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Antrag B90/Grüne (Vergleich mittels Datenerfassung und Statistik von IT.NRW und Landesjugendämter über die "Hilfe zur Erziehung in NRW" hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
15.11.2010
Erstellt
05.11.10, 04:18
Aktualisiert
05.11.10, 04:18
Antrag B90/Grüne (Vergleich mittels Datenerfassung und Statistik von IT.NRW und Landesjugendämter über die "Hilfe zur Erziehung in NRW"
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Antrag B90/Grüne (Vergleich mittels Datenerfassung und Statistik von IT.NRW und Landesjugendämter über die "Hilfe zur Erziehung in NRW"
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Euskirchen Kreishaus, Jülicher Ring Postfach 1145 53861 Euskirchen Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246 e-Mail: gruene.kreistagsfraktion@t-online.de Datum: A 40/2010 03.11.2010 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 15.11.2010 Vergleich mittels Datenerfassung und Statistik von IT.NRW und Landesjugendämter über die "Hilfe zur Erziehung in NRW" hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sehr geehrter Herr Landrat, die Kreistagsfraktion B’90/ Die Grünen beantragt einen Vergleich mittels Datenerfassung und Statistik von IT.NRW und Landesjugendämter über die „Hilfe zur Erziehung in NRW“ im kommenden Jugendhilfeausschuss vorzustellen. Die steigenden Kosten in der Jugendhilfe und die u. a. damit verbundene Aufstockung des Personals beim Kreisjugendamt Euskirchen sind mit ähnlichen Einrichtungen zu vergleichen. Nordrhein Westfalen gehört mit der Einführung eines landesweiten Berichtswesens über die „Hilfen zur Erziehung“ vor neun Jahren zu den ersten Bundesländern, die auf der Basis der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH – Statistik) ein Informationssystem und ein Steuerungsinstrument für ein Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe – die „Hilfen zur Erziehung“ installierten. Dies geschieht neben den Kinder- und Jugendberichten des Bundes und des Landes sowie der Berichterstattung aus den Kommunen. Einmal im Jahr versendet IT.NRW – ehemals Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik – Daten an die Jugendämter. Ebenfalls jährlich werden im Frühjahr, zuletzt im März 2010, Landesergebnisse zu den „Hilfen zur Erziehung“ mit kurzen Kommentaren veröffentlicht. Es ist Aufgabe des landesweiten Berichtswesens, den Jugendämtern Vergleichs- und Orientierungswerte zur Einschätzung, Verortung und Weiterentwicklung der lokalen Leistungen und Strukturen zur Verfügung zu stellen. Durch diesen Blick „über die eigene Kirchturmspitze hinaus“ können Jugendämter für die Gestaltung der eigenen lokalen Erziehungshilfepraxis partizipieren. Es bestehen hierüber Möglichkeiten, Gestaltungs- und Steuerungsstrategien zu entwickeln und nicht zuletzt auch auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Dafür berücksichtigt das landesweite Berichtswesen regionale Auswertungen für die Landesjugendamtsbezirke und der verschiedenen -2Jugendamtstypen. Durch diese Detaillierung wird es den Jugendämtern ermöglicht, die eigenen Daten zur Inanspruchnahme von „Hilfen zur Erziehung“ mit Jugendämtern ähnlicher Größe sowie analogen sozialstrukturellen Rahmenbedingungen zu vergleichen. Vor diesem Hintergrund kann das landesweite Berichtswesen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wissensbasis über die „Hilfen zur Erziehung“ leisten. Es erweitert die Möglichkeiten von Jugendämtern, die eigene Situation zur Gewährung und Inanspruchnahme von „Hilfen zur Erziehung“ kritisch zu reflektieren. Wir beantragen daher die verwaltungsinternen Auswertungen zur Inanspruchnahme von „Hilfen zur Erziehung“ mit Jugendämtern ähnlicher Größe sowie analoger sozialstrukturellen Rahmenbedingungen zu vergleichen und im kommenden Jugendhilfeausschuss vorzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Grutke -Fraktionsvorsitzender- Für die Richtigkeit: gez. Conny Schmid -Fraktionssekretärin- gez. Ekkehard Fiebrich -stellv. Mitglied Jugendhilfeausschuss-