Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
15.11.2010
Erstellt
05.11.10, 04:18
Aktualisiert
05.11.10, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Kreistagsfraktion Euskirchen
Kreishaus, Jülicher Ring
Postfach 1145
53861 Euskirchen
Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246
e-Mail: gruene.kreistagsfraktion@t-online.de
Datum:
A 40/2010
03.11.2010
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2010
Vergleich mittels Datenerfassung und Statistik von IT.NRW und Landesjugendämter über
die "Hilfe zur Erziehung in NRW"
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Kreistagsfraktion B’90/ Die Grünen beantragt einen Vergleich mittels Datenerfassung und Statistik
von IT.NRW und Landesjugendämter über die „Hilfe zur Erziehung in NRW“ im kommenden
Jugendhilfeausschuss vorzustellen.
Die steigenden Kosten in der Jugendhilfe und die u. a. damit verbundene Aufstockung des Personals
beim Kreisjugendamt Euskirchen sind mit ähnlichen Einrichtungen zu vergleichen.
Nordrhein Westfalen gehört mit der Einführung eines landesweiten Berichtswesens über die „Hilfen
zur Erziehung“ vor neun Jahren zu den ersten Bundesländern, die auf der Basis der amtlichen
Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH – Statistik) ein Informationssystem und ein
Steuerungsinstrument für ein Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe – die „Hilfen zur Erziehung“ installierten. Dies geschieht neben den Kinder- und Jugendberichten des Bundes und des Landes
sowie der Berichterstattung aus den Kommunen.
Einmal im Jahr versendet IT.NRW – ehemals Landesamt für Datenverarbeitung und
Statistik – Daten an die Jugendämter. Ebenfalls jährlich werden im Frühjahr, zuletzt im März 2010,
Landesergebnisse zu den „Hilfen zur Erziehung“ mit kurzen Kommentaren veröffentlicht.
Es ist Aufgabe des landesweiten Berichtswesens, den Jugendämtern Vergleichs- und
Orientierungswerte zur Einschätzung, Verortung und Weiterentwicklung der lokalen Leistungen und
Strukturen zur Verfügung zu stellen. Durch diesen Blick „über die eigene Kirchturmspitze hinaus“
können Jugendämter für die Gestaltung der eigenen lokalen Erziehungshilfepraxis partizipieren.
Es bestehen hierüber Möglichkeiten, Gestaltungs- und Steuerungsstrategien zu entwickeln und nicht
zuletzt auch auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Dafür berücksichtigt das landesweite
Berichtswesen regionale Auswertungen für die Landesjugendamtsbezirke und der verschiedenen
-2Jugendamtstypen. Durch diese Detaillierung wird es den Jugendämtern ermöglicht, die eigenen
Daten zur Inanspruchnahme von „Hilfen zur Erziehung“ mit Jugendämtern ähnlicher Größe sowie
analogen sozialstrukturellen Rahmenbedingungen zu vergleichen.
Vor diesem Hintergrund kann das landesweite Berichtswesen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung
der Wissensbasis über die „Hilfen zur Erziehung“ leisten. Es erweitert die Möglichkeiten von
Jugendämtern, die eigene Situation zur Gewährung und Inanspruchnahme von „Hilfen zur Erziehung“
kritisch zu reflektieren.
Wir beantragen daher die verwaltungsinternen Auswertungen zur Inanspruchnahme von „Hilfen zur
Erziehung“ mit Jugendämtern ähnlicher Größe sowie analoger sozialstrukturellen
Rahmenbedingungen zu vergleichen und im kommenden Jugendhilfeausschuss vorzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-
Für die Richtigkeit:
gez. Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-
gez. Ekkehard Fiebrich
-stellv. Mitglied Jugendhilfeausschuss-