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Beschlusstext (Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
53 kB
Datum
23.02.2011
Erstellt
16.03.11, 06:24
Aktualisiert
16.03.11, 06:24
Beschlusstext (Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.02.2011 17 Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt (53/2011) Die Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 4 entfällt und § 2 Abs. 5 wird zu Abs. 4. 2. § 3 lautet „Gesundheitsvorsorge“, § 3 Abs. 1 entfällt und § 3 Abs. 2 wird zu Abs. 1. 3. § 4 wird in Absatz 1 nach dem Satz: „Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrags beginnt mit dem Anfang des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird“ um folgenden Passus ergänzt:“ - maßgeblich ist das Aufnahmedatum laut Aufnahmebescheid“. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)