläge der Verwaltung in Bezug auf die Verwendung der 9 Mio. €, die nach den Berechnungen der tbbo aus dem Eigenkapital des Abwasserwerkes entnommen werden können: An liquiden Mitteln sollten dem Kernhaushalt in 2008 auf jeden Fall zur Verfügung stehen: • ca. 2 Mio. € zur Ablösung vorhandener Kassenkredite (der Zinssatz ist zwischenzeitlich im Vergleich zu 2005 von gut 2% auf aktuell 4,15% gestiegen, so dass die Ablösung der Liquiditätsmittel finanzwirtschaftlich geboten ist). • ca. 2,5 Mio. € für die in der Diskussion befindliche Erweiterung der Gesamtschule (derzeitiger Beratungsstand). Die benötigte Summe wird sodann dem Sondervermögen zugeführt. -2• ca. 1 Mio. € zur Zwischenfinanzierung der Landes- und Beitragsmittel für die Durchführung der Ortskernsanierung unter Hinweis auf die Ausführungen der Verwaltung im Zuge der Etatberatungen 2007 sowie für nicht vorhersehbare Einnahmeausfälle. Für die verbleibenden 3,5 Mio. € gibt es aus Sicht der Verwaltung drei Alternativen: a) Das Abwasserwerk nimmt diesen Kreditanteil bis auf weiteres nicht auf; in der Eröffnungsbilanz der Gemeinde müsste dann der Betrag i. H. v. 3,5 Mio. € als Forderung gegenüber dem Abwasserwerk ausgewiesen werden. (Nach den gegenwärtigen Kapitalmarktkonditionen nicht zu empfehlen, da der Anteil der Eigenkapitalverzinsung höher liegen würde als der Anteil, der am Kapitalmarkt zu zahlen wäre. Außerdem müsste bei einer Inanspruchnahme (ganz oder teilweise) der Wirtschaftsplan jedes Mal geändert werden). b) Das Abwasserwerk gewährt der Gemeinde die genannte Summe als Darlehen. Hier würde die Erfolgsrechnung des Betriebes aufgrund der Zinserträge (z. Zt. müssten mindestens 4 % angesetzt werden) eine Verbesserung erfahren (die Gebührenzahler könnten somit entlastet werden). Hier wird jedoch an die Politik appelliert, der Haushaltskonsolidierung den Vorrang einzuräumen. Bund und Länder handeln entsprechend, wenn man an die kürzlich angestoßene Steuersenkungsdebatte denkt. c) Die Gemeinde legt die verbleibenden liquiden Mittel zu Konsolidierungszwecken zinsbringend an. Über die Verwendung wird die Politik im Einzelfall informiert und kann somit rechtzeitig die notwendigen Entscheidungen treffen. Das gilt auch für den Fall, dass dem Sondervermögen zum Zwecke des Ausgleiches eines Jahresfehlbetrages oder dem Kernhaushalt zur Haushaltskonsolidierung Mittel zugeführt werden. Haushaltsflexibilität und –konsolidierung können auf diese Weise zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde verbunden werden. Die Verwaltung schlägt daher diese Alternative im Einvernehmen mit der Betriebsleitung des Abwasserwerkes vor. Einzelheiten der bilanziellen Abwicklung können noch im Laufe des IV. Quartals 2007 zeitnah mit der Umsetzung zum 01.01.2008 festgelegt werden. In der heutigen Sitzung ist es aber auf jeden Fall erforderlich, die entsprechenden Grundsatzentscheidungen zu fassen, so dass dem Rat der Gemeinde diesbezüglich folgende Vorschläge unterbreitet werden: Beschlussvorschläge: a) Der Ausgliederung des kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2008 wird zugestimmt. b) Ebenfalls mit Wirkung vom 01.01.2008 wird der Rückführung von Teilen des Eigenkapitals aus dem Abwasserwerk in Höhe von 9 Mio. Euro die Zustimmung erteilt. Schemmel