Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling) Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling) Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling)

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 196/2010 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 01.10.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 196/2010 1. Ergänzung Der Bürgermeister Datum: 01.10.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling Beschlussentwurf: Die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling wird eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW abzuschließen. Weiterhin werden die als Anlage zu der Vorlage beigefügten „Richtlinien für die Ausstellung der Ehrenamtskarte des Landes NRW in Wesseling“ beschlossen. Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten, wenn es die Haushaltslage der Stadt zulässt, Vergünstigungen beim Besuch städtischer Einrichtungen, über die der Rat jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres entscheidet. Für das Kalenderjahr 2011 wird den Inhabern der Ehrenamtskarte folgende Ermäßigung gewährt: a) Die jährliche Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Stadtbücherei wird um 6,00 € (auf 6,00 €) ermäßigt. b) Die Eintrittspreise für das Gartenhallenbad werden wie folgt ermäßigt: 1. Einzelkarte um 0,50 € (auf 3,50 €) 2. Zehnerkarte um 4,00 € (auf 30,00 €) Sachdarstellung: 1. Problem Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 21.09.2010 dafür ausgesprochen, die mit der Ehrenamtskarte verbundenen Vergünstigungen der Stadt mit dem Beschluss über die Einführung der Ehrenamtskarte zu verbinden und die Vergünstigungen jeweils nur auf die Dauer eines Jahres zu gewähren. Über die Verlängerung soll vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen zum Einnahmeausfall entschieden werden. 2. Lösung Die Verwaltung empfiehlt, den Inhabern der Ehrenamtskarte die im Beschlussentwurf beschriebenen Vergünstigungen zu gewähren. 3. Alternativen Entfällt. 4. Finanzielle Auswirkungen Wegen der Kriterien für die Ausstellung der Ehrenamtskarte (mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ohne Vergütung oder Aufwandsentschädigung) wird mit maximal 200 Ehrenamtskarteninhabern in Wesseling gerechnet. Nutzt davon ein Viertel die Bücherei ergeben sich Einnahmeausfälle wie folgt: 50 x 6 € = 300 €. Besucht ein Viertel der Inhaber einer Ehrenamtskarte zweimal monatlich das Gartenhallenbad und kaufen 15% der Inhaber der Ehrenamtskarte zweimal im Jahr eine Zehnerkarte für das Gartenhallenbad betragen die Einnahmeausfälle 50 x 24 Besuche x 0,50 € = 600 € und 30 x 2 x 4 € = 240 € Nach der Modellrechnung ist insgesamt von Einnahmeausfällen aufgrund der Ehrenamtskarte von höchstens 1.140 € / Jahr auszugehen.