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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-33/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
36 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
05.03.14, 18:06
Aktualisiert
05.03.14, 18:06
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Inhalt der Datei

Geschäftsbereich 4 - Kinder, Jugend und Bildung Datum: 26.11.13 Spendenverwendung im Haushaltsjahr 2013 Antragsteller ASD Sachverhalt Das Kind F. lebt in einem Internat. Hintergrund für die Internatsunterbringung ist eine Sehbehinderung des Kindes. Zusätzlich zur Hilfe des Landschaftsverbandes ist über das Jugendamt Bedburg eine Hilfe gemäß § 35a SGB VIII (Schulbegleitung) installiert. Grundlage für die Hilfegewährung gemäß SGB VIII sind Auffälligkeiten im Sozialverhalten sowie eine entsprechend vorliegende Diagnostik. Das Kind R (Bruder von F.) ist im Rahmen des § 34 SGB VIII in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Auch hier waren Auffälligkeiten im Sozialverhalten Grundlage für die Unterbringung. Die Kindesmutter war hinsichtlich der Erziehung der beiden Jungen bemüht, aber durch eine umfassende Krankheitsepoche nur bedingt belastbar. Bei Frau M. bestanden über mehrere Jahre verschiedene Krebsdiagnosen, Brustkrebs, Darmkrebs, der zuletzt Metastasen im Hirn zur Folge hatte. Beide Jungen machten sich sehr früh Sorgen um ihre Mutter und waren dementsprechend überfordert. Diese Überforderung zeigte sich in depressiven Stimmungen und Hyperaktivität. Dem konnte die Kindesmutter aufgrund ihrer Erkrankung nicht entgegensteuern, sondern bezog die Kinder immer wieder in ihren Krankheitsverlauf mit ein. Erschwerend kam hinzu, dass der Lebensgefährte und spätere Ehegatte an einer Alkoholerkrankung leidet. Auch hier verstärkten sich die Depressionen und Aggressionen der Kinder. Die Kindesmutter verstarb Mitte 2013 aufgrund ihres Krebsleidens. Dort lebten beide Kinder vor der jeweiligen stationären Unterbringung. Der Verlust der Mutter beziehungsweise die lange Phase der Erkrankung war für beide Kinder sehr belastend. Weiterhin machten sich beide Jungen große Sorgen, wo sie nach dem Tod der Mutter verbleiben sollen. Sie hatten den Wunsch an den Wochenenden bei einer Freundin der Mutter zu bleiben. Dies war auch der Wunsch der Kindesmutter und die Freundin, Frau S., versprach der Mutter, sich um die beiden Jungen zu kümmern. Ein Verbleib beim Vater war weder von R noch von F gewünscht. Frau S kümmerte sich bereits während der Krankheitsphase um die Kindesmutter und auch zum Teil um die Belange der Kinder. Der Kindesvater lebt derzeit ohne festen Wohnsitz und trägt nicht zum Unterhalt der Kinder bei. Nach hiesiger Kenntnis laufen mehrere Pfändungsverfahren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Herr M nach der Trennung von der Kindesmutter erneut geheiratet hat und in dieser Beziehung drei weitere Kinder hat. F hat im Rahmen der Internatsunterbringung keine Möglichkeit am Wochenende in der Einrichtung zu verbleiben. R ist in einer 7-Tagesgruppe untergebracht, hält sich aber an einzelnen Wochenenden auch bei Frau S auf. Frau S könnte mit einem Zuschuss von je 50,00 € je Kind ein Weihnachtsgeschenk finanzieren. Alternative Nicht erkennbar Kosten Datum Zustimmung 100,00 € 26.11.13