Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
23.02.2011
Erstellt
16.03.11, 06:24
Aktualisiert
16.03.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 23.02.2011
12
Änderung des Vertrags mit dem Caritasverband über die Durchführung der
Erziehungsberatung in Erftstadt (52/2011)
Der ab dem 01.01.1996 gültige Vertrag über die Durchführung der Erziehungsberatung zwischen der
Stadt Erftstadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Caritasverband für den Rhein-ErftKreis e.V. wird wie folgt geändert:
In §5 wird an den bestehenden Absatz 3 folgender Zusatz angefügt:
Sofern das Landesjugendamt im Rahmen seines Bewilligungsverfahrens einer Umwandlung
von Honorarstunden in Festanstellungsstunden zustimmt, kann der Caritasverband für den
Rhein-Erft-Kreis e.V. dies umsetzen. Die Höhe des Zuschusses seitens der Stadt Erftstadt
bemisst sich weiterhin nach den Honorarsätzen für die im Vertrag von 1996 genannte
Gesamtstundenzahl
(= 1056). Die Anpassung der Honorarsätze erfolgt in Anlehnung an den für den Träger
geltenden Tarifvertrag gemäß Absatz 1.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)