Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
53 kB
Datum
23.02.2011
Erstellt
16.03.11, 06:24
Aktualisiert
16.03.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 23.02.2011
17
Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt
(53/2011)
Die Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten wird wie folgt geändert:
1.
§ 2 Abs. 4 entfällt und
§ 2 Abs. 5 wird zu Abs. 4.
2.
§ 3 lautet „Gesundheitsvorsorge“,
§ 3 Abs. 1 entfällt und
§ 3 Abs. 2 wird zu Abs. 1.
3.
§ 4 wird in Absatz 1 nach dem Satz: „Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrags
beginnt mit dem Anfang des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen
wird“ um folgenden Passus ergänzt:“ - maßgeblich ist das Aufnahmedatum laut
Aufnahmebescheid“.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)