Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
196/2010 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
01.10.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 196/2010 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Datum:
01.10.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling
Beschlussentwurf:
Die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling wird eingeführt. Die Verwaltung wird
beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes NRW abzuschließen.
Weiterhin werden die als Anlage zu der Vorlage beigefügten „Richtlinien für die Ausstellung der
Ehrenamtskarte des Landes NRW in Wesseling“ beschlossen.
Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten, wenn es die Haushaltslage der Stadt zulässt, Vergünstigungen
beim Besuch städtischer Einrichtungen, über die der Rat jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres
entscheidet.
Für das Kalenderjahr 2011 wird den Inhabern der Ehrenamtskarte folgende Ermäßigung gewährt:
a)
Die jährliche Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Stadtbücherei wird um 6,00 € (auf 6,00 €)
ermäßigt.
b)
Die Eintrittspreise für das Gartenhallenbad werden wie folgt ermäßigt:
1. Einzelkarte um 0,50 € (auf 3,50 €)
2. Zehnerkarte um 4,00 € (auf 30,00 €)
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 21.09.2010 dafür ausgesprochen, die mit der
Ehrenamtskarte verbundenen Vergünstigungen der Stadt mit dem Beschluss über die Einführung der
Ehrenamtskarte zu verbinden und die Vergünstigungen jeweils nur auf die Dauer eines Jahres zu gewähren.
Über die Verlängerung soll vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen zum Einnahmeausfall
entschieden werden.
2. Lösung
Die Verwaltung empfiehlt, den Inhabern der Ehrenamtskarte die im Beschlussentwurf beschriebenen
Vergünstigungen zu gewähren.
3. Alternativen
Entfällt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Wegen der Kriterien für die Ausstellung der Ehrenamtskarte (mindestens fünf Stunden ehrenamtliche
Tätigkeit pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ohne Vergütung oder Aufwandsentschädigung) wird mit
maximal 200 Ehrenamtskarteninhabern in Wesseling gerechnet.
Nutzt davon ein Viertel die Bücherei ergeben sich Einnahmeausfälle wie folgt:
50 x 6 € = 300 €.
Besucht ein Viertel der Inhaber einer Ehrenamtskarte zweimal monatlich das Gartenhallenbad und kaufen
15% der Inhaber der Ehrenamtskarte zweimal im Jahr eine Zehnerkarte für das Gartenhallenbad betragen
die Einnahmeausfälle
50 x 24 Besuche x 0,50 € = 600 € und
30 x 2 x 4 € = 240 €
Nach der Modellrechnung ist insgesamt von Einnahmeausfällen aufgrund der Ehrenamtskarte von höchstens
1.140 € / Jahr auszugehen.