Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
74/2007
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB I
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Herr Niebuhr
Telefon:
05208/991-100
05208/991-/206
Datum:
24. November 2009
Innerer Service / Personal /
Finanzen
Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein
Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie Rückführung von Teilen des
Eigenkapitals des Abwasserwerkes
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
24.05.2007
Rat
14.06.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage der noch zu erstellenden vor-vorläufigen Eröffnungsbilanz wird das Sondervermögen
„Gebäudemanagement“ voraussichtlich Schulden aus dem Kernhaushalt von bis zu 11,2 Mio. €
übernehmen. Vor dem Hintergrund des begrenzten Mittelumfanges der fiktiven „Ausgleichsrücklage“, die als
Bestandteil des Eigenkapitals ein wichtiges Instrumentarium für den künftigen Haushaltsausgleich ist (für
Leopoldshöhe werden gem. der gesetzlichen Bestimmungen ca. 5 Mio. € erwartet), soll mit der
Ausgliederung des Gebäudemanagements ein wichtiger Beitrag in Richtung „NKF-Fähigkeit“ des
gemeindlichen Haushalts erzielt werden; auf die Vorträge der tbbo aus Bünde vom 30.01. und 22.03.2007
wird im einzelnen Bezug genommen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei die Tatsache, dass das
Sondervermögen nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung bewirtschaftet werden kann und
insoweit nicht den weitergehenden Bestimmungen des NKF-Einführungsgesetzes NRW (insbesondere was
das Haushaltssicherungskonzept -HSK- anbetrifft) unterliegt.
Vorschläge der Verwaltung in Bezug auf die Verwendung der 9 Mio. €, die nach den Berechnungen der tbbo
aus dem Eigenkapital des Abwasserwerkes entnommen werden können:
An liquiden Mitteln sollten dem Kernhaushalt in 2008 auf jeden Fall zur Verfügung stehen:
• ca. 2 Mio. € zur Ablösung vorhandener Kassenkredite (der Zinssatz ist zwischenzeitlich im Vergleich zu
2005 von gut 2% auf aktuell 4,15% gestiegen, so dass die Ablösung der Liquiditätsmittel
finanzwirtschaftlich geboten ist).
• ca. 2,5 Mio. € für die in der Diskussion befindliche Erweiterung der Gesamtschule (derzeitiger
Beratungsstand). Die benötigte Summe wird sodann dem Sondervermögen zugeführt.
-2• ca. 1 Mio. € zur Zwischenfinanzierung der Landes- und Beitragsmittel für die Durchführung der
Ortskernsanierung unter Hinweis auf die Ausführungen der Verwaltung im Zuge der Etatberatungen 2007
sowie für nicht vorhersehbare Einnahmeausfälle.
Für die verbleibenden 3,5 Mio. € gibt es aus Sicht der Verwaltung drei Alternativen:
a) Das Abwasserwerk nimmt diesen Kreditanteil bis auf weiteres nicht auf; in der Eröffnungsbilanz der
Gemeinde müsste dann der Betrag i. H. v. 3,5 Mio. € als Forderung gegenüber dem Abwasserwerk
ausgewiesen werden.
(Nach den gegenwärtigen Kapitalmarktkonditionen nicht zu empfehlen, da der Anteil der
Eigenkapitalverzinsung höher liegen würde als der Anteil, der am Kapitalmarkt zu zahlen wäre.
Außerdem müsste bei einer Inanspruchnahme (ganz oder teilweise) der Wirtschaftsplan jedes Mal
geändert werden).
b) Das Abwasserwerk gewährt der Gemeinde die genannte Summe als Darlehen. Hier würde die
Erfolgsrechnung des Betriebes aufgrund der Zinserträge (z. Zt. müssten mindestens 4 % angesetzt
werden) eine Verbesserung erfahren (die Gebührenzahler könnten somit entlastet werden).
Hier wird jedoch an die Politik appelliert, der Haushaltskonsolidierung den Vorrang einzuräumen. Bund
und Länder handeln entsprechend, wenn man an die kürzlich angestoßene Steuersenkungsdebatte
denkt.
c) Die Gemeinde legt die verbleibenden liquiden Mittel zu Konsolidierungszwecken zinsbringend an. Über
die Verwendung wird die Politik im Einzelfall informiert und kann somit rechtzeitig die notwendigen
Entscheidungen treffen. Das gilt auch für den Fall, dass dem Sondervermögen zum Zwecke des
Ausgleiches eines Jahresfehlbetrages oder dem Kernhaushalt zur Haushaltskonsolidierung Mittel
zugeführt werden.
Haushaltsflexibilität und –konsolidierung können auf diese Weise zur Verbesserung der
Leistungsfähigkeit der Gemeinde verbunden werden. Die Verwaltung schlägt daher diese Alternative im
Einvernehmen mit der Betriebsleitung des Abwasserwerkes vor. Einzelheiten der bilanziellen Abwicklung
können noch im Laufe des IV. Quartals 2007 zeitnah mit der Umsetzung zum 01.01.2008 festgelegt
werden. In der heutigen Sitzung ist es aber auf jeden Fall erforderlich, die entsprechenden
Grundsatzentscheidungen zu fassen, so dass dem Rat der Gemeinde diesbezüglich folgende Vorschläge
unterbreitet werden:
Beschlussvorschläge:
a) Der Ausgliederung des kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein
Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2008 wird zugestimmt.
b) Ebenfalls mit Wirkung vom 01.01.2008 wird der Rückführung von Teilen des Eigenkapitals aus dem
Abwasserwerk in Höhe von 9 Mio. Euro die Zustimmung erteilt.
Schemmel